Vorlage - VO/2020/08824  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Lübecker Wohnstifte
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.05.2020 
32. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.05.2020 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Stiftung_LW_JA2011
Stiftung_LW_Prüfb_JA2011
Stiftung_LW_Stellungnahme_JA2011

Beschlussvorschlag

1)      Der als Anlage beigefügte Jahresabschluss 2011 mit einem Jahresüberschuss von 328.291,28 € (laut Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO zur Kenntnis genommen.

 

2)      Dieser Überschuss wird in Höhe von 187.801,41 € der Zweckrücklage, ein Betrag von 15.288,93 € der Zweckrücklage Bauerneuerung (gemäß Abrechnung aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Grundstücksgesellschaft Trave mbH) und in Höhe von 125.200,94 € der Freien Rücklage im Wirtschaftsjahr 2012 zugeführt.

 

3)      Die negative Ergebnisrücklage in Höhe von 20.917,23 € wird aufgrund von Korrekturen an der Eröffnungsbilanz gem. § 56 Abs. 2 GemHVO-Doppik zum 31.12.2010 mit der Allgemeinen Rücklage (Stiftungskapital aus Bilanzierungs-unterschied) verrechnet.

 

Der beigefügte Prüfbericht des RPA, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 12.03.2020 abschließend beraten wurde (VO/2020/08706) wird zur Kenntnis genommen.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.280.5 - Stiftungsverwaltung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

da nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Gemäß der Abgabenordnung (AO) i.V.m. dem zugrunde liegenden GBV mit der GG Trave
mbH wurde der Jahresüberschuss den gebildeten Zweckrücklagen (auch der Freien Rücklage) zugeführt. Den hiesigen Beschluss antizipierend wurde dies so auch bereits im sich anschließenden Jahresabschluss 2012 umgesetzt.
 

 


Anlagen

Anlagen:

Stiftung_LW_JA2011

Stiftung_LW_Prüfb_JA2011

Stiftung_LW_Stellungnahme_JA2011
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stiftung_LW_JA2011 (6569 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Stiftung_LW_Prüfb_JA2011 (393 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Stiftung_LW_Stellungnahme_JA2011 (90 KB)