Vorlage - VO/2020/08953  

Betreff: Lübecker Schwimmbäder
Jahresabschluss des Betriebes Lübecker Schwimmbäder für das Wirtschaftsjahr 2019
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.525 - Lübecker Schwimmbäder Bearbeiter/-in: Hoppe, Björn
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
18.06.2020 
13. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2023) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.06.2020 
34. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2020 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1.

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Lübecker Schwimmbäder für das Wirtschaftsjahr 2019 wird wie folgt festgestellt:

 

mit einer Summe der Erträge von (vor Verlustausgleich durch HL)  1.499.067,47 €

mit einer Summe der Aufwendungen von    5.237.560,37 €

mit einem Verlust von       3.738.492,90 €

 

2.

Der Verlust wird wie folgt behandelt:

Verlust:        3.738.492,90 €

Geleistete Zahlungen der HL:     3.812.000,00 €

 

Verbindlichkeiten gegenüber der HL:

Ergebnis aus Überzahlung Verlustausgleich

Und erwirtschafteten Verlust 2019          73.507,10 €

 

3.

Die Differenz aus dem Jahresverlust 2019 und den in 2019 erfolgten Verlustzuweisungen der Hansestadt Lübeck in Höhe von 73.507,10 € bleibt bis zur Verrechnung im Wirtschaftsjahr 2020 stehen.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.202 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.203 – Beteiligungscontrolling

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Interessen von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 24 Abs. 2 Eigenbetriebs-                       verordnung (EigVO)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2019

 

Der Jahresabschluss 2019 der Lübecker Schwimmbäder wurde im Auftrage des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein von der BDO AG  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kohlmarkt 5-7, 23552 Lübeck geprüft. Es wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:

 

 

PRÜFUNGSURTEILE

 

Wir haben den Jahresabschluss der Lübecker Schwimmbäder, Lübeck – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31.Dezember.2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Lübecker Schwimmbäder für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

-          entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Betriebe geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Betriebs zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

-          vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

 

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“

unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

 

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

 

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

 

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Eigenbetriebe geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes

Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs vermittelt. Ferner sind

die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.

 

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Betriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

 

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

 

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG

DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

 

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

 

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

 

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

 

-          identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

 

 

-          gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Betriebs abzugeben.

 

-          beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

-          ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Betriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Betrieb ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

 

 

-          beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs vermittelt.

 

 

-          beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Betriebs.

 

 

-          führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

 

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem,

die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

 

 

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

 

Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH]

 

Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

 

Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs i. S. v. § 53 Abs. 1

Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 befasst. Gemäß § 14 Abs. 3 KPG SH haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

 

Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs Anlass geben.

 

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

 

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.

 

Verantwortung des Abschlussprüfers

 

Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.

 

Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht

Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.

 

 

Die Lübecker Schwimmbäder werden als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Hansestadt Lübeck geführt. Zum Betrieb gehören drei Hallenbäder, zwei beheizte Freibäder, eine Sauna, vier Naturbäder und das zum 31.12.2014 stillgelegte Therapie-Zentrum, Am Behnckenhof. Die Bäder werden mit Ausnahme der Naturbäder selbst betrieben.

Weitere Geschäftsinhalte der Lübecker Schwimmbäder stellen die Instandhaltung der Grundstücke, Gebäude und technischen Anlagen sowie die gewerbliche Vermietung von Flächen im Rahmen des Betriebsvermögens dar.

 

Das Stammkapital beträgt 1.500.000 €. Die Bilanz 2019 weist positives Eigenkapital in Höhe von  2.467.391,12 € auf und erreicht damit eine Eigenkapitalquote in Höhe von 33,1% (Vorjahr 30,6%).

 

Steuerliche und wirtschaftliche Verhältnisse:

Die Lübecker Schwimmbäder sind ein Betrieb gewerblicher Art, er wird unter der Steuernummer 22/291/04094 beim Finanzamt Lübeck geführt und ist als gemeinnützig anerkannt. Als Zweck ist die Förderung des Sports und des öffentlichen Gesundheitswesens benannt.

 

Die Buchhaltung wird durch die Lübecker Firma BTR Sumus über das Buchhaltungsprogramm SIMBA per Geschäftsbesorgungsvertrag erledigt.

 

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Entwicklung des Anlagevermögens, Gewinn- und Verlustrechnung, um ein höchstmögliches Maß an Nachvollziehbarkeit der laufenden Geschäftstätigkeit herzustellen.

 

Lübecker Schwimmbäder

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

 

 

31.12.2019

31.12.2018

A. Anlagevermögen

 

 

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

0,00 €

1.900,00 €

II. Sachanlagen

 

 

1. Grundstücke

213.961,05 €

213.961,05 €

2. Geschäfts-, Betriebs- und andere Bauten

4.727.938,00 €

5.073.629,00 €

3. Technische Anlage und Maschinen

387.337,00 €

262.834,00 €

4. Andere Anlagen, Betriebs- und                                                                    

    Geschäftsausstattung

 

173.075,00 €

154.358,00 €

5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau                                                     

 

0,00 €

93.637,96 €

 

5.502.311,05 €

5.798.420,01 €

 

5.502.311,05 €

5.800.320,01 €

B. Umlaufvermögen

 

 

I. Vorräte

 

 

1. Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe

2.100,27 €

2.555,50 €

2. Waren

12.239,06 €

14.422,06 €

 

14.339,33 €

16.977,56 €

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

 

 

1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen

26.229,47 €

28.556,52 €

2. Forderungen gegen die Hansestadt Lübeck   

116.798,35 €

117.212,26 €

3. Forderungen gegen gesellschaftsnahe Unternehmen

16.887,07 €

51.887,37 €

4. sonstige Vermögensgegenstände

35.395,68 €

75.160,12 €

 

195.310,57 €

272.816,27 €

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

1.727.656,94 €

1.832.584,24 €

 

1.937.306,84 €

2.122.378,07 €

C. Rechnungsabgrenzungsposten

6.921,31 €

150.399,38 €

 

7.446.539,20 €

8.073.097,46 €

 

 

 

 

 

 

Lübecker Schwimmbäder

Bilanz zum 31.12.2019

Passiva

 

31.12.2019

31.12.2018

A. Eigenkapital

 

 

I.   Stammkapital

1.500.000,00 €

1.500.000,00 €

II.  Rücklagen

     Allgemeine Rücklagen

967.391,12 € 

 967.391,12 €

III. Bilanzgewinn

1. Jahresverlust

2. Erträge aus Verlustübernahme durch die HL

3. Einstellung in die Allgemeine Rücklage

 

 -3.738.492,90 €

   3.738.492,90 €

   0,00 €

 

-3.743.470,73 €

 3.743.470,73 € 00,00 €

4. Forderungen/Verbindlichkeiten (-) / aus

    Verlustübernahmen und Ergebnisabführung

0,00 €

 

0,00 €

 

0,00 €

0,00 €

 

2.467.391,12 €

2.467.391,12 €

 

 

 

B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen

         43.475,00 €

       17.502,00 €

 

 

 

C. Rückstellungen

 

 

1. Pensionsrückstellungen

785.825,00 €

676.247,00 €

2. Steuerrückstellungen

0,00 €

13.672,81 €

3. Sonstige Rückstellungen

430.198,28 €

427.029,50 €

 

1.216.023,28 €

1.116.949,31 €

D. Verbindlichkeiten

 

 

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten                        

3.242.004,36 €

3.799.273,74 €

2. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen                    

44.259,42 €

194.416,58 €

3. Verbindlichkeiten gegenüber  der Hansestadt Lübeck 

     -davon aus Ergebnisübernahme

       EUR 73.507,10 (Vorjahr: EUR 68.529,27)                                                             

       104.142,44 €

93.603,43 €

4. Verbindlichkeiten ggü. gesellschaftsnahen Unternehmen

 

         81.406,36 €

     188.235,44 €

5. Sonstige Verbindlichkeiten

 

245.110,14 €

195.725,84 €

 

 3.716.922,72 €

 4.471.255,03 €

 E. Rechnungsabgrenzungsposten

2.727,08 €

0,00 €

 

7.446.539,20 €

8.073.097,46 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschäftsplan für den Betrieb der Lübecker Schwimmbäder (LSB)

- Lagebericht 2019 mit Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020 -

 

Gliederung:

  1. Vorbemerkung zu den Rahmenbedingungen und zur Branche allgemein
  2. Unternehmensgrundlagen Lübecker Schwimmbäder
  3. Geschäftsverlauf/Wesentliche Vorgänge
  4. Ertragslage
  5. Finanz- und Vermögenslage
  6. Prognosebericht
  7. Betriebsziele
  8. Markteinschätzung
  9. Risikobeurteilung
  10. Fazit
  11. Sanierungs- & Investitionsplan zur Bäderinstandhaltung

 

 

  1. Vorbemerkung zu den Rahmenbedingungen und zur Branche allgemein

 

Bäderbetriebe stehen ganz allgemein und deutschlandweit, ständig, wegen einem dauerhaft, hohen Betriebs- und Erhaltungskostenzuschuss, im Fokus öffentlicher Haushaltsdiskussionen. Auf der einen Seite gewinnen sie an Bedeutung hinsichtlich der sportlich, gesundheitsorientierten und sozialen Aufgaben von Kommunen - die Nachfrage von Vereinen und Schulen zur Nutzung von Wasserflächen steigt - auf der anderen Seite stehen gerade öffentliche Betreiber unter großem Druck eine „gewisse Kostendeckung“ zu erwirtschaften und gleichzeitig wettbewerbsfähig - für den Kunden attraktiv zu sein. Je nach geographischer Lage (Nord/Süd- & Ost/Westgefälle) sprechen die Medien bereits vom Bädersterben und von Regionen, in denen die Zahl der Nichtschwimmer stark zunimmt. Konkurrenzdruck entsteht besonders da, wo Privatbetreiber mit attraktiven Freizeitoasen auf  Kommunalbetreiber mit einfachen Hallenbädern treffen. Befeuert wird die Problematik auch noch durch Investitionsstau und einen fortschreitenden Fachkräftemangel in einer sehr personallastigen Dienstleistungsbranche.

 

Die Lösungen:

Gegen Fachkräftemangel wirken attraktive Arbeitsplätze, eine entsprechend, qualitative Personalausstattung mit zugehöriger Nachwuchsförderung sowie einer gründlichen Reform der Ausbildungsordnung. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels stellen sich bereits viele Badbetreiber dem Fachkräftemangel im Bäderwesen. Gelingt es nicht, dem Fachkräftemangel nachhaltig zu begegnen, könnte hier ein möglicher, neuer und bisher weniger beachteter Grund für Badschließungen liegen.

Zur Verhinderung eines Investitionsstaus ist eine nachhaltige Bäderbedarfsplanung mit „entsprechender Finanzausstattung“ erforderlich. Dazu braucht es einen fortgeschriebenen Sanierungsplan, welcher konsequent abgearbeitet werden kann. Weiter bedarf es moderne, ausgewogene sowie kundenorientierte Betriebskonzepte.

Die heutigen Besuchergruppen (Schulen, Vereinssport & Öffentlichkeit) sind deutlich vielschichtiger/ anspruchsvoller als die Badegäste vor 15 Jahren und es gilt erfolgreich Interessenkonflikten zu begegnen bzw. für zukünftige Veränderungen im Freizeitverhalten gewappnet zu sein. Parallel dazu legen die Gremien oft stark subventionierte Eintrittspreise und Mietkonditionen für Schulen & Vereine fest, sodass ein wirtschaftlich orientiertes Agieren am Freizeitmarkt praktisch unmöglich erscheint. Dennoch soll beispielsweise der Schwimmsport für jeden Gast, unabhängig von den Betriebskosten, bezahlbar bleiben und die Öffnungszeiten sollen attraktiv sein. Ergänzend ist für viele Schwimmbäder festzustellen, dass sie marode sind bzw. „schieben einige von ihnen mit veralteter Technik und sanierungsbedürftigen Anlagen, einen Investitions- und Sanierungsstau vor sich her“. Vor dem Hintergrund der Klima-Schutz-Diskussionen geraten auch Schwimmbadbetriebe zunehmend in den Fokus des allgemeinen Verbraucherbewusstseins. Schwimmbäder verbrauchen, unabhängig vom Alter der Betriebstechnik „per`se“ sehr viel Energie, um u.a. aus kühlem Wasser warmes Wasser zu erzeugen oder um eine unterschiedliche Hallenlufttemperatur im Verhältnis zur Wassertemperatur zu erzeugen. Insbesondere bei beheizten Freibädern ist der „Co2-Foodprint“ kaum akzeptabel.

 

2. Unternehmensgrundlagen Lübecker Schwimmbäder

 

Die Lübecker Schwimmbäder (LSB) gehören, als eigenbetriebsähnliches Sondervermögen, zur Hansestadt Lübeck. Sie betreiben 5 Betriebsteile: 1 Sportbad, 2 Hallenbäder und zwei Freibäder.

Das Sportbad St. Lorenz, das Zentralbad Lübeck und das Hallenbad Kücknitz werden ganzjährig betrieben. Die beheizten Freibäder in Moisling und Schlutup befanden sich dieses Jahr im Saisonbetrieb - für 4 Monate von Mai bis September. Außerdem sind die LSB für das seit 1.1.2015 stillgelegte, aber bis 2027 fest angemietete Therapiezentrum Lübeck, Am Behnckenhof, finanziell in der Pflicht (Mietvertrag ohne Nutzung).

Zum Anlagevermögen gehören außerdem die Naturbäder Falkenwiese, Marli, Eichholz Kleiner See und Krähenteich. Die Naturbäder werden durch Vereine betrieben, unterstützt durch die unentgeltliche Gestellung von 5 beschäftigten Aufsichtsfachkräften der Lübecker Schwimmbäder für jeweils 6 Monate jährlich (inkl. Vor-/Nachbereitungszeit).

Die Lübecker Schwimmbäder wurden vorwiegend von den regionalen Schulen, Sportvereinen und der Öffentlichkeit im Verhältnis 60/40 genutzt. Sie stellen, als gemeinnützig tätige Einrichtung der Hansestadt Lübeck, die erforderlichen „Wasserflächen, Räumlichkeiten und das Fachper-sonal,“ entsprechend den anerkannten DIN Vorschriften für Wasseraufbereitung und Wasserauf-sicht, zur Verfügung. Des Weiteren „unterrichten“ die LSB Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und Erwachsene vom Babyschwimmen über die Wassergewöhnung und die Schwimmschulung bis zu den Abzeichen-Kursen Bronze/Silber/Gold. Außerdem bieten die LSB altersunabhängig diverse Aqua-Kursangebote zur Förderung von Bewegung und in Form von Gesundheitssport an. 2019 hatten die LSB insgesamt 452.346 Badeintritte in allen 5 Einrichtungen zu verzeichnen. 2020 erwarten die LSB durch die Auswirkungen der Schließungen im Zuge der Corona-Pandemie Besucherrückgänge.

 2.1.  Bäder

2.1.1.        Sportbad St. Lorenz

 

       Bj.      1974

       Laufzeit     46 Jahre

       Letzte Teilsanierung:    2015

       Besucherzahl 2019   198.476

       Kostendeckungsgrad:   33,47 %

       Zuschuss/je Eintritt:   6,83 € 

       Anmerkung: Eine Kernsanierung vom Gesamtbetrieb ist seit 2017 in Vorbereitung. Das Beteiligungsverfahren zur Sportbadsanierung unter dem Arbeitstitel „Sportbad PLUS“ wurde im September 2018 abgeschlossen und im Werkausschuss präsentiert. 2018 mussten Betonsanierungsmaßnahmen, zur Behebung von größeren Setzrissen und Abplatzungen am Beckenkörper mit einem Umfang von 250 T€ vorgenommen werden. Im März 2019 stellt der derzeitige Bistropächter seinen Betrieb ein. Ein neues Pachtverhältnis wird, mit Hinblick auf die anstehende Kernsanierung, nicht angestrebt. Die Wirtschaftlich-/Sinnhaftigkeit eines zuk. Gastronomieangebotes ist zu prüfen. Die für 2020 vorgesehene Vorbereitungsplanung ist noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung über den Sanierungsumfang, die Attraktivierungsmöglichkeiten bzw. die Fragestellung Kernsanierung oder Neubau sind noch nicht getroffen bzw. werden 2020 erwartet. Daran folgend sind die Finanzierung, die Ausschreibungen, die Zeitplanung, Verteilung Schulen/Vereine auf andere Wasserflächen zu klären. Für 2020 sind auf Grund von weiteren Schäden, mit Grundwassereintrag an der Bodenplatte erneute Verpressungsarbeiten mit Kosten in Höhe von ca. 125 T€ zu erwarten. 2021 müssen mehrere Kiesfilter für über 100T€ saniert werden.

Im Sportbad stellen sich die Besucherzahlen 2019 stabil dar.

 

 

2.1.2.        Zentralbad Schmiedestraße

 

       Bj.      1959

       Laufzeit     61 Jahre

       Letzte Sanierungen:    2005/2009

       Besucherzahl 2019   123.096

       Kostendeckungsgrad:   26,60 %

       Zuschuss/je Eintritt:      9,46 € 

       Anmerkung: 2019 wurden nach der Revisionsinbetriebnahme mehrere Quadratmeter Beckenfliesen und die Abdichtung vom Sprungturm bzw. Beckenübergangsabdichtung für rd. 140 T€ ersetzt. Mittelfristig ist hier die Sanierung vom gesamten Becken überfällig. D.h. eine neue Überlaufrinne nebst Beckenkopf und Auskleidung z.B. in Edelstahl („Wanne in Wanne-System“) sollte realisiert werden. Eine Konzeptionsüberprüfung mit zus. Attraktivierung stehen dann ebenfalls nach über 60 Jahren Betriebszeit an. Die Eintrittszahlen stellen sich stabil dar. Bei den Aquakursumsätzen gab es eine deutliche Umsatzsteigerung im Vergleich zum Vorjahr. 2020 soll die abgängige Elektolyseanlage zur Aufbereitung von Chlor ersetzt werden – Kostenschätzung ca. 80 T€.

 

 

2.1.3.        Hallenbad Kücknitz

 

       Bj.      1965

       Laufzeit     55 Jahre

       Letzte Sanierungen:    2007/2008

       Besucherzahl 2019   73.532

       Kostendeckungsgrad:   26,08 %

       Zuschuss/je Eintritt:   9,51 €

       Anmerkung: Es waren keine nennenswerten Arbeiten erforderlich. Die Fasssauna wird in Kücknitz betrieben. Die Eintrittszahlen stellen sich stabil dar. Schwerpunkt der Kursaktivitäten sind hier die sehr erfolgreichen Kinderschwimmkurse. Keine planmäßigen, größeren Ausgaben für 2020.

 

 

2.1.4.        Freibad Moisling

   

       Bj.      1971

       Laufzeit     49 Jahre

       Letzte Sanierungen:    2011 - 2014

       Besucherzahl 2019   27.539

       Kostendeckungsgrad:   19,21 %

       Zuschuss/je Eintritt:   10,27 €

       Anmerkung: Die Flachdachsanierung vom Schwimmbadgebäude und eine Ersatz-beschaffung vom Kiosk/Imbissgebäude sind 2019 umgesetzt. Ein neuer Pächter hat den Betrieb aufgenommen. Das bereits 2018 geplante Spielplatzprojekt, in Kooperation mit Toller Ort Moisling, wird nach Fördermittelfreigabe 2020 endlich umgesetzt. 2019 war das Wetter ursächlich für ein eher mäßiges Freibadjahr. Die „fehlenden Besucherzahlen“ wurden durch die Hallenbadbesucher teilweise ausgeglichen.

 

 

2.1.5.        Freibad Schlutup

 

       Bj.      1958

       Laufzeit     62 Jahre

       Letzte Sanierungen:    2002/2010/2018

       Besucherzahl 2019   27.577

       Kostendeckungsgrad:   25,88 %

       Zuschuss/je Eintritt:   7,07 €

       Anmerkung: Keine planmäßigen, größeren Ausgaben für 2019. 2019 war das Wetter ursächlich für ein eher mäßiges Freibadjahr. Die „fehlenden Besucherzahlen“ wurden durch die Hallenbadbesucher teilweise ausgeglichen. Die fahrbare Fasssauna erfreute sich zunehmender Beliebtheit in Schlutup.

 

 

2.2.              Aufgaben, Chancen der LSB.

Die wesentlichen Aufgaben unserer öffentlichen Schwimmbäder, in Form einer sog. Sozialrendite sind, im Rahmen der Daseinsvorsorge:

       Die Bereitstellung von Wasserflächen für Schwimmer/ Nichtschwimmer indoor/outdoor entsprechend den DIN Vorgaben der Schwimmbadbetriebsnormen.

       Die „Ermöglichung zur Ausübung der gesunden Ganzkörpersportart Schwimmen“

für alle Menschen, unabhängig der finanziellen Möglichkeiten oder vom Alter.

       Die Vermittlung von Schwimmunterricht für Kinder & Erwachsene

       Die Vermittlung und das Erlebnis unserer sog. „Bade- & Schwimmkultur“.

       Die Vorhaltung attraktiver Präventionsleistungen im Wasser: Mit Hinblick auf die demo-grafische Entwicklung nutzen besonders ältere Menschen spezielle Kursangebote um die  allgem. Bewegungsfähigkeit lange zu erhalten und damit einer ggf. erforderlichen Pflege- bedürftigkeit vorzubeugen – selbstbestimmte/r Lebensabend/Mobilität.

       Das Angebot einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung, vor allem Kindern und Jugendlichen, zu bezahlbaren Bedingungen, anzubieten.

       Einen Beitrag zur sozialen und kulturellen Integration von Einwohnern mit Migrations-hintergrund und/oder soz., wirtschaftlich benachteiligten Menschen zu leisten.

       Die Förderung und Zusammenarbeit/Kooperation mit Schulen, Vereinen, gewerblichen bzw. touristischen Leistungsträgern der Region.

       Die aktive Wahrnehmung der Aufgabe als Ausbildungsbetrieb für Fachangestellte im Bäderbetrieb (FAB) zur Nachwuchsförderung und gegen Fachkräftemangel/Überalterung.

 

3. Geschäftsverlauf/Wesentliche Vorgänge

Zum 01. Juli 2019 wurde die Saunaanlage im Sportbad St. Lorenz aus wirtschaftlichen Gründen außer Betrieb genommen. Der Werkausschuss wurde darüber mit Berichterstattung am 19.09.2019 (siehe auch Bericht VO/2019/08096) informiert. Zum 01. Juli 2019 haben sich die Mitarbeitenden nach einem Leitbildprozess ein Leitbild als gemeinsamen Handlungsleitfaden im Umgang am Arbeitsplatz untereinander, mit Besuchern und Kooperationspartnern gegeben. Die eigenbetriebsänhliche Einrichtung „Lübecker Schwimmbäder“ ist ein dauerhaft, defizitärer Zuschussbetrieb der Hansestadt. Seit 2016 kommen die Lübecker Schwimmbäder mit dem durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck festgelegten Jahres-Verlustausgleich von 3.8 Mio € aus. Ab dem Bewirtschaftungsjahr 2020 ist mit einem deutlichen Anstieg des städtischen Verlustausgleichs zu rechnen. Ursächlich ist diese Entwicklung mit gestiegenen Lohnkosten, mit zusätzlichen Erhaltungsausgaben im Sportbad & Zentralbad zu erklären. Unabsehbar sind derzeit die zu erwartenden Folgen aus den Bäderschließungen, die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie erforderlich wurden.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Schwimmbäder hängt im Wesentlichen von der Akzeptanz der Gäste, gebunden an die Attraktivität der Leistung und von der Zuverlässigkeit der Technik ab. Ergänzt wird die Auflistung bei den Freibädern noch vom unbeeinflussbaren, ext. Faktor „Wetter“ und ganz allgemein vom Freizeitverhalten der Gäste.

Mit den Betriebskosten für Energie, den Personalaufwandskosten (TVÖD) und der Finanz-dienstleistung/Bank stehen am 01.01. eines jeden Jahres bereits fast 80% der Gesamtausgaben unbeeinflussbar fest. Des Weiteren ist die Einnahmensituation, „durch ein politisch motiviertes“ Preissystem für Eintrittskonditionen und Bahnmieten, zur Förderung des Schwimmsports, geprägt. Dieses Gesamtkonstrukt sorgt für einen stabilen aber eben auch sehr niedrigen Kostendeckungsbeitrag von rd. 28,7% (Gesamtbetrieb inkl. Verwaltung) verbunden mit einem, durchschnittlichen Zuschussbedarf pro Schwimmbadbesuch von 8,21€ in Lübeck.

Dieser Deckungsbeitrag ist als branchentypisch normal und stabil, ähnlich wie die Gästezahlen und Kosten zu bezeichnen. Die LSB werden das Wirtschaftsjahr 2020 voraussichtlich mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 4.061 Mio € abschließen. Die Hansestadt Lübeck wird im Rahmen der Betriebssatzung der Lübecker Schwimmbäder den Verlustausgleich erstatten. Vor dem Hintergrund der Schließungen der Bäder im Zuge der Corona-Pandemie ist mit einer Verschlechterung des Jahresergebnisses 2020 zu rechnen. Auch ist mit einer weiteren Erhöhung des Verlustausgleichs spätestens mit Beginn der Umbaumaßnahmen/Sanierungsarbeiten im Sportbad und den damit verbundenen Einnahmeverlusten, zu kalkulieren.

Unter den wesentlichen Vorgängen im Geschäftsjahr 2019 ist zu vermerken, dass noch keine Entscheidung getroffen wurde, in welchem Umfang das Sportbad saniert ggfls. ob auch an einem anderen Standort neu gebaut werden soll. Für 2020 werden die Entscheidungen für eine Kernsanierung mit Erweiterung am Standort, alternativ ein Neubau am Standort mit übergangsweisem < Parallelbetrieb > vorbereitet.

 

  1. Ertragslage

 

Die Gästezahlen der 5 Lübecker Schwimmbäder haben sich um 8.291 auf 452.346 gesteigert. Besonders erfreulich ist, dass sich darin eine Steigerung der Hallenbadbesucher widerspiegelt. Besonders positiv entwickeln sich die Zahlen unserer Aquafitnesskurse und hier wiederum noch positiver ist die Zahl von 2.420 abgeschlossenen Schwimmkursteilnehmern zu nennen.

Die Entwicklung der Besucherzahlen:

       2013   437.106

       2014   437.404

       2015   375.422

       2016   414.543

       2017   407.903

       2018   444.055

       2019   452.364

 

2019 haben die LSB insgesamt 5.237,6 T€ umgesetzt. Daraus ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von 3.738,5 T€. Die LSB. sind ein „akzeptiert“ dauerhaft defizitärer Betrieb in Sinne der Daseinsvorsorge und der Sportförderung für Schulen, Wassersportvereine sowie die Einwohner. Der Kostendeckungsgrad durch Nutzer generierte Einnahmen und sonstige Erträge beträgt rd. 28,6% Der wirtschaftliche Erfolg hängt im Wesentlichen von der Attraktivität und der Akzeptanz der Badebetriebe bzw. von sog. Freizeittrends, die die Badbesucher lenken, ab. Relevant ist außerdem, besonders bei den Freibädern das jeweilige Wetter.

 

 

Grafik Haushaltskonsolidierung 2007 – 2019

 

Kennzahlen Ertragslage:

Jahre:                      2019       2018       2017       

Kostendeckungsgrad:   28,6%  29,2%   27,9%

Personalaufwendungen:  56,5%  56,1%  54,7%

Jahresverlust:    3.738T€ 3.743T€ 3.633T€

 

Zuschussbedarf            2019

 

je Erwachsener in einer Halle:    7,69€

je Kind in einer Halle:     9,89€

je Erwachsener im Freibad:    7,35€

je Kind im Freibad:     9,15€ 

 

  1. Finanz- und Vermögenslage

 

Ziel des Finanzmanagements der LSB ist es nicht nur jederzeit den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, sondern auch nachhaltig und zukunftsorientiert zu wirtschaften (planen & agieren). D.h. auch die LSB rufen die Ausgleichszahlungen zeitnah und bedarfsgerecht bei der Hansestadt Lübeck ab und „schonen so die städtischen Ressourcen“. Es wurden keine, weiteren Fremdmittel aufgenommen und die Tilgung vom Fremdkapital verlief planmäßig. Die Rücklagen dienen dem nachweislichen Abbau vom Sanierungsstau und zur Planung der Kernsanierung im Sportbad.

 

 

 

Vermögenslage

Die Bilanz der LSB ist branchentypisch durch eine überdurchschnittlich hohe Anlagenquote und einen hohen Fremdfinanzierungsanteil, verbunden mit einer langen Laufzeit und einem steigend, hohen Erhaltungsaufwand bei zunehmender Nutzungsdauer der Anlagen geprägt.

Der ausgewiesene, planmäßige Anspruch auf Verlustzuweisung der Hansestadt Lübeck in Höhe von 3,738 TE gleicht das, sonst negative Jahresergebnis, wie in den Vorjahren aus.

 

Kennzahlen Vermögenslage:       2019       2018       2017

Anlagendeckungsgrad    44,8%   42,5%  41,3%

Eigenkapitalquote    33,10% 30,6%  30,2%

Fremdkapitalquote    66,9%  55,4%  59,8%

 

 

  1. Prognosebericht

Mit dem 2019 eingeführten Kursmanager vereinfachen die LSB die Online-Buchungen der Aquakursangebote für den Badegast deutlich. Gleichzeitig stellen die Kurse eine beeinflussbare Größe auf der Umsatzseite der LSB dar, die die LSB deutlich ausbauen wollen. U.a. wollen die LSB die Anzahl der Kinderschwimmkursteilnehmer von derzeitig 2.000 p.a. in den kommenden Jahren auf 2.500 p.a. steigern. Das Ganze läuft unter dem Motto „Lübeck geht schwimmen“ als Kampagne denn wer als Kind nicht schwimmen lernt, der geht den LSB wahrscheinlich auch zukünftig als Badegast verloren!

Die im Wirtschaftsplan 2020 angekündigte Überarbeitung der Entgelte für Kurse befindet sich immer noch in der vorbereitenden Überarbeitung. Die letzte Preisanpassung der Eintritte erfolgte zum 01.02.2015. Die „sozialen Tarife“ wurden bereits 2016 in der Lübeck-Card zusammengefasst. Seit der Einführung dieser „Vergünstigungskarte“ hat sich die Nutzung gegenüber dem bis dahin gültigen Lübeck-Pass bei Erwachsenen um ca. 150% und bei Kindern/ Jugendlichen um ca. 46% erhöht. In Summe beträgt der damit verbundene, jährliche Einnahmenverlust ca. 20T€. Die Wiedereinführung vom Schwerbehindertentarif, verbunden mit einer Anerkennung von ab 50% Behinderungsgrad hat ebenfalls zu einer starken Steigerung der Nutzergruppe, mit Mindereinnahmen bei den LSB 2019 in Höhe von ca.18T€ geführt.

 

Prognostizierter Plan der Werkleitung war eine weitere Umsatzsteigerung, mit dem Ausbau unserer Aquakursprogramme im laufenden Kalenderjahr. Die Realität, unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie sieht anders aus: Seit über sechs Wochen ruht der gesamte Bäderbetrieb bis auf weiteres. Ob die Freibäder 2020 überhaupt eröffnet werden dürfen ist ungewiss und wann die Hallenbäder wieder Schwimmer empfangen können weiß niemand. Wenn die Lübecker Schwimmbäder, wie auch immer, wieder in den Normalbetrieb einsteigen können, wird definitiv ein deutlich höherer Hygiene- und Reinigungsaufwand mit Zusatzkosten betrieben werden müssen. Die Werkleitung geht davon aus, dass die Verlustzuweisung für 2020 deutlich über 4,0 Mio.€ liegen wird.

 

 

  1. Betriebsziele

 

Da die LSB auf die Besucherzahlen aus den Vereinen und Schulen keinerlei Einfluss haben und auch die Bahnmieten/Zuschüsse „gedeckelt“ sind, wollen die LSB verstärkt die Öffentlichkeit in die Schwimmbäder holen. Steigende Gästezahlen aus der Öffentlichkeit bedeuten auch steigende Umsätze insgesamt, denn hier ist der Deckungsbeitrag höher. „Kundenzufriedenheit & Servicegedanke sollen weiter Einzug in die erfolgreiche Arbeit am Badegast halten“. Slogan und Maxime für die kommenden Jahre: „Lübeck geht schwimmen!“ Dabei setzen die LSB vollkommen auf das Thema „Schwimmunterricht“ denn „jeder Mensch, der nicht schwimmen lernt, ist als potentieller Nichtschwimmer dauerhaft auch als Kunde verloren“.

 

  1. Markteinschätzung

 

Die LSB stehen im permanenten, starken Wettbewerb mit anderen Badbetreibern aus dem direkten Einzugsgebiet und eben auch mit Fitnessanbietern im Allgemeinen. Ergänzend sinkt bei vielen Menschen die „freie Zeit/Freizeit“ bei gleichzeitig steigendem Freizeitangebot insgesamt und sinkendem Interesse am Schwimmsport im Besonderen. Das Freizeitverhalten über alle Altersgruppen hinweg verändert sich mit weiteren allgemeinen Veränderungen in der Gesellschaft. D.h. für uns, die LSB müssen auch zukünftig um jeden einzelnen Badegast kämpfen. Dennoch wird Schwimmen als „der gesunde, Ganzkörperschwimmsport“ vielseitig und auch von Ärzten, für Menschen aller Altersgruppen, propagiert – gerne genutzt und wahrgenommen.

 

 

  1. Risikobeurteilung

 

Auf Grund der gemischten, aber dennoch ausgewogenen Gäste-/Nutzerstruktur (56% Öffentlichkeit - 23% Schulnutzer - 21% Vereinsschwimmer) ist das Umsatzrisiko vergleichsweise gering. Das Unfallrisiko unserer Badegäste und ein damit verbundener „Imageverlust“ ist als normal (kalkulier-/vergleichbar) zu bewerten da sich die LSB bei der Schichtbesetzung der Aufsichtskräfte genau an das extern (DGfdB.) erstellte Betriebshandbuch halten. Bei Veranstaltungen oder in Sondersituationen verstärken die LSB den Aufsichtsbereich jeweils personell deutlich. Ein evt. auch längerer Betriebsausfall rückt als Risiko immer deutlicher in den Fokus, je länger sich beispielsweise die Sanierungsmaßnahmen wie im Sportbad verschieben. Gesteigert wird das Ausfallrisiko durch die lange Laufzeit der Betriebe mit über 50 Jahren. Ein sog. Ampelplan mit Realisierungsspielraum für planbare, Technikinstandsetzungen und eine jährliche Revisionszeit mindern dieses Risiko.

 

 

  1. Fazit

 

Unerlässlich für den weiteren erfolgreichen Betrieb der LSB. ist stets dicht an den Ansprüchen/Wünschen der Kundschaft zu bleiben. Ferner müssen wir die Umsetzung unseres Sanierungsplans verfolgen, die Betriebssicherheit für Badegäste & Mitarbeitende im Auge behalten und mittelfristig ein neues Preissystem implementieren.

 

Zukünftig spielen ökologische Aspekte eine immer größer werden Rolle – dass sollten wir bei Sanierungsplanungen berücksichtigen. Damit verbunden ist auch der „sparende Umgang“ mit der Verknappung der natürlichen Ressourcen und zwar eben nicht mehr nur um Geld zu sparen sondern auch, weil wir es besser wissen …

 

Ein engagiertes und motiviertes Mitarbeiterteam ist genauso wie eine zukunftsorientierte Betriebsausrichtung unumgänglich für einen nachhaltigen Schwimmbadbetrieb.

 

Mit der Kernsanierung im Sportbad St. Lorenz gehen die LSB einen ersten Schritt und haben eine echte Chance für die nachhaltige Ausrichtung der ersten Lübecker „Schwimmhalle“. Das Zentralbad Schmiedestraße und das Hallenbad Kücknitz müssen absehbar folgen. Dabei wäre es ein Fehler, „alles einfach „nur optisch schick machen zu wollen und auch noch zu glauben, damit würden die LSB zukünftig auch nur einen einzigen, neuen Badegast in den Bädern begrüßen zu können“ … modern SCHWIMMEN ist mehr und geht einfach anders.

 

Das Projekt SPORTBAD PLUS + ist eine echte Chance für die zukünftige Entwicklung der Lübecker Schwimmbäder. Hier kann „ein Vorzeigeprojekt“ über die Grenzen Lübecks heranwachsen. Ein Vorzeigeprojekt für die gesamte Lübecker Bevölkerung (Öffentlichkeit, Schüler, Vereine). Das ist ein Beispiel von Daseinsvorsorge in der Hansestadt Lübeck. Hier können die LSB, neben der technischen Sanierung, verbunden mit der Realisierung von Einsparpotentialen im Energiebereich, auch der ökologischen Verantwortung gerecht werden. Das Sportbad Plus, der Arbeitstitel, die berühmte Klammer für „Lübeck geht schwimmen! Da stehen die politisch gesetzte Wettkampftauglichkeit direkt neben dem Thema Barrierefreiheit und dem Kursangebot, im neuen Hubbodenbecken und auch der Kleinkinderbereich auf einer Ebene und nicht im Widerspruch zueinander. Die LSB schaffen mit der Neu-Ausrichtung eine nachhaltige Schwimmbadkonzeption und den Spagat zwischen wettkampftauglichem Sportbad und erfolgreichem Angebot, für die Öffentlichkeit.

 

„Ein einfaches rechteckiges Wasserbecken löst heutzutage keine Faszination oder schon gar Begeisterungsstürme beim Schwimmbadbesucher mehr aus und das ist damit weder nachhaltig noch zukunftsorientiert“ – (Kannewischer  „Bäderfachmann“)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lübecker Schwimmbäder

Gewinn- und Verlustrechnung

Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

 

 

2019

2018

1.

Umsatzerlöse

1.486.281,64 €

1.518.321,88 €

2.

Sonstige Erlöse

12.785,83 €

25.222,48 €

 

Zwischensumme:

1.499.067,47 €

1.543.544,36 €

3.

Materialaufwand:

 

 

 

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe

-837.203,62 €

-876.520,49 €

 

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

-451.685,59 €

-403.784,01 €

 

Zwischensumme:

-1.288.889,21 €

-1.280.304,50 €

4.

Personalaufwand

 

 

 

a) Löhne und Gehälter

-2.222.929,39 €

-2.180.298,68 €

 

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgungen und Unterstützung                           (davon für Altersversorgung                                                        € 218.844,90; Vorjahr € 191.508,06)

-682.122,29 €

-785.027,61 €

 

Zwischensumme:

-2.905.051,68 €

-2.965.326,29 €

5.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

-452.754,42 €

-460.786,40 €

6.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-398.833,76 €

-387.173,84 €

7.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

15,00 €

15,00 €

8.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen                                  (davon an die Hansestadt Lübeck € 0,00; Vorjahr € 0,00)

-180.423,92 €

-183.126,24 €

9.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

-3.726.870,52 €

-3.733.157,91 €

 

 

 

 

10.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-10.602,33 €

-9.292,77 €

11.

sonstige Steuern

-1.020,05 €

-1.020,05 €

12.

Fehlbetrag vor Verlustübernahme

-3.738.492,90 €

-3.743.470,73 €

13.

Erträge aus Verlustübernahme HL

3.812.000,00

3.812.000,00

14. 

Einstellung in die Gewinnrücklagen

0,00 €

0,00 €

15.

Forderung/Verbindlichkeiten (-) aus Verlustübernahme und Ergebnisabführung

-73.507,10

-68.529,27

14.

Jahresüberschuss

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergleich Wirtschaftsplan                                                               mit Gewinn und Verlustrechnung 2019

IST-Zahlen gerundet

T €

Planansatz

T €

Abweichung

T €

Umsatzerlöse

1.486

1.472

14

Sonstige Erlöse

13

25

-12

Zwischensumme:

1.499

1.497

2

Materialaufwand:

-1.289

-1.433

144

 

 

 

 

Personalaufwand

-2.905

-2.908

3

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

-453

-447

-6

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-399

-380

-19

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

-180

-140

-40

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-10

0

-10

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

-3.737

-3.811

74

Außerordentlicher Aufwand

0

0

0

Sonstige Steuern

-1

-1

0

Jahresverlust

-3.738

-3.812

74

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen