Vorlage - VO/2020/09439  

Betreff: Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 350.000 Euro für das Jahresprogramm 2021 der LÜBECKER MUSEEN
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Schulenburg, Silke
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
09.11.2020 
17. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2020 
41. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die von der Possehl-Stiftung angebotene Zuwendung in Höhe von 350.000 Euro für die Realisierung des Jahresprogramms 2021 der LÜBECKER MUSEEN wird angenommen.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Mit ihrem Förderantrag haben die LÜBECKER MUSEEN die Possehl-Stiftung um Unterstützung bei der Durchführung des geplanten Jahresprogramms 2021 gebeten: Die Realisierung der Sonderausstellungen inklusive Marketing und Werbung, die Veranstaltungen und die Museumspädagogik.

Da die Museen rund 89 % der Kosten für dieses Programm über Drittmittel finanzieren, ist die Zuwendung der Possehl-Stiftung ein maßgeblicher Beitrag zu dessen Umsetzung.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 350.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2020 einen Gesamtwert von 1.356.920,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 350.000,00 Euro zuständig.
 

 


Anlagen