Vorlage - VO/2020/08865  

Betreff: Änderung der Satzung der Stiftung "Lübecker Altstadt"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Özdemir, Bedrana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.05.2020 
32. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.05.2020 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Synopse der Stiftung Lübecker Altstadt
Satzung der Stiftung Lübecker Altstadt

Beschlussvorschlag

 

Die als Anlage beigefügte Satzung der Stiftung „Lübecker Altstadt“ wird beschlossen.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

1.101.4 – Strategie und Innovation

 

Ergebnis: Zustimmend

 

 

 

2.020 - Fachbereichscontrolling

 

Ergebnis: Zustimmend

 

 

 

2.208.5 – Stiftungsverwaltung

 

Ergebnis: Zustimmend

 

 

 

4.040 – Fachbereichscontrolling

 

Ergebnis: Zustimmend

 

 

 

1.300 – Recht

 

Ergebnis: Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden durch die zu beschließende Vorlage nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Die Zuständigkeit in der Hansestadt Lübeck zur Wahrnehmung der Geschäftsführung der Stiftung „Lübecker Altstadt“ gemäß deren Stiftungssatzung vom 19.12.2016 soll von dem Fachbereich 4 – Kultur und Bildung, Bereich 4.491 – Archäologie und Denkmalpflege an den Fachbereich 2 – Wirtschaft und Soziales, Bereich 2.280.5 – Wirtschaft und Liegenschaften/Stiftungsverwaltung übertragen werden.

 

Vor dem Hintergrund dieser beabsichtigten Neuorganisation der Stiftungsverwaltung und einer damit verbundenen Zentralisierung innerhalb der Hansestadt Lübeck ist eine Änderung der Satzung der Stiftung „Lübecker Altstadt“ notwendig.

 

In Abstimmung mit dem zuständigen Referat für Stiftungswesen im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, dem Bereich Recht und dem Finanzamt Lübeck ist eine Änderung der Satzung der Stiftung „Lübecker Altstadt“ gemäß Anlagen beabsichtigt.

 

Der Stiftungsrat der Stiftung „Lübecker Altstadt“ hat in seiner Sitzung am 18.02.2020 die geänderte Satzung einstimmig beschlossen.

 

Die Vorgaben für die Verwaltung der Hansestadt Lübeck hinsichtlich der gendersensiblen Sprache wurden in der Stiftungssatzung berücksichtigt. Hierzu ist anzumerken, dass in § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 der Stiftungssatzung nicht die Formulierung „der:die Stifter:in“ gewählt wurde, sondern die Formulierung „der Stifter“, da die Stiftung „Lübecker Altstadt“ von Herrn Norbert Beleke errichtet wurde.

 

 


Anlagen

Satzung der Stiftung „Lübecker Altstadt“

Synopse der Stiftung „Lübecker Altstadt“

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Synopse der Stiftung Lübecker Altstadt (231 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Satzung der Stiftung Lübecker Altstadt (218 KB)