Mit der Feststellung des Klimanotstands hat sich die Hansestadt Lübeck verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten, damit die Erderwärmung weltweit auf 1,5°C begrenzt werden kann. Um diese Forderung umzusetzen, muss in Lübeck bis 2030 die Hälfte der Treibhausgasemissionen eingespart werden.
Die Ausgangsbilanz für 2019 wird bis Ende 2020 von der Klimaleitstelle vorgelegt. Diese dient dann als Basis für die Berechnung der Einsparungen in den kommenden Jahren. 2021 soll ein Masterplan Klimaschutz fertiggestellt werden, welcher den Weg zur Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 aufzeigen soll.
Gleichzeitig wurde von der Bürgerschaft ein kurzfristiger Maßnahmenkatalog für 2020 eingefordert, der hier vorgelegt wird. Die Steuerungsgruppe zum Klimaschutz hat zusammen mit der Klimaleitstelle die anhängenden 48 Maßnahmenblätter erarbeitet. Parallel werden im European Energy Award-Prozess (eea) die mittel- bis langfristigen Maßnahmen erarbeitet, die ebenfalls in den Masterplan einfließen sollen.
Kurzfristiger Maßnahmenkatalog
Ein Großteil der hier zusammengestellten Maßnahmen soll auch über das Jahr 2020 weiterverfolgt werden. Die Zeile „bereits für 2020 vorgemerkt“ der Maßnahmenblätter nennt die Handlungsschritte, die im laufenden Haushaltsjahr umgesetzt werden. Die dann folgende „Kurzbeschreibung“ erklärt die Zielrichtung der Maßnahme – auch für die kommenden Jahre.
Einige Maßnahmenblätter beschreiben für 2020 erste Schritte auf dem Weg zu einem langjährigen Ziel: Als Beispiel sei hier der „Masterplan zur Verbesserung der Geh- und Radverkehrsanlagen“ genannt, für den im laufenden Jahr qualitativ hochwertige Ziele definiert werden sollen. Andere Maßnahmenblätter beschreiben eine generelle Vorgehensweise, die 2020 an Pilotprojekten umgesetzt werden und zukünftig zum Standard werden sollen. Beispiel ist die Erstellung von Energiekonzepten mit dem übergeordneten Ziel der CO2-Neutralität für alle neuen Baugebiete. Begonnen wird 2020 mit dem B-Plan Schlutuper Straße /Lauerhofer Feld. Wieder andere Maßnahmen beziehen sich auf die diesjährige Einwerbung von Fördermitteln für zukünftige Projekte. Beispiel ist hier die Bewerbung für das Förderprogramm „Einführung von Energiesparmodellen in städtischen KiTas und Schulen“.
Umsetzung für die kommenden Jahre / Haushaltsrelevanz
Eine haushaltsmäßige Ordnung einschließlich der personellen Bemessung der Maßnahmen, sofern nicht bereits für das Jahr 2020 geordnet, ist für die Jahre 2021ff herzustellen. Dies ist grundsätzlich abhängig von der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht.
Aktuell sind die Maßnahmenfelder „Einsparungen“ und „Finanzierungsansatz“ häufig noch leer, da, wie bereits erwähnt, parallel zur Maßnahmenzusammenstellung die Analysephase des eea läuft. Bei dem vom eea verfolgten ganzheitlichen Ansatz werden auch diese Sofortmaßnahmen mitbewertet und deren Einsparpotential quantifiziert. Danach erst können die für den Haushalt 2021 relevanten Budgets und erwartete Treibhausgaseinsparungen seriös beziffert werden. Mit dem externen eea-Berater ist abgesprochen, diese Arbeitsschritte bis zu den Haushaltsverhandlungen für 2021 konkretisiert zu haben. So kann jetzt mit der Maßnahmenumsetzung begonnen (teilweise laufen die Maßnahmen bereits) und gleichzeitig die Weichen für 2021 und darüber hinaus gestellt werden. Das ehrgeizige Ziel, in 2021 den Masterplan Klimaschutz fertigzustellen, erfordert großes Engagement aller Beteiligten, insbesondere Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Verbände, Vereine und Zivilgesellschaft. Die Stadtverwaltung muss dabei ihre Vorbildwirkung ausfüllen.