Vorlage - VO/2020/09422  

Betreff: Beteiligung der NAH.SH GmbH an der Deutschlandtarifverbundgesellschaft mbH
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.203 - Beteiligungscontrolling Bearbeiter/-in: Leu, Beate
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.11.2020 
41. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft stimmt zu, dass sich die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) mit einer Stammeinlage von 750,- EUR an der Deutschlandtarifverbundgesellschaft  mbH beteiligt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlungen der NAH.SH die dafür erforderlichen Beschlüsse zu fassen.

 

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

5.610 – Bereich Stadtplanung und Bauordnung

Zustimmung

1.300 – Bereich Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind von der Maßnahme nicht betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja – Begründung:

 

 

Maßnahmen zur Tarifgestaltung im ÖPNV können sich positiv die die Nachfrage im ÖPNV auswirken und damit auch positiv auf den Klimaschutz.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Die Hansestadt Lübeck ist mit 3,33 % an der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH) beteiligt. Die NAH.SH ist die Einrichtung, die nach Übertragung durch das Land Schleswig-Holstein die Planung, die Organisation und die Abwicklung für die Aufgabe des Landes, eine ausreichende Bedienung im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr in Schleswig Holstein sicherzustellen, wahrnimmt. Die Planung, die Organisation und die Abwicklung erfolgt in enger Abstimmung mit den kreisfreien Städten sowie den Kreisen oder deren Zweckverbänden als Aufgabenträger für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr.

Die NAH.SH möchte sich nun an der am 09.06.2020 gegründeten Deutschlandtarifverbundgesellschaft mbH (DTVG) mit einer Gesellschaftereinlage von 750,- EUR beteiligen. Das entspricht einer Beteiligung der NAH.SH von ca. 2 % und damit der Hansestadt Lübeck mittelbar von unter 0,1 %.

 

Hintergrund des Beitritts ist der Wunsch des 50% -Gesellschafter der NAH.SH - des Landes Schleswig-Holstein -, der DTVG beizutreten, um dort die Interessen des Landes zu vertreten.

 

Hintergrund

Die Deutsche Bahn AG arbeitet mit einem Preissystem, das je nach Nutzung Fahrkarten zum A-Preis (ICE), B-Preis (IC- und EC) oder zum C-Preis (Nahverkehr) anbietet. Für die Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV-AT) ist insbesondere der C-Preis relevant, da dieser in der Regel von den beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bei verbundüberschreitenden Fahrten angewandt werden muss. Da der C-Preise der Deutschen Bahn AG (DB) das Reiseverhalten und damit auch die Erlöse im Nahverkehr beeinflusst, ist seine Weiterentwicklung im Interesse der für den Nahverkehr zuständigen Aufgabenträger (insbesondere Bahnverkehre).

Bisher wurde über die Weiterentwicklung des Tarifes im Gremium „Tarifverband der

Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (TBNE)“ beraten. Das Gremium bestand ausschließlich aus Verkehrsunternehmen, die Geschäftsstelle nahm die DB wahr. Dieses Gremium soll nun zu einer gemeinsamen Organisation für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger  weiterentwickelt werden, um den tatsächlichen Verantwortlichkeiten Rechnung zu tragen. Am 09.06.2020 wurde hierfür die Deutschlandtarifverbund-GmbH mit einem Stammkapital von 32.700 € als diskriminierungsfreier Mischverbund von SPNV-AT und EVU gegründet. Die DTVG soll einen bundesgrenzen übergreifenden SPNV-Tarif (Deutschlandtarif) als Gemeinschaftsaufgabe aller Eisenbahnverkehrsunternehmen umsetzen. Der Deutschlandtarif soll voraussichtlich ab 01.01.2022 das heutige Preissystem der Deutschen Bahn AG im Nahverkehr ersetzen (Landestarife wie z. B. der SH-Tarif oder der HVV-Tarif bleiben davon unberührt). Dies ist auch für die künftigen Bruttoverträge relevant, bei denen der Aufgabenträger Land SH das Fahrgelderlösrisiko im SPNV übernehmen wird.

 

Finanziert wird Gesellschaft in den ersten Jahren über eine Gesellschaftereinlage. Der Beitrag der NAH.SH wird im Wirtschaftsplan geordnet und beträgt in 2020 EUR 5.209,-, in 2021 EUR 13.650,- EUR und in 2022 EUR 9.919,-.

 

Chancen und Risiken für die Gesellschafter

Vorteilhaft ist eine Beteiligung der NAH.SH GmbH an der DTVG insbesondere für den Gesellschafter Land Schleswig-Holstein, da die Interessen des Landes in diesem Gremium somit optimal vertreten werden können. Darüber hinaus anzunehmen, dass sich ein attraktiver Deutschlandtarif auch in SH insgesamt positiv auf die Nachfrage im öffentlichen Personennahverkehr (Bahn und Bus) auswirken wird.

Die Finanzierung der mit der Beteiligung der NAH.SH GmbH an der DTVG verbundenen Kosten wird über das Land Schleswig-Holstein sichergestellt.

Die finanziellen Risiken einer Mitgliedschaft an der DTVG sind insgesamt als gering und beherrschbar einzustufen. Nach einer juristischen Begutachtung des Gesellschaftsvertrages der DTVG enthält der Vertrag keine Bestimmung, die Nachschüsse im Sinne von § 26 Abs. 1 GmbHG ermöglicht. Für die DTVG-Gesellschafter besteht also keine Nachschusspflicht.

Eine unbegrenzte Einzahlungsverpflichtung der Gesellschafter der NAH.SH liegt nicht vor.

 

Der Aufsichtsrat der NAH.SH hat in seiner Sitzung am 11.09.2020 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Beitritt der NAH.SH an der

Deutschlandtarifverbund-GmbH (DTVG) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beschließen.

 

Kommunalrechtlich ist für Beteiligungsvorhaben der Hansestadt Lübeck ein Bürgerschaftsbeschluss einzuholen. Seit der Änderung durch das Gesetz zur Stärkung der

Kommunalwirtschaft (2016) differenziert die Gemeindeordnung (GO) im einschlägigen § 102

GO nicht mehr zwischen mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungsvorhaben und auch nicht

nach der Höhe der Beteiligung.

Eine Anzeige des Vorhabens bei der Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich, da die Beteiligungshöhe unter 25 % beträgt (§ 108 Abs. 2 GO).

 

Grundsätzlich müssen für die Beteiligung an eine Gesellschaft - auch mittelbar - die Voraussetzungen der §§ 101 und 102 GO vorliegen. Es handelt sich bei der DTVG um eine bundesweite Gesellschaft, daher sind die Voraussetzungen der GO Schleswig-Holstein nicht vollständig erfüllt. In Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde kann jedoch im Hinblick auf die Höhe der Beteiligung auf eine vollständige Umsetzung aller Vorgaben der GO verzichtet werden

 

Gebühren- und Beitragsgestaltungen, personalwirtschaftliche, mitbestimmungsrechtliche und

gleichstellungsrechtliche Änderungen sind nicht einschlägig.

 

Auswirkungen auf den Haushalt der Hansestadt Lübeck bestehen nicht.

 

 


Anlagen