Vorlage - VO/2020/08668  

Betreff: Freie Wähler & GAL: Bedarfserfassung Fortbildungsbedarf aller Kindertagespflegepersonen in Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
27.02.2020 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
14.05.2020    F Ä L L T A U S ! ! ! 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)      
04.06.2020 
15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zurückgezogen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Bei der zukünftigen Bedarfsabfrage für Fortbildungen, die den Kindertagespflegepersonen über die BQL im Auftrag der Stadt Lübeck angeboten werden, werden zukünftig neben dem Verein Kindertagespflege Lübeck e.V. auch

 

-       alle nicht im Verein organisierten Kindertagespflegepersonen Lübecks,

-       ver.di Nord als weitere Interessensvertretung Lübecker Kindertagespflegepersonen,

-       ggf. weitere bestehende sowie

-       möglicherweise zukünftige neu hinzukommende Interessensvertretungen

 

befragt werden.

 


Begründung

Laut Auskunft der Stadt Lübeck (VO/2019/07851) umfasst das zusammengestellte Fortbildungsangebot der BQL für Kindertagespflege primär pädagogische Themen in Abstimmung mit der Interessensvertretung der Kindertagespflege Lübeck. Die hier genannte Interessensvertretung ist nach unserem Kenntnisstand der Verein Kindertagespflege Lübeck e.V. Die Mitgliedschaft in dem Verein ist freiwillig. Eine bevorzugte Behandlung von Mitgliedern im Verein Kindertagespflege durch die Stadt sehen die gesetzlichen Vorgaben nicht vor. Viele Kindertagespflegepersonen Lübecks sind nicht in dem o.g. Verein organisiert. Zahlreiche Kindertagespflegepersonen sind gar nicht organisiert, einige lassen ihre Interessen mittlerweile über ver.di Nord vertreten. Damit die Fortbildungsbedarfe nicht nur einer Gruppe von Kindertagespflegepersonen in Lübeck, sondern aller Kindertagespflegepersonen in Lübeck im Fortbildungsangebot der BQL Berücksichtigung finden können, ist es notwendig, dass alle Kindertagespflegepersonen bzgl. der von ihnen als notwendig erachteten Fortbildungsthemen befragt werden.

Wir erachten es als problematisch, wenn die Bedarfe von Kindertagespflegepersonen Lübecks nicht erfasst werden, nur weil sie nicht im Verein Mitglied sind. Da es organisatorisch für die Stadt Lübeck leistbar war, eine Zufriedenheitsbefragung aller Eltern mit Kindern in der Kindertagespflege durchzuführen, gehen wir davon aus, dass es auch für die Stadt Lübeck über die Auftragsvergabe an BQL unproblematisch leistbar sein wird, die Fortbildungsbedarfe zukünftig bei allen Kindertagespflegepersonen in Lübeck abzufragen und daraus einen bedarfsgerechten Fortbildungskatalog für alle Kindertagespflegepersonen in Lübeck zu entwickeln. Dies ist auch im Sinne der betreuten Kinder, da so die Fortbildungsbedarfe alle Kindertagespflegepersonen mit Blick auf das notwendige Wissen zur Betreuung der Kinder sichergestellt werden kann.

 


Anlagen