Vorlage - VO/2020/09430  

Betreff: Antwort auf die Anfrage von AM Dagmar Hildebrand (CDU) bzgl. Soziale Stadt Moisling
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Selk, Achim
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.11.2020 
41. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Anfrage von AM Dagmar Hildebrand im Hauptausschuss am 22.09.2020 (VO/2020/09323):

 

„Mit Vorlage VO/2019/07572 wurde im Juni letzten Jahres ein Sachstand zur städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling am Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ gegeben.

 

Ich frage den Bürgermeister:

 

1. Welche der dort genannten Maßnahmen wurden bisher beim Fördermittelgeber an-gemeldet?

 

2. Welche dieser Maßnahmen wurden zwischenzeitlich von diesem genehmigt?

 

3. In welchem Umfang stehen noch Mittel für weitere Planungen zur Verfügung?“

 


Begründung


Zu 1. und 2.:

 

Ab 2019 wurden im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling folgende Fördermaßnahmen bearbeitet, d. h. gem. A 5.4 StBauFR 2015 SH über den jährlichen Maßnahmenplan angemeldet und nach entsprechender Zustimmung seitens des Fördermittelgebers durchgeführt (bei sog. Maßnahmen der Vorbereitung) bzw. planerisch vorbereitet und für einen entsprechenden Antrag auf Zustimmung zum Mitteleinsatz verwendet (bei sog. Maßnahmen der Durchführung):

 

 

 

 

 

 

 

a) Maßnahmen der Vorbereitung

 

-          Städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb „Neue Mitte“ Moisling:

Das Wettbewerbsverfahren wurde von Juli 2019 bis Januar 2020 durchgeführt.
Mit der Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse im Stadtteil ist das Verfahren abgeschlossen.

-          Aufstellung Bauleitplanung für die „Neue Mitte“ Moisling:

Der Bearbeitungsprozess zur Aufstellung eines Bebauungsplans wurde mit der Beauftragung eines Planungsbüros im Oktober 2020 eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist für Januar 2021 vorgesehen.

-          Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans für die „Neue Mitte“ Moisling:

Der Bearbeitungsprozess zur Erstellung einer städtebaulichen Rahmenplanung wurde mit der Beauftragung eines Architekturbüros im Oktober 2020 eingeleitet.

 

b) Maßnahmen der Durchführung

 

-          Spielplatz „Auf der Kuppe“:

Die Änderung der Erschließungsanlage wurde im Kalenderjahr 2019 baulich realisiert. Aktuell wird die Maßnahme förderrechtlich schlussgerechnet.

-          Kleinkindspielplatz im Freibad Moisling:

Die Änderung der Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung wurde im Kalenderjahr 2020 baulich realisiert. Aktuell wird die Maßnahme förderrechtlich schlussgerechnet.

-          Spielplatz/Grünzug „Rotkäppchenweg“:

Die vorgesehene Änderung der Erschließungsanlage wurde in 2019 planerisch vorbereitet (inkl. Beteiligung und Information vor Ort). Ein Antrag auf Zustimmung zum Mitteleinsatz wurde im März 2020 beim Fördermittelgeber eingereicht, die Zustimmung steht aktuell noch aus.

-          Spielplatz/Grünbereich „Am Wilhelm-Waterstrat-Weg“ („Ententeich“):

Die vorgesehene Änderung der Erschließungsanlage wurde in 2019 planerisch vorbereitet (inkl. Beteiligung und Information vor Ort). Ein Antrag auf Zustimmung zum Mitteleinsatz wurde im März 2020 beim Fördermittelgeber eingereicht, die Zustimmung erfolgte im September 2020. Aktuell wird geprüft, wann die bauliche Umsetzung eingeleitet werden kann.

 

Nicht separat dargestellt werden diverse Maßnahmen in Beteiligung, Information und Öffentlichkeitsarbeit.

 

Zu 3.:

 

Zur weiteren Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Moisling stehen derzeit 4,8 Mio. € zur Verfügung (Stand 01.10.2020), die sich zum einen aus dem Guthaben des städtebaulichen Sondervermögens und zum anderen aus den ausstehenden, bereits bewilligten Zuwendungen für die Kalenderjahre bis 2023 (inkl. kommunaler Eigenanteile) zusammensetzen.

 

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzung der Gesamtmaßnahme auch laufende Ausgaben für das Quartiersmanagement, für den Sanierungsträger und für Informations- und Beteiligungsformate auslöst.

 

Insbesondere aber ist zu berücksichtigen, dass das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) für die Gesamtmaßnahme Moisling in 2021 fortzuschreiben und kommunalpolitisch zu beschließen ist. Das IEK dient der städtebaulichen Planung und ist grundlegende Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen.

 

 

 

Bereits mit dem Bürgerschaftsbericht zum Sachstand und zur Ausrichtung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme des vergangenen Jahres (VO/2019/07572) wurden städtische Zielsetzungen und Projekte konkretisiert: So ist u. a. die Errichtung eines „Hauses für Vereine“ in der „Alten Schule“ als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung vorgesehen. Eine erste Bedarfsanalyse wurde durchgeführt und hat ergeben, dass mehrere Vereine bzw. Institutionen aus Moisling einen Bedarf an Flächen haben und die „Alte Schule“ inkl. Turnhalle hinsichtlich ihrer baulichen Anlage, Gesamtnutzfläche und Gebäudesubstanz – trotz Sanierungsbedarf – ein großes Potenzial zur Unterbringung von sozialen, kulturellen, freizeitorientierten und öffentlichen Angeboten bzw. Einrichtungen hat. In diesem Zusammenhang ist die Entwicklungsperspektive des „Hauses für Alle“ zu klären. Eine mittelfristige Nutzungsperspektive für kommunale Einrichtungen ist aufgrund des Sanierungsbedarfes und der abseitigen Lage nicht gegeben.

 

Insgesamt ist von einer Erhöhung des Gesamtinvestitions- und Fördervolumens sowie einer längeren Umsetzung der Gesamtmaßnahme auszugehen. Die Vorlage des IEKs ist für das erste Quartal 2021 vorgesehen.

 


Anlagen