Vorlage - VO/2020/09451  

Betreff: AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) und Lars Lehrke (Die Unabhängigen): Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander   
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Entscheidung
09.11.2020 
20. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft bis Juni 2021 ein Gesamtkonzept für die Begrenzung der Umwandlung von Wohnraum in Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde vorzulegen.

 

Dabei ist zu berücksichtigen:

1) Wie zweckmäßig ist die zukünftige Begrenzung der Umwandlung in Ferienwohnungen mit Hilfe einer Milieuschutzsatzung?

2) Wie zweckmäßig ist eine zukünftige Begrenzung der Umwandlung von Wohnraum in Zweitwohnungen und welche geeigneten Instrumente stehen dafür zur Verfügung?

3) Welches Ausmaß hat der Betrieb ungenehmigter und nicht genehmigungsfähiger Ferienwohnungen und welche Schritte sind zu dessen Eindämmung sinnvoll?


 

 

 


Begründung

Am 30.08.2018 hat die Bürgerschaft, den Bürgermeister aufgefordert, “...zu berichten, ob eine Milieuschutzsatzung auch für andere Stadtteile zweckmäßig ist” (VO/2018/06330).

Am 19.10.2020, also über 2 (!) Jahre danach, hat die Verwaltung auf Anfrage von Arne-Matz Ramcke (Bündnis 90 / Die Grünen) erklärt: “Für Travemünde ist die erforderliche Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes aufgrund anderer Bearbeitungserfordernisse zurückgestellt.”

 

In Travemünde sind weiterhin sowohl die fortgesetzte Umwandlung von Wohnraum in Ferien- und Zweitwohnungen als auch der Betrieb eine Vielzahl nicht genehmigter und nicht genehmigungsfähiger Ferienwohnungen zu beobachten. Dies hat weitreichende Folgen für den Wohnungsmarkt in und das soziale Gefüge von Travemünde, so dass ein eigenmächtiger und unbefristeter Aufschub von solch lange zurückliegenden Bürgerschaftsbeschlüssen durch die Verwaltung hier weder sinnvoll noch angemessen ist.
 

 

 


Anlagen