Vorlage - VO/2020/09366  

Betreff: Bebauungsplan 09.13.00 - Bornkamp / Schärenweg - Erweiterung des Geltungsbereichs und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Matthießen, Susanne
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
02.11.2020 
41. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Übersichtsplan zur Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 09.13.00
Anlage 2_Auswertungsbericht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3_Auswertungsbericht der frühzeitigen Behördenbeteiligung
Anlage 4_Bebauungsplan 09.13.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung
Anlage 5_Bebauungsplanentwurf Teil A
Anlage 6_Bebauungsplan-Entwurf Teil B
Anlage 7_Begründung zum Bebauungsplan 13.09.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung

Beschlussvorschlag

1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg –, dessen Aufstellung der Bauausschuss am 06.07.2015 und 05.11.2018 beschlossen hat, wird gemäß beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 1) um Flächen erweitert, die nordöstlich an den ursprünglichen Geltungsbereich angrenzen. Die Einbeziehung dieser Flächen ist erfolgt, um einen größeren Spiel- und Bolzplatz im Gebiet planungsrechtlich zu ermöglichen.

2. Der Bauausschuss nimmt die Auswertungsberichte der bisher zum Bebauungsplanentwurf 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 3) zur Kenntnis.

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 4, 6 und 7) gebilligt.

4. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

5. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg – nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

2.500 Soziale Sicherung

Zustimmend, Planung für ausschließlich Wohnnutzung wird begrüßt; Mischung von geförderten und freifinanzierten Wohnungen in Gebäuden soll vorgesehen werden

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Keine Bedenken

3.370 Feuerwehr

Keine grundsätzlichen Bedenken, Umgang mit Anregungen zu Feuerwehrzufahrten und Löschwasserversorgung siehe Abwägung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Keine grundsätzlichen Bedenken, Umgang mit Anregungen / Hinweisen siehe Abwägung

3.700 Entsorgungsbetriebe

Keine grundsätzlichen Bedenken, Umgang mit Anregungen zu Schmutz- und Regenwasserentsorgung siehe Abwägung

4.041 Fachbereichsdienste 4

Keine Anregungen

4.401 Schule und Sport

Keine Bedenken

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Keine grundsätzlichen Bedenken

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Keine grundsätzlichen Bedenken, Umgang mit Anregungen siehe Abwägung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden. Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist sinnvoll in den Planungen zur konkreten gestalterischen Ausformungen des geplanten Jugend- und Nachbarschaftstreffs und des Spiel- und Bolzplatzes.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein, zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Punkt 8 der Begründung (Anlage 7)

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja – Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt (siehe Kap. 6.5.3 der Anlage 7).

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung


siehe Anlage 7.

 


Anlagen


 

Anlage 1: Übersichtsplan zur Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 09.13.00 – Bornkamp / Schärenweg –

Anlage 2: Auswertungsbericht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Anlage 3: Auswertungsbericht der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Anlage 4: Bebauungsplan 09.13.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung (Planoriginal)

Anlage 5: Bebauungsplanentwurf Teil A - Planzeichnung mit Legende (verkleinerter Planauszug DIN-A3)

Anlage 6: Bebauungsplan-Entwurf Teil B - Text (DIN-A4)

Anlage 7: Begründung zum Bebauungsplan 13.09.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Übersichtsplan zur Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 09.13.00 (522 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Auswertungsbericht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (440 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Auswertungsbericht der frühzeitigen Behördenbeteiligung (652 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Bebauungsplan 09.13.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung (2708 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5_Bebauungsplanentwurf Teil A (899 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6_Bebauungsplan-Entwurf Teil B (219 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 7_Begründung zum Bebauungsplan 13.09.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung (4018 KB)