Vorlage - VO/2020/08776  

Betreff: Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen: AT zu VO/2019/07599 "Verwendung der kommunalen Fördergelder aus der Kita Reform des Landes" (VO/2019/07599-01)
Status:öffentlich  
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2020 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss hat den Antrag ohne Votum passieren lassen und gibt keine Empfehlung an die Bürgerschaft.

 

 


Begründung

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 29.08.2019 den Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen in den Jugendhilfeausschuss, mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft, überwiesen. Die Behandlung im Jugendhilfeausschuss sollte bis zum Beschluss der Reform auf Landesebene vertagt werden.

 

Antrag:

Die KiTa-Reform 2020 der schleswig-holsteinischen Landesregierung stellt den Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel für die frühkindliche Bildung und Erziehung zur Verfügung. Diese Mittel werden in vollem Umfang, d.h. insbesondere auch der zweckungebundene Teil, für die Verbesserung der Kinderbetreuung in Lübeck verwendet.

Bis zum Inkrafttreten der Reform im August 2020 steigen die Elternbeiträge nicht.

Ab Inkrafttreten der Reform werden die Elternbeiträge auf den „Lübecker Deckel“ gesenkt. Der „Lübecker Deckel“ wird für die stark nachgefragte Ganztagsbetreuung (8h pro Tag) für unter dreijährige Kinder bei 220€ / Monat und für über dreijährige Kinder bei 160€ / Monat festgelegt. Die Höhe der Elternbeiträge für die übrigen Betreuungszeiten orientiert sich daran und wird entsprechend gestaffelt festgelegt. 

Zudem werden die derzeitigen Standards in der Kinderbetreuung in Lübeck, dort wo sie über den gesetzlichen Mindestvorgaben liegen, die durch die Reform festgelegt werden, in jeder Hinsicht mindestens beibehalten. Dies schließt insbesondere auch die Berücksichtigung von Vorbereitungs-, Leitungs-, und Ausfallzeiten in Kitas ein.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 05.03.2020 mit dem Antrag befasst und ihn einstimmig ohne Votum passieren lassen und gibt somit keine Empfehlung an die Bürgerschaft.

 

 


Anlagen