Vorlage - VO/2020/09444  

Betreff: Jugendhilfeplanung-Kindertagesbetreuung 2020/21 ff
Ergänzung der aktuellen Kita-Bedarfsplanung (VO/2020/08597) i. S. d. Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenAktenzeichen:51.16.02.00
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Heidig, Renate
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
12.11.2020 
20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2020 
41. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Tabelle Kita-Bedarfsplanung 2020_26_2_2

Beschlussvorschlag

Die in der Anlage dargestellt Übersichtstabelle wird als Ergänzung zur Kita-Bedarfsplanung von März 2020 (V0/2020/08597) beschlossen.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind nicht direkt betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

Kindertagesförderungsgesetz § 10

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG) von Dezember 2019 formuliert in §10 Anforderung an den Bedarfsplan. Der örtliche Träger der Jugendhilfe soll das erforderliche Angebot der Kindertagesbetreuung nach Gruppenart, Gruppengröße und Öffnungszeit für die nächsten Kindergartenjahre (erster Abschnitt) und die geförderten Einrichtungsträger (Abschnitt 2) festlegen. Das zuständige Ministerium für Soziales des Landes Schleswig-Holstein hat hierfür eine tabellarische Übersicht vorgesehen. Diese ist in der Anlage für das Lübecker Angebot dargestellt. Das in der Übersicht nach Stadtteilen differenzierte Angebot in den Kindertageseinrichtungen stellt, hier in anderer Form, das bereits in der Kita-Bedarfsplanung fortgeschriebene Angebot, wie zuletzt im März 2020 mit der Vorlage VO/2020/08597 von der Bürgerschaft beschlossen, dar. Es sind keine Änderungen enthalten.

Alle aktuell betriebenen Lübecker Kindertageseinrichtungen sind den entsprechenden Trägern zugeordnet und damit in den zweiten Abschnitt des Bedarfsplans aufgenommen. Der Förderzeitraum soll nach §13 Kita-Reform-Gesetz drei Jahre nicht unterschreiten. Als Lübecker Förderzeitraum sind hier die Kita-Jahre 2020/21 bis 2025/26 festgelegt. Das entspricht der ab 2022 vorgesehenen Budgetierung für fünf Jahre.  Die Tabelle zur Kita-Bedarfsplanung enthält auch jene Maßnahmen, die bereits in der beschlossenen Kita-Bedarfsplanung als zusätzliche Betreuungsangebote vorgesehen aber noch keinem Träger zugeordnet sind. Sobald die Voraussetzungen vorliegen, werden Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

Die aktuelle Belegung in der Kindertagespflege wird für Lübeck insgesamt nach den Vorgaben des Landes im Abschnitt 1 dargestellt.

Die nächste Fortschreibung der Kitabedarfsplanung mit der Maßnahmenplanung zur Weiterentwicklung des Angebotes ist für März 2021 vorgesehen. Grundlage hierfür wird die Bestandserhebung in der Lübecker Kindertagesbetreuung zum 31.12.2020 sein.

 


Anlagen

Tabellarische Übersicht Kita-Bedarfsplanung i. S. d. § 10 KiTaG
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Tabelle Kita-Bedarfsplanung 2020_26_2_2 (129 KB)