Vorlage - VO/2020/09447  

Betreff: Berufung eines stellvertretenden beratenden Ausschussmitgliedes in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag des Forums für Migrant:innen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
12.11.2020 
20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Frau Filiz Günsür wird als Nachfolgerin von Frau Cornelia Bauke als stellvertretendes beratendes Mitglied, auf Vorschlag des Forums für Migrant:innen, in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

entfällt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Das Vorschlagsrecht für die Berufung von Mitglieder:innen in den Jugendhilfeausschuss nach § 71 SGB VIII ist in der Satzung des Jugendamtes verbindlich geregelt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 71 SGB VIII, § 48 JuFöG und § 4 der Satzung des Jugendamtes der Hansestadt Lübeck

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Frau Cornelia Bauke hat ihr Mandat als bisherige Stellvertreterin des Forums für Migrant:innen im Jugendhilfeausschuss niedergelegt und ist zurückgetreten. Durch diesen Rücktritt ist es notwendig das frei gewordene Mandat neu zu besetzen.

Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag des Forums für Migrant:innen.

Rechtliche Gründe, die gegen eine Besetzung von Frau Filiz Günsür als stellevertretendes beratendes Mitglied sprechen, liegen nicht vor.

Das beratende Mitglied ist von der Bürgerschaft zu berufen.

 


Anlagen