Vorlage - VO/2020/08899  

Betreff: Gemeinsame kooperative Leitstelle mit der Polizei in einem Neubau der Feuerwache 2
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Neumann, Bernd
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
19.05.2020 
13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung unverändert beschlossen   
Bauausschuss zur Vorberatung
15.06.2020 
35. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.06.2020 
34. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2020 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
VO_2020_08899 Anlage 1 - Absichtserklärung KLS mit dem Land SH
VO_2020_08899 Anlage 2 - Kooperationsvertrag zur gemeinsamen Leitstelle

Beschlussvorschlag

1. Mit dem Land Schleswig-Holstein wird eine Kooperation zum Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen kooperativen Leitstelle (KLS) für die städtischen  Aufgaben des Rettungs­dienstes, des Brandschutzes und des Katastrophen­schutzes sowie die polizeilichen Aufgaben des Landes begründet. Der dazu geschlossenen Absichtserklärung (Anlage 1) sowie dem Abschluss eines Kooperationsvertrags (Anlage 2) wird zugestimmt.

 

2. Der Errichtung eines den Anforderungen entsprechenden Neubaus der Feuerwache 2     wird im Grundsatz zugestimmt. Der Bürgerschaft ist eine Bau- und Kostenplanung vorzulegen, mit der eine Baufertigstellung in 2026 angestrebt wird.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 - Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.651 - Gebäudemanagement

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Besondere Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

Brandschutzgesetz und Rettungsdienstgesetz SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (siehe Begründung)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

entfällt

 

 


Begründung

 

Zu Beschlussvorschlag 1:

Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerweh­ren (Brandschutzgesetz – BrSchG) und des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienst­ge­set­zes (Rettungsdienstgesetz – SHRDG) ist die Hansestadt Lübeck verpflichtet eine Leitstelle gemeinsam für Feuerwehr und Rettungsdienst einzurichten und zu unterhalten. Ergänzend dazu ist die Hansestadt Lübeck als untere Katastrophenschutzbehörde für die Alarm­aus­lösung und die Alarmierung der Einsatzkräfte im Katastrophenfall zuständig.

 

In Schleswig-Holstein bestehen aktuell die kooperativen Regionalleitstellen in Harrislee und Elmshorn, in denen die Aufgabenwahrnehmung für den Rettungsdienst, den Brandschutz und den Katastrophenschutz kooperativ mit der Aufgabenwahrnehmung der Polizei erfolgt. In beiden Leitstellen teilt sich die kommunale Seite mit der polizeilichen Seite das Gebäude sowie die technische Ausstattung.

 

Für die Hansestadt Lübeck ist eine analoge Kooperation sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus einsatztaktischer Sicht erstrebenswert. Der wirtschaftliche Vorteil ergibt sich zum einen aus der gemeinsam genutzten Einsatzleit­technik und zum anderen aus den geteilten Kosten beim Gebäude und Gebäudebetrieb.
 

Die bei der Leitstelle der Feuerwehr vorhandene Einsatzleittechnik ist auch ohne Kooperation spätestens im Jahr 2026 zu ersetzen. Alleine für diesen Technikersatz sind ohne Kooperation ca. 5 Mio. € zu veranschlagen. Hinzu kommen Kosten für eine räumliche Erweiterung, da die bisher für die Leitstelle genutzten Räumlichkeiten durch Personal­verstärkung aufgrund des sog. Leitstellengutachtens bereits heute nicht ausreichend sind.

Im Falle einer Kooperation mit der Polizei wird die gemeinsame Einsatzleittechnik durch die Polizei bzw. das Land beschafft. Landeseinheitliche Beschaffungen für mehrere Leitstellen lassen preisgünstigere Angebote erwarten. Die genauen Kosten stehen noch nicht fest. Die Kosten werden zu gleichen Teilen zwischen den Kooperationspartnern geteilt. Der 50 %-ige städtische Anteil wird ebenfalls zu 50 % durch die Kostenträger des Rettungs­dienstes (Krankenkassen) refinanziert. Somit sind von der HL letztendlich 25 % der Gesamt­kosten für die Einsatzleittechnik aufzubringen.


Eine räumliche Erweiterungsmöglichkeit der Leitstelle gibt das Bestandsgebäude der Feuer­wache 1, Bornhövedstraße 10, nicht her. Weitergehende Ausführungen hierzu können der Begründung zu Beschlussvorschlag 2 entnommen werden. Die Kosten der Einsatzleit­technik und der räumlichen Erweiterung werden nach heutigen Regelungen zu mindestens 50 % über die Entgelte des Rettungsdienstes durch die Kostenträger des Rettungsdienstes (Kranken­kassen) refinanziert. Von der HL wären damit ohne Kooperation für die Einsatztechnik Kosten in Höhe von ca. 2,5 Mio. € aufzubringen.

 

Auch im Falle der Kooperation mit der Polizei kommen Baukosten hinzu (vgl. Begründung zu Beschlussvorschlag 2), die im selben Anteilsverhältnis - letztendlich 25 % - von der HL zu tragen wären.

 

Bereits die Kostenteilung für die Einsatzleittechnik erzeugt enorme wirt­schaftliche Synergien. Die Hansestadt Lübeck beabsichtigt das Gebäude zu errichten. Die Landespolizei wünscht eine Integration als Langzeitmieter. Die gemein­same Nutzung von Haustechnik, wie beispielsweise der umfangreichen Klimaanlage eines solchen Gebäudes, sowie die Beteiligung der Landespolizei an den allgemeinen Kosten des Gebäudes, tragen zur Wirtschaftlichkeit bei.


Wesentlicher Vorteil einer Kooperation ist jedoch die von beiden Kooperationspartnern gemeinsam genutzte Einsatzleittechnik.

 

Aus einsatztaktischer Sicht ist die räumliche Nähe zur Landespolizei ein wesentlicher Vorteil im Einsatzalltag aber auch besonders in komplexen Einsatzlagen, die häufig über eine hohe Dynamik verfügen. Direkte Absprachen und gemeinsame Lagebesprechungen werden so möglich. Insgesamt sind die räumlichen Kapazitäten sowohl der Landespolizei als auch der kommunalen Leitstelle der Feuerwehr Lübeck aufgrund wachsender Inanspruchnahme, gestiegener Qualitätsanforderungen und verbesserter IT- und Ausfallsicherheit nicht mehr ausreichend.


Im September 2019 haben das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schl.-H. und der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck ihre Absicht zum Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen kooperativen Leitstelle bekundet (Anlage 1). Diese Absichtserklärung zielt auf den Abschluss eines entsprechenden Kooperationsvertra­ges, der als endausgehandelter Entwurf (Anlage 2) beigefügt ist. Sowohl die Wirksamkeit der Absichtserklärung als auch der Abschluss eines Kooperationsvertrages stehen nach Ziff. 5 der Anlage 1 unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft.

 

Zu Beschlussvorschlag 2:

Die Bestandsgebäude des Bereichs Feuerwehr sind für die Einrichtung der unter Beschlussvorschlag 1 aufgeführten KLS nicht geeignet. Auf den Feuerwachen 1 und 2 der Berufsfeuerwehr besteht darüber hinaus bereits jetzt ein erheblicher Raumbedarf, der in den Bestandsgebäuden nicht gedeckt werden kann. Insgesamt sind die räumlichen Kapazitäten sowohl der Landespolizei als auch der kommunalen Leitstelle der Feuerwehr Lübeck aufgrund wachsender Inanspruchnahme, gestiegener Qualitätsanforderungen und verbesserter IT- und Ausfallsicherheit nicht mehr ausreichend.

Mit dem Aufbau und Betrieb einer KLS ist daher zwingend eine Erweiterung der Feuerwachen verbunden. Ergänzend ist bei baulichen Veränderungen die bestehende räumliche Enge der Feuerwachen 1 und 2 zu berücksichtigen. Der „normale“ Dienstbetrieb ist bereits jetzt nur unter starken Einschränkungen u.a. unter Nutzung von Containern zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist eine gemeinsame Betrachtung der Errichtung einer KLS und möglicher Erweiterungsbauten der Feuerwachen dringend geboten.

 

Der Raumbedarf im Bereich Feuerwehr ergibt sich aus folgenden Gründen:

a)      Erweiterung des Rettungsdienstes durch fortlaufende Erhöhung der Rettungs­dienst­­vorhaltung auf­grund stetig steigender Einsatzzahlen (ca. 6 % p. a.). Das erfordert zusätzliche Unter­bringungs­möglichkeiten für Rettungsdienstfahrzeuge, sowie zusätzliche Büros für Mitarbeitende in IT-Administration und Qualitätsmanagement, Schränke und Ruheräume für derzeit ca. 20 zusätzliche Mitarbeitende. Ebenso sind die Aufenthaltsbereiche anzupassen.

b)      Geplante Einrichtung einer zentralen Desinfektion mit Vorratshaltung für Verbrauchs­materialien des Rettungsdienstes usw. (Raumbedarf ca. 800 m²).

c)       Verstärkung des Personals im Brandschutz um 10 Mitarbeitende aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgutachtens. Das erfordert die zusätzliche Bereitstellung von Büroräumen, Schrank- und Ruheräumen, da diese Mitarbeitenden sowohl im Einsatzdienst als auch in der Arbeit in den Sachgebieten eingesetzt werden.

d)      Auflösung von 8 befristet nutzbaren Arbeitsplätzen in Bürocontainern am Standort Feuerwache 1. Die Bürocontainer werden aufgrund der vorhandenen Raumnot an der Feuerwache 1 seit 2017 befristet als Übergangslösung genutzt.

e)      Unterbringung der KLS inklusive der erforderlichen Technik- und Serverräume, die eine dem Stand der Technik entsprechende Ausfallsicherheit der Leitstellentechnik gewährleisten.

Darüber hinaus ist für die Notfallsanitäterschule, die derzeit auf ca. 1.300 m² in einem angemieteten Gebäude unterge­bracht ist, bis spätestens 31.07.2028 eine anderweitige Unterbringung zu finden. Das Mietverhältnis ist über diesen Zeitpunkt hinaus nicht zu verlängern.

 

Varianten zur Unterbringung der KLS und Behebung der Raumnot

 

a)      Erweiterung am Standort Feuerwache 2, Welsbachstraße 2

Folgende Varianten wurden geprüft:

-          Anbau an das vorhandene Bestandsgebäude der Feuerwache 2

Die derzeit vorhandene Nutzfläche von ca. 1.000 m² ist auf ca. 9.000 m² Nutzfläche zu erhöhen. Diese Nutzfläche verteilt sich auf die KLS, auf die Wache mit den Abteilungen und auf den Rettungsdienst.  

Zusätzlich zum Anbau ist eine umfangreiche Sanierung des Bestandsgebäudes erforderlich. Die für die Unterbringung der Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes und des Brandschutzes erforderlichen Flächen lassen sich nicht unterbringen. Die Verkehrswege lassen sich nur suboptimal planen. Eine sinnvolle Umfahrt für die Feuerwehrfahrzeuge ist nicht realisierbar. Für Außensportanlagen steht in dieser Variante kein Raum zur Verfügung. Eine KLS lässt sich nicht unterbringen.

Die Sanierung des Bestandsgebäudes ist infolge auch der energetischen Sanierung derart umfangreich, dass sie im Vergleich mit einem Neubau unwirtschaftlich wird.

Aufgrund der begrenzten Grundstücksgröße kommt diese Variante nach überein­stimmender Einschätzung des GMHL und der Feuerwehr nicht in Betracht.

 

-          Abriss des Bestandsgebäudes und Errichtung eines Neubaus am Standort Welsbachstraße 2

Gegenüber der Planung der Feuerwache 2 im Jahr 1982 entsprechen die vorhan­denen Nutzflächen der Feuerwache nicht mehr den aktuell gültigen Raum- und Sicherheits­standards, insbesondere den einschlägigen Normen und Unfall­verhü­tungs­­vor­schriften. Im Zuge des Neubaus ist die erforderliche Anpassung realisierbar.

Durch den Abriss des Bestandsgebäudes und eine optimale Nutzung der gesamten Grundstücksfläche lassen sich die erforderlichen Raumbedarfe einschließlich der KLS am Standort Welsbachstraße 2 realisieren. Die Flächen im Erdgeschoss können umfänglich als Stellflächen für Einsatzfahrzeuge verwendet werden. Das ist beim Erhalt des Bestandsgebäudes nicht möglich, da dort bisher auch Schlaf- und Aufenthaltsräume im Erdgeschoss errichtet sind.

 

Nach noch sehr groben Kostenschätzungen können sich die Baukosten auf bis zu 40 Mio. € belaufen, die sich über mehrere Jahre verteilen. Diese ungefähre Größenordnung bestätigt sich auch bei vergleichbaren Bauvorhaben anderer Berufsfeuerwehren im Bundesgebiet.

Während der Bauzeit ist der Betrieb der Feuer- und Rettungswache 2 durch Errichtung einer befristeten Interimswache sicherzustellen. Die Interimswache sollte als Provisorium in „Leichtbauweise“ entstehen und den unerlässlichen Raumbedarf für den kurzen Bau­zeitraum decken. Der Standort sollte aus einsatztaktischen Belangen in der unmittelbaren Nähe des jetzigen Standorts der Feuerwache 2 liegen. Grobe Kostenschätzungen belaufen sich für eine Interimswache auf ca. 1,3 Mio. Euro. Derzeit werden verschiedene Standorte geprüft.
 

b)      Erweiterung am Standort Feuerwache 1, Bornhövedstraße 10

Die Leitstelle der Feuerwehr benötigt auch ohne Kooperation mit der Polizei ca. 900 bis 1.000 m² Nutzfläche, die sich in den Bestandsgebäuden des jetzigen Standorts der Leitstelle, der Feuerwache 1, nicht realisieren lassen.

-          Erweiterungsbau am Standort der Feuerwache 1

Durch einen Erweiterungsbau bzw. Anbau an die Bestandsgebäude ließe sich weiterer Raum für einzelne Teilnutzungen, wie z. B. zusätzliche Büro- und Ruheräume oder Räume für eine zentrale Desinfektion schaffen. Zusätzliche Stellplätze mit Alarmausfahrten im Rahmen einer Erweiterung des Rettungsdienstes lassen sich durch An- oder Erweiterungsbauten am Standort Bornhövedstraße 10 nicht realisieren. Alarmausfahrten sind nur an der Stockelsdorfer Straße möglich. Die vorhandenen Alarmausfahrten an der Stockelsdorfer Straße sind im Gebäudebestand nicht erweiterbar. Das Grundstück der Feuerwache 1 ist zur Stockelsdorfer Straße einerseits durch die Autobahnzufahrt zur BAB A 1 und andererseits durch den Rückstauraum im Ampelbereich der Einmündungen Krempelsdorfer Allee / Stockelsdorfer Straße / Friedhofsallee begrenzt. Die weitere Straßenanbindung der Feuerwache 1 geht in das Wohngebiet an der Bornhövedstraße mit Verkehrsbeschränkungen (30-Zone). Darüber hinaus wäre, wie unter a) zur Erweiterung der Feuerwache 2 dargestellt, eine umfangreiche Sanierung der Bestandsgebäude der Feuerwache 1 notwendig.

 

-          Abriss der Bestandsgebäude und Errichtung eines Neubaus am Standort Bornhövedstraße 10

Die zum Neubau der Feuerwache 2 gemachten grundsätzlichen Aussagen zu Abriss und Neubau einer Feuerwache treffen auch für die Feuerwache 1 zu. Während der Bauphase ist auch hier eine Interimswache zu schaffen. Wenngleich am Standort Bornhövedstraße 10 zwar insgesamt eine größere Grundstücksfläche zur Verfügung steht, entstünden an diesem Standort jedoch höhere Kosten. Die Feuerwache 1 verfügt gegenüber der Feuerwache 2 über mehr Stellplätze, mehr Unterrichts-, Büro- und Ruheräume. Dort sind neben Einsatzleitstelle, Bereichsleitung, nahezu allen Büros der Abteilungen Verwaltung, Einsatz, Technik, Vorbeugende Gefahrenabwehr und des Personalrats auch einige Werkstätten untergebracht. Darüber hinaus dient die Feuerwache 1 als momentaner Standort der zentralen Dienste des Rettungsdienstes und stellt einen Notarztstandort in Lübeck.

Abriss und Interimswache verursachen gegenüber der Feuerwache 2 deutlich höhere Kosten. Darüber hinaus bedeutet die Unterbringung der vorhandenen Einsatzleitstelle in einer Interimswache eine unangemessene Kostensteigerung, da die Ausfallsicherheit auch während der Interimsphase ständig gewährleistet sein muss.

 

 

 

Als Fazit bleibt festzustellen, dass der Standort der Feuerwache 1 in der Born­hövedstraße 10 für eine Erweiterung oder einen Abriss und Neubau nicht geeignet ist.

 

Kostenverteilung

Grundsätzlich gilt folgende Kostenverteilung für jede Variante einschließlich der Errichtung einer Interimswache:

-                 Die auf die Leitstelle entfallenden Flächen werden zu 50 % vom Land (Finanzministerium ) durch Mieteinnahmen refinanziert. Durch GMHL wurde für die KLS ein Ertragswert von rd. 3.500.000 € ermittelt. Die Investitionskosten sind bis zu diesem Wert gedeckt. Darüber hinausgehende Kosten könnten durch einen einmaligen Baukostenzuschuss, höhere Mietpreiszahlungen und / oder Laufzeitverlängerung kompensiert werden. Von den auf die HL entfallenden Flächen (zweite Hälfte) werden wiederrum 50 % im Rahmen der Entgelte für den Rettungsdienst durch die Kostenträger des Rettungs­dienstes (Krankenkassen) refinanziert.

Damit sind lediglich 25 % der Kosten für die Leitstelle von der HL zu tragen.

-          Die auf den Rettungsdienst entfallenden Flächen (ohne Leitstelle) werden in vollem Umfang im Rahmen der Entgelte für den Rettungsdienst durch die Kostenträger des Rettungsdienstes (Krankenkassen) refinanziert. Bereits im Rahmen der Verhandlung über die Entgelte des Rettungsdienstes 2019 wurden die Kostenträger über die Absicht eines Neubaus verbunden mit der geplanten KLS informiert und sind seitdem in den Prozess eingebunden. In diesem Zusammenhang bekundeten sie, dass sie fachlich einen größeren Neubau gegenüber mehreren kleineren Rettungswachen favorisieren. Die Kostenträger nahmen das Bauvorhaben wohlwollend zur Kenntnis und werden das Projekt konstruktiv und eng begleiten. Ein Veto gegen das Bauvorhaben ist seitens der Kostenträger nach deren Aussage nicht zu erwarten.

-          Nur die auf den Brandschutz entfallenden Flächen (ohne Leitstelle) sind in vollem Umfang von der HL zu finanzieren.

 

Die Kostenverteilung stellt sich danach wie folgt dar:

 

Die o. a. Kostenverteilung zeigt die Verbesserungen im Ergebnisplan auf. Zur Finanzierung der geplanten Investition werden derzeit Fördermöglichkeiten eruiert.
Vorbehaltlich von Fördermöglichkeiten wie Baukostenzuschüssen durch das Land sind die Kosten für die Interimswache (1,3 Mio. Euro) sowie die Kosten für den Neubau (40 Mio. Euro) zunächst im investiven Haushalt der HL anzusetzen. Die Gegenfinanzierung erfolgt im Falle der Leitstelle über Mieteinnahmen und im Falle der Rettungsdienstanteile über Abschreibungen.

 

Weitere Planungen

Im Jahr 2020 ist – nach Zustimmung durch die Bürgerschaft – der Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen KLS mit dem Land Schleswig-Holstein vorgesehen.

Für 2021/2022 sind die Projektplanung, ein Wettbewerb und das Vergabeverfahren geplant.

Im Anschluss an das Vergabeverfahren sind die konkrete Planung und die Baudurchführung mit 2 bis 3 Jahren zu veranschlagen (inkl. einer Interimswache).

 

 

Im Rahmen der haushaltsmäßigen Ordnung ist eine erste Aufnahme in die Finanzplanung 2021 – 2024 vorgesehen. Eine haushaltsmäßige Darstellung der auf mehrere Haushaltsjahre verteilten Gesamtkosten lässt sich erst nach Erstellung einer Bau- und Kostenplanung aufzeigen.

Aufgrund der aktuellen und auch langfristigen Auslastungen im Bereich Gebäudemanagement mit ganz überwiegend Schulbauprojekten, welche eine hohe Dringlichkeit zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit aufweisen, kann eine Bearbeitung dieser Maßnahme nur unter der Voraussetzung einer zusätzlichen Berücksichtigung im Stellenplan erfolgen.

 

Für die Teilbaumaßnahmen

- Interim Feuerwache 2 (Errichtung und Rückbau)

- Rückbau Bestandsgebäude Feuerwache 2 und

- Neubau Fw2 mit kooperativer Leitstelle und Rettungsdienst

 

muss entsprechend über einen Planungs- und Ausführungszeitraum von ca. 6 Jahren von

insgesamt 1,5 Vollbeschäftigtenäquivalent für den Bereich „Hochbau / Architekt, Bauingenieur“ und 1,0 Vollbeschäftigtenäquivalent für den Bereich „Technische Gebäudeausrüstung“ ausgegangen werden (abgeleitet aus überschlägigen Ansätzen für Umsätze bei Bauherren-

aufgaben und Projektsteuerungsleistungen). Unter der Voraussetzung einer entsprechend

zusätzlichen Personalbesetzung kann das GMHL die Projektbearbeitung ab dem Zeitpunkt

der Einstellung der neuen Mitarbeiter:innen aufnehmen.

 

Bei der Feuerwehr wird für den Zeitraum von ca. 6 Jahren eine zusätzliche Vollzeitstelle für eine Stabsstelle Bauplanung benötigt.

 

Entsprechende Stellenplananträge werden gesondert ins Verfahren gegeben.

 

 

 


Anlagen

Anlage 1: Absichtserklärung zum Aufbau und Betrieb einer gemeinsamen kooperativen                integrierten Leitstelle

Anlage 2: Kooperationsvertrag (Entwurf)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VO_2020_08899 Anlage 1 - Absichtserklärung KLS mit dem Land SH (985 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich VO_2020_08899 Anlage 2 - Kooperationsvertrag zur gemeinsamen Leitstelle (154 KB)