Vorlage - VO/2020/09341  

Betreff: Thomas Misch (Freie Wähler) Anfrage gem. §16 GO: Wirtschaftliche Folgen für die Hansestadt Lübeck wg. Kohlekraftwerk Lünen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
24.09.2020 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck - Haushaltssitzung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1. Werden die im Rahmen des Kohlekompromisses getroffenen Entschädigungsregelungen dazu führen, dass negative finanzielle Folgen durch die direkten und indirekten Beteiligungen städtischer Gesellschaften am Kohlkraftwerk Lünen weiterhin ausgeschlossen sind?

 

2. War die Beteiligung am Kohlekraftwerk Lünen bisher wirtschaftlich vorteilhaft für die Hansestadt Lübeck bzw. ihre Gesellschaften? Wurden die ursprünglichen Renditeerwartungen aus der Beteiligung bisher erfüllt?

 

3. Wird die Beteiligung am Kohlekraftwerk Lünen nach heutiger Berechnung am Ende der Laufzeit wirtschaftlich vorteilhaft für die Hansestadt Lübeck bzw. ihre Gesellschaften gewesen sein? Werden die ursprünglichen Renditeerwartungen aus der Beteiligung erfüllt werden?

 


Begründung

Die Stadtwerke Lübeck GmbH ist laut Band IV S. 118 des Haushaltsentwurfs 2021 (VO/2020/09154) mit 2,11% an der Trianel Kohlkraftwerk Lünen GmbH & Co. KG und die Stadtwerke Lübeck Holding GmbH mit weiteren 5,12% an der Trianel GmbH beteiligt (S. 117), die wiederum an der Trianel Kohlkraftwerk Lünen GmbH & Co. KG beteiligt ist. Die betreffende Gesellschaft betreibt ein im Februar 2006 fertigstelltes Steinkohlekraftwerk (750 MV) in Lünen, Nordrhein-Westfalen.

Zuletzt beschäftigte sich der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 25. März 2014 (TOP 3.8, öffentlicher Teil) mit dem Kohlkraftwerk Lünen. Der Bürgermeister teilte auf Anfrage mit, dass er im Zuge der Energiewende finanzielle Folgen für die Stadtwerke Lübeck in Bezug auf das Kohlekraftwerk Lünen nach damaligem Erkenntnisstand für ausgeschlossen halte. Die neusten Entwicklungen zum Kohleausstieg werfen die Frage auf, ob inzwischen ein neuer Erkenntnisstand vorliegt. 

Durch den Kohleausstieg wird das Kraftwerk vorzeitig (bis 2033) vom Netz gehen. Laut in der Fachpresse veröffentlichten Berechnung der Beratungsgesellschaft Frontier Economics entsteht den Betreibern bei einem angenommenen Ausstiegsdatum 2030 ein wirtschaftlicher Schaden von 600 Mio. Euro. Das betriebswirtschaftliche Stilllegungsdatum wäre erst das Jahr 2053 gewesen. Auf Drängen mehrerer Bundesländer ist im Rahmen des Kohlekompromisses inzwischen jedoch auch für Steinkohlekraftwerke eine Entschädigung vorgesehen worden, die eigentlich nur bei Braunkohlekraftwerken geplant war und die finanziellen Folgen für die Hansestadt Lübeck und ihre Gesellschaften begrenzen könnte.

 


Anlagen


 

 

Stammbaum:
VO/2020/09341   Thomas Misch (Freie Wähler) Anfrage gem. §16 GO: Wirtschaftliche Folgen für die Hansestadt Lübeck wg. Kohlekraftwerk Lünen   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Anfrage
VO/2020/09341-01   Antwort auf die Anfrage von Thomas Misch (Freie Wähler) gem. §16 GO: Wirtschaftliche Folgen für die Hansestadt Lübeck wg. Kohlekraftwerk Lünen   2.020 - Fachbereichs-Controlling   Antwort auf Anfrage öffentlich