Vorlage - VO/2020/09274-01  

Betreff: Antrag des AM Lars Lehrke (Die Unabhängigen):Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde

Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/09274
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Burgdorf, Claudia
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Entscheidung
09.11.2020 
20. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgestellt   
08.02.2021 
21. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Kurbetrieb Travemünde wird gebeten zu prüfen, folgenden Passus in die neu zu erstellende “Satzung zur Kurabgabe und Strandnutzungsgebühr im Stadtteil Travemünde” aufzunehmen:

Die ostseecard der Kurbetriebe Travemünde berechtigt zur kostenlosen Nutzung der Fähren des Stadtverkehr SL. Ausgenommen davon sind die Besitzer einer Jahreskarte.

 

Ein abschließender Prüfbericht ist dem Wirtschaftsausschuss spätestens im März 2021 vorzulegen.

 

 


Begründung

Mit dieser Regelung würde der Kurbetrieb Travemünde eine wesentliche Attraktivitätssteigerung von Travemünde und insbesondere des Promenadenrundlaufs erzielen.

Die Möglichkeit mit der ostseecard (seinerzeit Kurkarte) die Fähre kostenlos benutzen zu können, hat es in Travemünde bereits früher gegeben. Die Resonanz war seinerzeit äußerst positiv. Sowohl von den Feriengästen, als auch von den Kurbetrieben. Der Feriengast nutzte kostenlos die Fähre und der Kurbetrieb hatte netto mehr Einnahmen, weil die Karte explizit nachgefragt wurde.

Der Preis der ostseecard ist angemessen zu erhöhen, so dass der Kurbetrieb über die erzielten Mehreinnahmen einen Beitrag zur Finanzierung des Fährbetriebes leisten kann.

 

 


Anlagen


 

 

 

Stammbaum:
VO/2020/09274   Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde   2.830 - Kurbetrieb Travemünde   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2020/09274-01   Antrag des AM Lars Lehrke (Die Unabhängigen):Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2020/09274-02   AfD: Änderungsantrag zu VO/2020/09274 - Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde   Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)   Antrag der AfD-Fraktion
VO/2020/09274-03   Die Unabhängigen: Änderungsantrag zur VO/2020/09274: Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühr im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen