Vorlage - VO/2020/08964  

Betreff: Stege Travemünde - Strom- und Wasserversorgung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Schultz, Stefan
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.06.2020 
35. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.06.2020 
34. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen_

Beschlussvorschlag

 

Mit der Umsetzung der Maßnahme „Stege Travemünde – Strom- und Wasserversorgung“ (Anlagenobjekt-Nr. 055) wird begonnen.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmend

2.830 – Kurbetrieb Travemünde

Zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47f Gemeindeordnung S-H ist nicht erfolgt, da deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

 

Beschreibung der Maßnahme und hafenbetriebliche Notwendigkeit

Die Lübeck Port Authority (LPA) betreibt entlang der Travepromenade und der Vorderreihe einen Sportboothafen und vier Seebrücken. Aktuell sind 114 Sportbootliegeplätze vermietet. Diese Anlagen und Liegeplätze sind nicht nur für den Wassersport und den dortigen Hafenbetrieb von Bedeutung, sondern prägen auch maßgeblich das Erscheinungs- und Stadtbild Travemündes mit.

 

Der Betrieb eines Sportboothafens erfordert - neben dem Vorhalten von geeigneten Anlegemöglichkeiten, Liegeplätzen, landseitigen Einrichtungen für Sanitär und Entsorgung - auch eine Infrastruktur zur Strom- und Wasserversorgung direkt an den Liegeplätzen. Diese muss den aktuellen Anforderungen und Normen entsprechen. Der vorhandene Bestand an Elektroanlagen stammt aus den 1970er Jahren und erfüllt die geltenden Normen und Richtlinien, die bei einer Instandsetzung einzuhalten sind, nicht. Für das weitere Betreiben der Anlage besteht kurzfristiger Handlungsbedarf.

 

Daher beabsichtigt die LPA, im Zuge der Erneuerung der Travepromenade durch den Kurbetrieb Travemünde eine neue Strom- und Wasserversorgung herstellen zu lassen. Die Investition umfasst die Planung, Verlegung von Leerrohren und Versorgungsleitungen samt Schächten sowie das Aufstellen von Versorgungssäulen auf den Stegen. Die Baumaßnahme soll zum Teil im Gesamtpaket zur Erneuerung der Travepromenade mit ausgeschrieben und vergeben werden, um Synergieeffekte einschließlich Kosteneinsparungen zu nutzen.

 

Trave abwärts betrifft dieses den Abschnitt zwischen der Kaiserbrücke bis zur Personenfähre, ausgenommen die beiden Stege des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) und den Zollsteg auf Höhe des ehemaligen Leuchtturmes.

 

Mit dem für 2020 und 2021 geplanten Herstellen der Strom- und Wasserversorgung werden die aktuellen technischen Anforderungen erfüllt und damit die Verkehrssicherheit wieder hergestellt.

 

 

Kosten und haushaltsmäßige Ordnung

Das Planungsbüro Hahm (pbh), das auch das Gesamtprojekt für den Kurbetrieb Travemünde plant und betreut, hatte die Kosten hierfür in Höhe von 270.000 EUR ermittelt; dieses war auch Grundlage für die Anmeldung zum Haushalt 2020. Für den Bau sind in 2020 68.000 EUR und in 2021 162.000 EUR vorgesehen. Insgesamt ergibt sich mit den Planungskosten aus 2019 in Höhe von 40.000 Euro somit ein Gesamtvolumen von 270.000 EUR.

 

Ein Betrag von 58.000 EUR wurde zur Erreichung der Kreditkürzung 2020 aufgegeben; zu diesem Zeitpunkt war noch nicht der genaue Zeitpunkt der Projektrealisierung und damit des genauen Mittelbedarfs absehbar. Die Aufstockung für 2020 erfolgt nun im Rahmen der Mittelbewirtschaftung des investiven Budgets innerhalb der LPA.

 

Die anteiligen Kosten für die Strom- und Wasserversorgung der Sportbootliegeplätze sind von den Nutzern zu erstatten und Bestandteil des Nutzungsentgeltes. Der Lübecker Yacht Club hatte auch schon die Bereitschaft zur Refinanzierung bestätigt. Eine Vereinbarung mit den marktgerechten Konditionen erfolgt im Zusammenhang mit der Erstellung der Anlage und der Kostenentwicklung. Der verbleibende Anteil wird in die Hafenentgeltbedarfsberechnung für den öffentlichen Hafen einfließen.

 

 

Risiken

Die Planung des Erdbaus einschließlich Leerrohrsystem und Wasserleitungen wurde vorgezogen, um die dafür benötigten Bauleistungen in den Ausschreibungsprozess der Travepromenade mit einfließen zu lassen. Hierfür liegen genauere Kosten vor. Bei den übrigen Gewerken (insbesondere Elektroplanung für die Versorgung der Stege) müssen im weiteren Planungsprozess die Leistungen und Kosten noch konkretisiert werden. Daher kann es im Anschluss an die fertige Planung zu Kostenänderungen kommen. Aus Sicht der LPA rechtfertig die aktuelle Chance, durch das Verlegen der Leerrohre ein kurzfristig anderenfalls erforderliches Wiederaufnehmen der Travepromenade zu vermeiden, das Eingehen der vorgezeigten Risiken (siehe auch Abschnitt Alternativen).

 

 

Zeitplan, Ausschreibung und Zeitpunkt der Umsetzung

r die Neugestaltung der Travepromenade sieht das Planungsbüro des Kurbetriebes die Vergaber Juli 2020 vor. Baubeginn ist ab August 2020 vorgesehen, die Fertigstellung bis Ende 2021.

 

Nach erfolgter Freigabe durch den Hauptausschuss werden die Arbeiten zur Erstellung des Leerrohrsystems und der Wasserleitungen für die LPA im Rahmen der Gesamtmaßnahme des Kurbetriebs zur Neugestaltung der Travepromenade im Juli 2020 mit beauftragt werden. Die weiteren Leistungen für die Strom- und Wasserversorgung, z.B. der Aufbau der Versorgungsstationen auf den Brücken und Stegen, werden anschließend von der LPA vergeben.

 

 

Alternativen

Bei Nichtfreigabe des Projektes zum jetzigen Zeitpunkt besteht das Risiko, dass die bestehenden Elektro- und Wasserversorgungseinrichtungen gesperrt werden müssen, bis eine verkehrssichere, normengerechte Ersatzinvestition erfolgt. In Folge dessen sinkt die Attraktivität der Liegeplätze erheblich mit der Folge, dass sowohl der Wassersportstandort Travemünde als auch der touristische Reiz der Travepromenade an Attraktivität verlieren.

 

Ein Gesamtverzicht auf die Neuerrichtung der Elektro- und Wasserversorgungseinrichtungen zieht aus heutiger Sicht mittelfristig einen Rückbau der wassersportlich genutzten Steganlagen wegen Unrentabilität nach sich.

 

Eine spätere Realisierung der Maßnahme führt zu einer doppelten Ausführung von Tiefbauleistungen, da die Promenade in Teilbereichen wieder aufgenommen und nach erfolgter Verlegung neu hergerichtet werden muss. Aus heutiger Sicht führt das geschätzt zu Mehrkosten in Höhe von ca. 100.000 EUR gegenüber der aktuellen Kostenermittlung.

 

 

Begründung der Dringlichkeit

Zur Sicherstellung der Projektfreigabe durch den Hauptausschuss am 23.06.2020 ist die Bauausschuss-Befassung am 15.06.2020 erforderlich. Aufgrund der notwendigen formalen Schritte konnte die ordentliche Vorlagenfrist nicht eingehalten werden, so dass eine Dringlichkeit entstand. Bei Verzicht auf Dringlichkeit kann der Projekterfolg in Teil 1 „Leerrohrsystem“ nicht sichergestellt werden.

 

 

 

 

 


Anlagen

Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen_ (19 KB)