Vorlage - VO/2020/08909  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2019 - 2. Halbjahr
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Bössow, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
26.05.2020 
32. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.05.2020 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Konsumtiver Haushalt 2. Halbjahr 2019
Investiver Haushalt 2. Halbjahr 2019
Geringbeträge 2. Halbjahr 2019

Beschlussvorschlag

Berichterstattung gem. § 4 der Haushaltssatzung 2019

 


Begründung

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen für Folgejahre (VE) zu berichten.

 

 

Im 2. Halbjahr 2019 wurden gesamtstädtisch

 

im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)

über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt    899.635,33 EUR,

 

im investiven Teil (Finanzplan)

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt  2.911.274,79 EUR,

 

in den Haushalten der Stiftungen

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt                0,00 EUR

 

zugestimmt.

Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind nebst Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von 5.000 EUR wird detailliert berichtet. Für alle diese Grenze unterschreitenden Fälle wird eine Gesamtsumme mit den dazugehörigen Fallzahlen abgebildet.

 


Anlagen

Über- und außerplanmäßige Bewilligungen

1 – Einzelaufstellung Konsumtiver Haushalt nebst Begründung

2 – Einzelaufstellung Investiver Haushalt nebst Begründung

3 – Geringbeträge (<5.000 EUR) )

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Konsumtiver Haushalt 2. Halbjahr 2019 (153 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Investiver Haushalt 2. Halbjahr 2019 (203 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Geringbeträge 2. Halbjahr 2019 (22 KB)