Vorlage - VO/2020/08681  

Betreff: Änderung der Entgeltordnung sowie der Honorarordnung für die VHS Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.403 - Volkshochschule Bearbeiter/-in: Juhlke, Bettina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.05.2020 
32. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.05.2020 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
VO202008681_Finanz. Ausw. KONSUMTIV
Entgeltordnung der VHS Lübeck ab Herbst 2020
Honorarordnung der VHS Lübeck ab Herbst 2020

Beschlussvorschlag

Die als Anlage 2 beigefügte Entgeltordnung sowie die als Anlage 3 beigefügte Honorarordnung für die VHS Lübeck werden beschlossen.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Besondere Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

v

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Mit der vorgelegten Entgeltordnung und der Honorarordnung sollen Entgelt- und Honorarordnung vom 18.05.2017 abgelöst werden. Beide sollen mit Wirkung zum Start des Herbstsemesters 2020 in Kraft treten.

Das Zuschussbudget ändert sich nicht, der Kostendeckungsgrad erhöht sich durch diese Veränderungen in 2021 von geplanten 69,40 % auf 69,57 % (Stand Haushaltsplanung 2020).

 

Zielsetzung

Folgende Ziele sollen erreicht werden:

Der Honorarsatz für allgemeine Kurse pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) wird um 2,00 Euro auf 22,00 Euro erhöht (§ 2 (2) Honorarordnung).

Um die Mehrausgaben zu decken, wird der Grundbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen um 0,20 Euro auf 3,10 Euro erhöht
(§ 2 (3) der Entgeltordnung).

Das Honorarniveau ist bei vielen anderen Volkshochschulen und sonstigen Bildungsanbietern deutlich höher als bei uns, was leider die Abwanderung von Kursleitenden zur Folge hat. Auch die Akquise neuer Kursleitungen ist spürbar schwieriger geworden. Diesem Trend können wir, trotz gutem Feedback von den Kursleitenden hinsichtlich eines wertschätzenden und vertrauensvollen Miteinanders, nur durch eine Anhebung der Honorare entgegenwirken.

Insgesamt wird mit einer Mehrausgabe von jährlich ca. 21.000 Euro gerechnet. Als Grundlage für die Berechnung wurden die Ist-Zahlen aller relevanten Kurse 2019 herangezogen.

Mit der Anhebung des Grundbetrages wird ein entsprechender Ausgleich bei den Einnahmen geschaffen. Bei einem Kurs mit mindestens 10 Personen wird das Entgelt um 0,20 Euro angehoben, so dass pro Unterrichtseinheit 2,00 Euro mehr eingenommen werden und die Honorarerhöhung damit abgedeckt ist. Für Kurse in kleineren Gruppengrößen erhöht sich der Grundbetrag entsprechend. Die VHS Lübeck geht davon aus, dass die moderate Anhebung der Entgelte bei den Kursteilnehmenden eine hohe Akzeptanz finden wird, da diese direkt den Kursleitenden zugutekommt.

 


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 Neufassung Entgeltordnung der VHS Lübeck

Anlage 3 Neufassung Honorarordnung der VHS Lübeck
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich VO202008681_Finanz. Ausw. KONSUMTIV (55 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Entgeltordnung der VHS Lübeck ab Herbst 2020 (93 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Honorarordnung der VHS Lübeck ab Herbst 2020 (96 KB)