Vorlage - VO/2020/08723  

Betreff: Antwort auf die mündliche Nachfrage des AM Prieur betr. Baugebiet Rehsprung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Belchhaus, Katharina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.03.2020 
29. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Mündliche Nachfrage des AM Prieur im Hauptausschuss am 28.01.2020:

 

„Weshalb die Einleitung eines B-Planverfahrens ohne vorherige Aufstellung eines Aufstellungsbeschlusses erfolgt sei?“

 

 


Begründung


Für die verwaltungsseitige Aufnahme der Arbeiten an einem Bebauungsplanverfahren muss nicht vorangehend ein Aufstellungsbeschluss gefasst sein.

 

Bereits zeitlich vor der förmlichen Einleitung des Bebauungsplanverfahrens ist die Verwaltung tätig und erarbeitet z. B. die planerischen Ziele und führt Abstimmungsgespräche mit dem Vorhabenträger durch.

 

Gemäß Baugesetzbuch kann ein Bebauungsplanverfahren mit einem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden, muss es aber nicht.

Es ist gleichermaßen möglich, als ersten förmlichen Schritt den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplanentwurf zu fassen.

 

In der Hansestadt Lübeck üblich und auch für das Bebauungsplanverfahren Rehsprung vorgesehen legt die Verwaltung dem Bauausschuss jedoch regelmäßig einen Aufstellungsbeschluss zur Beschlussfassung vor. Für das angestrebte Bebauungsplanverfahren Rehsprung ist der Entwurf für die Begründung des Aufstellungsbeschlusses durch den Vorhabenträger bzw. durch das von ihm beauftragte Planungsbüro zu erarbeiten.

 

Bislang wurden dem Bereich Stadtplanung und Bauordnung noch keine entsprechenden Unterlagen vorgelegt.

 

 

 


Anlagen