Vorlage - VO/2020/08920  

Betreff: Klimaschutzmaßnahmen in Lübeck für das Jahr 2021
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Witt, Andrea
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
18.08.2020 
15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zurückgezogen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.06.2020 
34. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2020 
19. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck - Haushaltssitzung zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2020-06-08_Klimaschutzmaßnahmen-2021_final

Beschlussvorschlag

Bericht zur weiteren Klimaschutzplanung für das Jahr 2021.

 


Begründung

Mit dem Bericht VO/2019/07727-01 wurden 49 Sofortmaßnahmen zum Klimaschutz für das Jahr 2020 aus der Zusammenarbeit der Steuerungsgruppe mit der Klimaleitstelle vorgestellt. Parallel dazu fand im Rahmen des European-Energy-Awards (eea) die Erstbewertung zum Klimaschutz statt. Mit dem Ergebnis der Erstbewertung von erreichten 48,3 % auf dem Weg zur Klimaneutralität liegt Lübeck im vorderen Drittel vergleichbarer Kommunen in Europa. Das Erstergebnis zeigt aber auch einen großen Handlungsbedarf auf, den wir angehen wollen. Das verhältnismäßig gute Abschneiden Lübecks im 1. Schritt ist bereits das Ergebnis der Bemühungen mit Ausrufung des Klimanotstandes und zahlreicher begonnener Klimaschutzmaßnahmen der Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Hier gilt es diesen Weg weiter zu gehen und noch zu intensivieren.

Nicht alle für 2021 ergänzten Maßnahmen sind neu: Zu den bereits vorgestellten 49 sind noch erarbeitete Maßnahmen des städtischen Energieteams und ergänzende Maßnahmen durch den eea Berater hinzugekommen. Insgesamt liegt nun eine Liste mit 64 Klimaschutzmaßnahmen (siehe Anlage 1) vor. Mehr als die Hälfte befindet sich bereits in der Umsetzung. Neben konkreten Umsetzungen sind oft erst Konzepte und strategische Planungen erforderlich, um zu investierende Mittel zielgerichtet unter den Aspekten Effektivität für den Klimaschutz, Aufwand und Nutzen/Einsparungen gegeneinander abwägen zu können. Um oft nur kurzfristig offene größere Förderfenster nutzen zu können, müssen vorab die Grundlagenkonzepte zumindest grob vorliegen. Die Verwaltung ist zwar nur für rund 4 % des städtischen CO2 Ausstoßes selbst verantwortlich, sie muss aber mit großer Vorbildfunktion vorangehen. Gleichzeitig ist sie planende Behörde und muss viele Kommunikations- und Kooperationsprozesse anstoßen.

Die Kosten vieler durchzuführender Klimaschutzmaßnahmen konnten angesichts eines fehlenden Zeitfensters zwischen dem Ende der Bestandsaufnahme des eea und den frühen Abgabefristen für die Haushaltsanmeldungen der Fachbereiche, Eigenbetriebe und Gesellschaften nicht ausreichend vorbesprochen und abgestimmt werden. Neben den bereits in den Fachbereichen eingeworbenen Mittel soll für das Jahr 2021 ein gemeinsames Klimaschutzbudget der Verwaltung bei der Klimaleitstelle eingerichtet werden um die noch hinzugekommenen Maßnahmen umsetzen zu können. Vorbesprechungen und Kostenschätzungen mit den zuständigen Bereichen wurden eingearbeitet (siehe Anlage). Nach Konkretisierung werden die jeweiligen Beträge dann in die Bereiche zur weiteren Verwendung gegeben. In der Haushaltssitzung der Bürgerschaft kann über die Inhalte abgestimmt werden.

Die aktuelle Förderkulisse wurde berücksichtigt und verschafft Lübeck die Chance erhebliche Mittel teils auch investiver Art nutzen zu können. Insgesamt ist mit dem anliegenden Dokument eine Grundlage für die Haushaltsverhandlungen zum kommunalen Klimaschutz geschaffen worden.

 

Hinweise zur anliegenden Maßnahmenliste:

  1. Die Klimaschutzmaßnahmen in der Anlage sind wie folgt zusammengesetzt und jeweils durch ein vorangestelltes Kürzel gekennzeichnet:

 

45 von 49 Sofortmaßnahmen aus dem Jahr 2020 (siehe Bericht VO/2019/07727-01)

E: Energiesparen (7 Maßnahmen) / EE: Erneuerbare Energien (6 MN) / F: Flächenmanagement (8 MN) / K&E: Konsum & Entsorgung (5 MN) / M: Mobilität (16 MN) / Ü: Übergeordnetes (3 MN)

[Ergänzender Nachtrag: Die Maßnahmen M 06, M 10, Ü 04 und Ü 05 sind eingeflossen in die Gesamtposition 10 Öffentlichkeitsarbeit und sind in der beigefügten Tabellenübersicht nicht einzeln mit aufgeführt.]

16 Maßnahmen stammen aus dem eea-Prozess und sind mit dem Kürzel eea gekennzeichnet.

3 ergänzende Maßnahmen aus vorhandenen Lübecker Konzepten tragen das Kürzel HL.

 

  1. Die Sortierung der Maßnahmen orientiert sich ab jetzt an den Kategorien des eea-Prozesses: In der Anlage sind 11 thematische Gruppen zu finden.

Diese lauten: Konzepte/Strategien, Stadtentwicklung, Kohlenstoffspeicherung, kommunale Gebäude/Anlagen, Versorgung/Entsorgung, Verkehrsberuhigung, nicht motorisierte Mobilität, öffentlicher Verkehr, interne Organisation, Kommunikation, Kooperation

 

  1. Neu eingefügt ist ebenfalls eine Priorisierung in folgende drei Kategorien.

1 = höchste Priorität (17 Maßnahmen)

2 = hohe Priorität (7 Maßnahmen)

3 = bereits in Umsetzung befindliche Maßnahmen (40 Maßnahmen)

 

 


Anlagen

2020-06-08_Klimaschutzmaßnahmen-2021_final.pdf

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2020-06-08_Klimaschutzmaßnahmen-2021_final (63 KB)