Vorlage - VO/2020/08662  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Photovoltaikanlagen auf Altstadtdächern - Vorlage VO/2019/08417
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Hunecke, Irmgard
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
09.03.2020 
13. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Anfrage des AM Monika Schedel (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zu Photovoltaikanlagen auf Altstadtdächern:

Sind in der historischen Innenstadt – insbesondere aus Sicht der Denkmalpflege - Photovoltaikanlagen auf Flachdächern möglich, bzw. welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein?

 


Begründung


Die Frage wird wie folgt beantwortet:

Weder für diesbezügliche Anfragen/Anträge innerhalb des Weltkulturerbe-Areals (Kerngebiete) und seiner Pufferzone, noch bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung und in deren Umgebungsschutzgebieten besteht denkmalrechtlich eine grundsätzliche Aussage/ Haltung.

 

Bisher erfolgte immer eine Einzelfallprüfung, u.a. unter folgenden Aspekten:

  • Sichtbarkeit der Solaranlage und Auswirkung auf seine Umgebung (Wirkungsraum des Vorhabens).
  • Technische und statische Rahmenbedingungen am Objekt.
  • Prüfung von Alternativstandorten und Gemeinschaftsanlagen.

Prüfung von alternativen Energieträgern.

 


Anlagen