Vorlage - VO/2020/08996  

Betreff: Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 7 KiTaG) Maßnahmenplanung Kindergartenjahr 2020/21 ff.
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Navroziadou, Chrisovalanto
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.06.2020 
34. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2020 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen - JHPL 20-21

Beschlussvorschlag


1. Die in der Begründung dargestellten Maßnahmen werden in den Bedarfsplan

i. S. v. § 7 KiTaG aufgenommen.

2. Der gesamtstädtische Minderbedarf im Haushaltsjahr 2020 für die Umsetzung

 der Maßnahmen beträgt 2.696,94 Euro.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Bereich 1.201 - Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

 

Nein- Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

den beschlossenen Bedarfsplan und der darin enthaltenen bedarfsgerechten Maßnahmenplanung (§ 7 KiTaG)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

 

Die Fortschreibung der Kitabedarfsplanung mit der konkreten Maßnahmenplanung erfolgt jährlich im ersten Quartal durch eine Vorlage für die Gremien.

Für die folgenden zwei Maßnahmen soll Planungssicherheit zum kommenden Kita-Jahr 2020/21 erreicht werden. Auf Grund kurzfristiger Veränderungen ist die Anpassung im Kitabedarfsplan geplant.

 

 

Kita der DRK Schwesternschaft

Die DRK-Schwesternschaft hat einen Änderungsbedarf in der Gruppenstruktur der viergruppigen Kita in St. Gertrud angemeldet. Im Frühjahr 2020 fand eine Begehung der Räumlichkeiten durch das Landesjugendamt und die Unfallkasse statt. Die Raumsituation entspricht nicht den Erfordernissen im Hinblick auf die räumlichen Anforderungen nach dem KitaG-Reform-Gesetz § 23.

Um das Angebot von vier Gruppen zu erhalten, wurde zwischen dem Träger, der Jugendhilfeplanung, dem Landesjugendamt und der Unfallkasse eine neue Gruppenstruktur entwickelt, die auch die flexible Belegung für Mitarbeitende im Schichtdienst berücksichtigt. Das Angebot bietet zukünftig mehr Elementarplätze (+6), aber weniger Krippenplätze (-10). Die Krippenplätze werden im Rahmen der Jugendhilfeplanung an anderer Stelle ausgeglichen.

 

 

Kita Immengarten / Sprungtuch e. V.

Der Träger Sprungtuch e. V. hat die Aufgabe des eingruppigen Kitaangebotes im Immengarten in St. Jürgen entschieden. Die Räume dort sind zu klein und können nicht erweitert werden. Mit dem Ziel, das Platzangebot zu erhalten, überträgt der Träger das Angebot in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung an Kinderwege gGmbH zum Kita-Jahr 2020/21. Die Gruppe wird an den Standort der Sportkita in der Possehlstraße umziehen. Den Eltern der noch betreuten Kinder wurden Plätze am neuen Standort und in den Kitas von Sprungtuch angeboten. In Abstimmung mit der Grundstücksgesellschaft Trave können die Räume im Immengarten für eine Kindertagespflegestelle genutzt werden.

 

 

 

 

Maßnahmen ab dem Kindergartenjahr 2020/21

 

Stadtteil

 

Maßnahme

Haushalts­wirksam

 2020

Lfd.

Förderung pro Jahr

 

02.02

St. Jürgen

Sprungtuch e. V. / Kinderwege gGmbH

Kita Immengarten:

Verlagerung der eingruppigen Kita Immengarten (altersgemischte Gruppe Krippe/Elementar 8,1 Std.) zur Sportkita / Possehlstraße durch Übertragung der Trägerschaft an Kinderwege gGmbH.

 

 

haushaltsneutral

haushaltsneutral

07.07

St. Gertrud

Kita DRK-Schwesternschaft

Umwandlung der Gruppenstruktur von vier altersgemischten Gruppen ( zweimal 6 Std, 8,1 Std. und 10 Std.) in eine Naturgruppe (16 Plätze, 6 Std.), eine Krippengruppe (10 Plätze, 10 Std.), eine Elementargruppe (20 Plätze, 10 Std.), eine kleine Elementargruppe (10 Plätze, 8,5 Std.)

-2.696,94

-6.472,65

 

 


Anlagen

Finanzielle Auswirkungen - JHPL 20-21
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Auswirkungen - JHPL 20-21 (57 KB)