Vorlage - VO/2020/08900  

Betreff: Änderungsantrag des AM Thomas Leber (FDP) zu VO/2020/08588 Hafenentwicklungsplan 2030
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Beisiegel, Natalie
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Entscheidung
11.05.2020 
16. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen:  

Der Hafenentwicklungsplan zeigt Rahmenbedingungen und Entwicklungspotentiale für die weitere Hafenentwicklung auf. Konkret dient der HEP als fachliche Grundlage für die Planung zukünftiger Maßnahmen und Projekten, über die die Gremien jeweils auf Vorschlag des Bürgermeisters gesondert entscheiden.

Der Bürgermeister wird beauftragt den HEP 2030 kontinuierlich und zeitnah fortzuschreiben. Organisatorische Anpassungsbedarfe sind zu ermitteln und notwendige Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.  

Als wesentliche Eckpunkte der weiteren Entwicklung werden betrachtet:

1. Die Marke „PORT OF LÜBECK“ entwickeln;

2. Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;

3. Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;

4. Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch

a) Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann;

b) Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen;

c) Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser;

5. Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch

a) Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen;

b) Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen;

6. Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;

7. Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit

a) der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen;

b) der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße);

c) der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien;

d) Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen;

8. Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;

9. Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;

10. Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe. und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

 


 

 

 


Begründung

Die Änderung der Vorlage zielt darauf ab das Wesen des HEP noch deutlicher zu machen. Es soll klar gestellt werden, dass der HEP lediglich die Grundlage für die Planung zukünftiger Maßnahmen und Projekte ist. Mit der Freigabe des HEP wird aber noch keine Entscheidung über konkrete Einzelmaßnahmen und Einzelprojekte getroffen.  


 

 

 


Anlagen