Vorlage - 2020/09154-02-01  

Betreff: CDU+SPD: AT - Haushaltsbegleitbeschluss Haushalt 2021 -
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der SPD Fraktion
Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne   
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2020 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck - Haushaltssitzung unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Ergebnisplan (konsumtiver Haushalt):

Die folgenden Maßnahmen sind im Haushalt 2021 und - soweit angegeben – auch in den Haushalten der Folgejahre in den jeweiligen Fachbereichen wie aufgeführt zu ordnen:

  1. FB 1 – Digitalisierung:

Der Ausbau des Glasfasernetzes soll  durch die Stadtwerke Lübeck beschleunigt vorangetrieben werden. Der Bürgermeister wird beauftragt ein geeignetes Umsetzungskonzept in Abstimmung mit den Stadtwerken zu entwickeln. Zur Umsetzung des Konzeptes wird, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2021, für die nächsten fünf Jahre ein jährlicher Betrag von 1.000 TE in den Haushalt eingestellt.

  1. FB 2 – Soziales/Leben und Wohnen im Alter: 

Zur Durchführung einer  Seniorenmesse, die alle zwei Jahre stattfinden soll, werden  ab  dem Jahr 2021 in einem Zweijahresrhythmus  30 TE eingestellt.

  1. FB 2 – Soziales/Drogenprävention:

Für den Verein „CLIC  e. V.“: wird für das Haushaltsjahr 2021 einmalig ein Betrag in Höhe von 20 TE eingestellt. Der Verein soll in das Gesamtkonzept zur Lübecker Drogenarbeit und Drogenprävention, das  im ersten Halbjahr 2021 fertiggestellt werden soll, eingebunden werden. In 2021 ist ein Budgetvertrag für den Verein CLIC im Rahmen des Gesamtkonzeptes zu prüfen.

  1. FB 2 – Soziales/Tontalente:

Der Verein „Tontalente“ erhält einmalig einen Betrag von 30 TE.

  1. FB 2 – Soziales/Quartiermanagement Brolingplatz:

Die AWO erhält für das Quartiermanagement Brolingplatz einmalig einen Betrag in Höhe von bis zu 25 TE. In 2021 ist ein langfristig tragfähiges Konzept unter Beteiligung Dritter zu erstellen.

  1. FB 4 – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Zu Punkt 2 der Vorlage VO/2020/9018-02 aus dem Jugendhilfeausschuss wird ein Betrag in Höhe von 100TE eingestellt. In dem Konzept ist ebenfalls zu erarbeiten welche Inhalte sowohl in städtischer  als auch in freier Trägerschaft umgesetzt werden sollen. Dies ist ggf. bei der Erstellung der Budgetverträge zu beachten.

  1. FB 4 – Zum Dringlichkeitsantrag des Jugendhilfeausschusses mit der Vorlagennummer VO/2020/09305 wird folgendes beschlossen:

 

a)      Zu Punkt 1: Vertretungsregelung in der Kindertagespflege

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die „Vertretungsregelung in der Kindertagespflege“ zu erarbeiten und ab dem „Kita-Jahr 2021/2022“ umzusetzen.

 

b)      Zu Punkt 2: Ganztag an Schule: Teilhabe an den Betreuungsangeboten für alle Kinder sicherstellen:

Der Punkt wird entsprechend umgesetzt.

 


c)      Zu Punkt 3: Ausbau Angebot der Jugendarbeit

  • Der Verein lamda::nord erhält im Haushaltsjahr 2021 einmalig einen Betrag in Höhe von 160 TE für „queere Jugendarbeit“ in Lübeck.
  • Das Konzept und die Umsetzung ist mit der Verwaltung weiter inhaltlich auszuarbeiten und abzustimmen, mit dem  Ziel einen Budgetvertrag ab 2022 abzuschließen.
  • Das Angebot wird im FB 4 dem Bereich  Jugendarbeit zugeordnet.
  1. FB 4 – Schule + Sport/ Übertragung von Leistungen an den Turn- und Sportbund:

Die in der Vorlage VO/2020/08711 benannten Leistungen A-D werden an den TSB übertragen und entsprechend in den Budgetvertrag eingearbeitet.

  1. FB 4 – Schule + Sport/Leistungssport Handball:

Die Hansestadt Lübeck bezuschusst zur Förderung des Handballsports  in folgenden Hallen die sogenannte „Backe-Reinigung“ mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 30TE, für Mannschaften ab einer festzulegenden Leistungsklasse. Die restlichen Reinigungskosten werden durch die Vereine getragen. Dies betrifft die Strukbach-,  Meesen- und die Hansehalle.

  1. FB 4 – Schule + Sport/Förderung Leistungssport/VfB Lübeck:

Der VfB Lübeck erhält einmalig einen Betrag in Höhe von 500 TE für die verpflichtenden Umsetzungsmaßnahmen zum Erhalt der Lizenz für die 3.Liga. Die restlichen Mittel in Höhe von ca. 1,5 Millionen Euro sind vereinsseitig und/oder über Drittmittel aufzubringen.

  1. FB 4 – Schule + Sport/Förderung Breitensport:

Für Vereine auf städtischen Sportanlagen wird ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 300 TE für Kleinstreparaturen/ Instandhaltungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.

  1. FB 4 – Schule + Sport/Förderung Breitensport:

Für Vereine auf nicht-städtischen Anlagen wird ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 150 TE im Rahmen der Sportförderrichtlinie zur Verfügung gestellt. Diese wird somit von bisher 210 TE auf 360 TE erhöht. Es erfolgt eine Anpassung des maximalen Betrages je Einzelmaßnahme auf 75 TE.

  1. FB 5 – Stadtplanung:

Ein Betrag in Höhe von 140 TE für zwei zusätzliche Stadtplaner zur Erstellung von B-Plänen wird fortlaufend ab dem Haushalt 2021 eingestellt. Die Stellen sind im Stellenplan entsprechend zu ordnen.

 

 

 

 

 

 

Der Produkthaushalt des Fachbereichs 5 - Planen und Bauen wird wie folgt geändert:

  1. Der Produkthaushalt für den Bereich 5.610 (Stadtplanung und Bauordnung) ist im Produkt 511003 (Stadtplanung und -entwicklung) beim Ziel 3.1 - Flächennutzungsplan wie folgt zu ändern: vollständiger Projektfortschritt bis zum Jahr 2023.
  2. Der Produkthaushalt für den Bereich 5.610 (Stadtplanung und Bauordnung) ist im Produkt 511003 (Stadtplanung und -entwicklung) beim Ziel 3. - Stadtumbau West (Roddenkoppel) wie folgt zu ändern: Projektfortschritt in den Jahren 2020 - 2024 verdoppeln.
  1. Der Produkthaushalt für den Bereich 5.610 (Stadtplanung und Bauordnung) ist im Produkt 511003 (Stadtplanung und -entwicklung) zu ergänzen um das Ziel 4.9: Um gemäß § 13b BauGB Rechtsgrundlagen für die Stadtentwicklung zu schaffen, werden Bebauungspläne zum Satzungsbeschluss fristgerecht vorgelegt. Anzahl der Verfahren im Jahr 2021: 3 Stück.
  2. Der Produkthaushalt für den Bereich 5.610 (Stadtplanung und Bauordnung) ist im Produkt 511003 (Stadtplanung und -entwicklung) im Punkt 8.3 das Ziel zu ändern: Das aktualisierte Konzept „Fahrradfreundliches Lübeck“ wird der Lübecker Bürgerschaft vorgelegt. Vollständiger Projektfortschritt bis zum Jahr 2021.
  1. Der Produkthaushalt für den Bereich 5.610 (Stadtplanung und Bauordnung) ist im Produkt 511003 (Stadtplanung und -entwicklung) zu ergänzen um das Ziel 8.4: Ein Realisierungskonzept für ein Fahrradparkhaus am Lübecker Hauptbahnhof ist der Lübecker Bürgerschaft vorzulegen. Vollständiger Projektfortschritt bis zum Jahr 2021.
  1. Der Produkthaushalt für den Bereich 5.610 (Stadtplanung und Bauordnung) ist im Produkt 547001 (Aufgabenträgerschaft ÖPNV) zu ergänzen um das Ziel 3.2: Ausstattung Schwerpunkthaltestellen mit Fahrradbügeln. Vollständiger Projektfortschritt bis zum Jahr 2023.
  1. Der Produkthaushalt für den Bereich 5.610 (Stadtplanung und Bauordnung) ist im Produkt 547001 (Aufgabenträgerschaft ÖPNV) zu ergänzen um das Ziel 3.3: Barrierefreie Bushaltestellen (einschl. ZOB). Weitgehender Projektfortschritt bis zum Jahr 2024.
  1. Der Produkthaushalt für den Bereich 5.610 (Stadtplanung und Bauordnung) ist im Produkt 547001 (Aufgabenträgerschaft ÖPNV) zu ergänzen um das Ziel 4.4: Städtische Maßnahmen für den Bahnhaltepunkt Moisling planen und durchführen. Vollständiger Projektfortschritt bis zum Jahr 2023.
  1. Der Produkthaushalt für den Bereich 5.660 (Stadtgrün und Verkehr) ist im Produkt 541001 (Gemeindestraßen) zu ergänzen um das Ziel 1.8: Parkpalette Fahrenberg. Fertigstellung der Baumaßnahme bis zum Jahr 2022.
  1. Der Produkthaushalt für den Bereich 5.660 (Stadtgrün und Verkehr) ist im Produkt 541001 (Gemeindestraßen) zu ergänzen um das Ziel 1.9: Fahrradtrasse Bad Schwartau - Lübeck Zentrum - Groß Grönau. Weitgehende Fertigstellung der Baumaßnahme bis zum Jahr 2024.
  1. Der Produkthaushalt für den Bereich 5.660 (Stadtgrün und Verkehr) ist im Produkt 551001 (Grün- und Landschaftsbau) zu ergänzen um das Ziel 3.2: Abgängige Park- und Straßenbäume. Ersatzpflanzungen für bereits gefällte Bäume bis 2021 und in den Jahren 2021 - 2024 jeweils vollständige Ersatzpflanzungen.

Der Produkthaushalt für den Bereich 5.660 (Stadtgrün und Verkehr) ist im Produkt 551001 (Grün- und Landschaftsbau) zu ergänzen um das Ziel 3.3: Mehr Straßenbäume. Neupflanzungen in den Jahren 2021 - 2024: jeweils mindestens 30 Stück.
 

 


Begründung

Erfolgt mündlich.
 

 


Anlagen


 

 

Stammbaum:
2020/09154-02-01   CDU+SPD: AT - Haushaltsbegleitbeschluss Haushalt 2021 -   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   interfraktioneller Antrag
0/09154-02-01-01   Fortsetzung Quartiersmanagement Brolingplatz   2.500 - Soziale Sicherung   Beschlussvorlage öffentlich