Vorlage - VO/2020/09400  

Betreff: Bericht zur Reduzierung der Schließzeiten im System Ganztag:

Konzept zur Ferienbetreuung für Schulkinder
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Rieper, Sonja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.11.2020 
41. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Im November 2018 wurde eine Schließzeitenreduzierung im System Ganztag an Schule von der Bürgerschaft beschlossen. Unter Einbeziehung der Träger der Schulkindbetreuung wurde ein bedarfsorientiertes Konzept zur Ferienbetreuung entwickelt.

 


Begründung

Seit dem Schuljahr 2019/20 werden zusätzliche bedarfsorientierte Ferienbetreuungsgruppen in der Schulkindbetreuung angeboten. Wurden im Sommer 2019 noch wenige zusätzliche Betreuungstage in Anspruch genommen, stiegen zuletzt in 2020 die Zahlen der Betreuungsgruppen auf insgesamt 11.

In Zusammenarbeit mit den Trägern der Schulkindbetreuung wurde im November 2019 ein Konzept abgestimmt. Aufgrund mit der Corona-Pandemie verbundenen Auflagen im Rahmen der Schulkindbetreuung und der Priorisierung von Corona-Maßnahmen kann dieser Bericht erst jetzt die Gremien erreichen.

Konzept zur Ferienbetreuung für Schulkinder

 

In der Hansestadt Lübeck wird für Schulkinder im Grundschulalter eine Ferienbetreuung angeboten.

Mit diesem Angebot soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt werden.

 

Die Betreuungsangebote während der Ferienzeiten sind Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Schule bzw. des Schulprogramms und erfüllen inhaltlich den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Die Angebote entsprechen den altersspezifischen Bedürfnissen und berücksichtigen die individuellen Interessen und Fähigkeiten der Kinder. Angeboten werden Kreativ-, Bewegungs-, Lern- und Erlebnisangebote. Eine Mittagsverpflegung ist sichergestellt.

Der Betreuungsplan ist zwischen Schulleitung und Leitung des Betreuungsteams abgestimmt.

Für spezielle Angebote oder Ausflüge kann durch den Träger der Schulkindbetreuung eine zusätzliche finanzielle Beteiligung in Höhe von bis zu 4€ täglich erhoben werden. Die Zusatzkosten sind nicht ermäßigungsfähig, sollten aber nicht zum Ausschluss einzelner Kinder führen.

 

Zeitraum:

Der konkrete Betreuungszeitraum in den Ferien richtet sich nach dem jeweiligen Schulstandort und wird spätestens zu Beginn des Schuljahres bekanntgegeben. Grundsätzlich ist eine anteilige Ferienbetreuung in jeden Ferien, insgesamt 34 Tage im Schuljahr, vorzuhalten.

 

Bedarfsorientiert werden weitere Ferienbetreuungsgruppen eingerichtet, so dass sich die Schließzeiten auf maximal 4 Wochen im Schuljahr reduzieren. Es ist dann möglich, eine 4 wöchige Sommerferienbetreuung sowie weitere 5 Tage verteilt auf die übrigen Ferien – je nach Standort - in Anspruch zu nehmen. Für die Inanspruchnahme der erweiterten Ferienbetreuung ist Voraussetzung, dass die Eltern berufstätig sind oder sich in einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme o. ä. befinden.

 

Betreuungszeiten:

Ferienbetreuung findet in der Hansestadt Lübeck von montags bis freitags in der Zeit von 8:00 – 16:00 Uhr statt, erweitert um die Zeiten einer Frühbetreuung, wenn diese am Schulstandort angeboten wird. Basis für die Inanspruchnahme ist der jeweilige Betreuungsvertrag.

 

Umsetzung der erweiterten Ferienbetreuungszeiten:

Im Januar d.J. erfolgt eine Bedarfsabfrage der Träger bei den Eltern über den zusätzlichen Betreuungszeitraum.

Im März/ April d.J. findet im Sozialraum eine Ferienkonferenz aller Träger zur Abstimmung der Ferienzeiten statt (Ferienkalender). Der Bereich Schule und Sport stellt eine sozialraumbezogene Übersicht zur Verfügung.

 

Im Rahmen der UAG Schulkindbetreuung am 5.06.2019 wurden folgende Empfehlungen zur Umsetzung gegeben:

 

Variante 1: Angebot der 10 zusätzlichen Ferienbetreuungstage am Schulstandort (ab 10 Kindern) – 5 Tage Sommerferien, restliche Tage verteilt.

 

Variante 2: Die zusätzlichen Ferienbetreuungstage werden sozialraumübergreifend abgestimmt und durch Aufnahme von Ferienkindern aus anderen Schulstandorten wird der Bedarf gedeckt.

 

Variante 3: Ein zentraler Standort im Sozialraum erklärt sich bereit, jedes Jahr die Aufnahme zusätzlicher Ferienkinder zu organisieren.

 

Für die zusätzlichen Ferienbetreuungstage kann es sein, dass das Angebot an einem benachbarten Schulstandort stattfindet.

 

Über die zusätzlich aufgenommenen Ferienkinder sind die Schulleitungen zu informieren.

 

Zum Wohl der Kinder ist darauf zu achten, dass die Inanspruchnahme der Ferienbetreuungstage pro Kind auf maximal 30 Tage begrenzt sein sollte.

 

Finanzierung:

Die Träger erhalten für die zusätzlichen Feriengruppen eine Förderung durch die Hansestadt Lübeck. Anträge sind bis spätestens Mitte Mai d.J. beim Bereich Schule und Sport einzureichen. Auf Grundlage der Anträge wird die Reinigung der Räumlichkeiten beauftragt.

 


Anlagen