Vorlage - VO/2020/09196-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zu einem offensichtlichen Problem bei Großraumbehältern, die zur Altpapierentsorgung eingesetzt werden
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2020/09196
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Wetter, Undine
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Werkausschuss EBL zur Kenntnisnahme
10.09.2020 
20. Sitzung des Werkausschusses EBL zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Von der EBL werden für die Altpapierentsorgung bei Großkunden und in Wohnanlagen

4-Rad-Großraumbehälter u. a. der Marke Sulo zur Verfügung gestellt. Diese Großraumbehälter verfügen über eine spezielle Papiereinwurfhaube und sind zudem abschließbar.

Seit einiger Zeit scheint es im Hinblick auf die Abschließbarkeit der Großraumbehälter

ein massives Problem zu geben.

 


Begründung

 

  1. Ist es richtig, dass der Verschlussmechanismus sämtlicher Großraumbehälter der Marke Sulo im Innenstadtbereich aufgrund eines technischen Defektes nicht mehr genutzt werden kann?

Antwort: Im Rahmen regelmäßiger Ausschreibungen werden Großraumbehälter (gemäß DIN) beschafft. Hierbei können verschiedene Anbieter (z.B. Sulo, Weber oder Schäfer) den Zuschlag bekommen. Grundsätzlich ist bei keinem angeschafften Produkt ein technischer Defekt bekannt.

 

  1. Ist es richtig, dass ein Zusammenhang zwischen diesem Phänomen und einer neu angeschafften Generation von Abfallsammelfahrzeugen (Müllwagen) besteht?

Antwort: Sämtliche Müllsammelfahrzeuge können den kompletten Bestand (alt oder neu) bedienen. Fahrzeuge und Behältnisse unterliegen einer DIN-Norm. Einzelne defekte Behälter werden über den Service ausgetauscht. Hierbei handelt es sich um eine normale Abnutzung oder Verschleiß.

 

  1. Worin besteht das Problem genau?

Antwort: Aufgrund der Formulierung der Anfrage, sind wahrscheinlich die Behältnisse mit der Einwurfhutze und dem Schließsystem mittels Schwerkraftschloss gemeint.

Hierbei handelt es sich um kein technisches Problem oder ein Problem, das durch die Entsorgungsbetriebe verursacht wurde. Grundsätzlich wurden diese Behältnisse

beschafft, um den Einwurf von gefalteter oder zerkleinerter Kartonage über die

Einwurfhutze vorzugeben. Damit sollte das vorhandene Volumen optimal genutzt werden. Gleichzeitig sollte auch die vorgeschriebene Kindersicherung durch das Schwerkraftschloss erfüllt werden. In der Praxis hat sich dies allerdings nicht bewährt. Insbesondere wurden die Schwerkraftschlösser ausgebaut oder außer Funktion gesetzt, um zu entsorgende Kartonage leichter bei geöffnetem Deckel einwerfen zu können. Damit war aber auch gleichzeitig die geforderte Kindersicherung nicht mehr erfüllt.

 

3.a   Welche Möglichkeiten bestehen und wurden angedacht, um das Problem zu lösen?

Antwort: Es wurde die Entscheidung getroffen, nur noch ein alternatives Behältersystem mit Deckel im Deckel (DiD) zu beschaffen. Mit dieser Variante erfüllen die EBL die Kundenbedürfnisse und die Vorgabe der Kindersicherung.

 

  1. Ist eine Reparatur möglich oder ein kompletter Austausch der Großraumbehälter vorgesehen?

Antwort: Defekte Behältnisse oder Behälter ohne die vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung werden sofort ausgetauscht. Der vorhandene Altbestand wird sukzessive bei Defekt oder Zerstörung ausgetauscht.

 

  1. Ist die Nachrüstung der Großraumsammelbehälter mit einer anderen Schließvorrichtung möglich?

Antwort: Grundsätzlich können Schließsysteme selbst veranlasst werden. Hier können Kette mit Vorhangschloß oder nur ein Vorhangschloss für Müllbehältnisse verwendet werden. Hierbei muss eine Beschädigung der Behältnisse ausgeschlossen werden. Die EBL weist aber auf die Problematik hin, dass am Tag der Abfuhr die Behältnisse geöffnet sein müssen. In der Praxis gibt es hier erhebliche Probleme, insbesondere bei den feiertagsbedingten Verschiebungen.

Grundsätzlich weisen die Entsorgungsbetriebe darauf hin, dass sämtliche verwendeten Abfallsammelbehältnisse nicht für die ordnungsgemäße Entsorgung von sensiblen Unterlagen bzw. Datenmaterial, die dem Datenschutz unterliegen, geeignet sind. Hierzu hat jede Privatperson oder Gewerbebetrieb eigenverantwortlich die gesetzlich geforderten Maßnahmen gemäß Datenschutzgesetz zu ergreifen und zu dokumentieren!

 

5.a   Lässt sich das Problem ggf. im Rahmen der Gewährleistung für die Großraum-

        behälter oder auch für die neuen Abfallsammelfahrzeuge lösen?

Antwort: Die geschilderte Situation hat nichts mit einer Gewährleistung für Behältnisse oder der Beschaffung von Neufahrzeugen zu tun.

 


Anlagen

Keine.

 

Stammbaum:
VO/2020/09196   Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zu einem offensichtlichen Problem bei Großraumbehältern, die zur Altpapierentsorgung eingesetzt werden   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage
VO/2020/09196-01   Antwort auf Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zu einem offensichtlichen Problem bei Großraumbehältern, die zur Altpapierentsorgung eingesetzt werden   3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck   Antwort auf Anfrage öffentlich