Vorlage - VO/2020/08643  

Betreff: Instandsetzung von Straßen durch das DSK-Verfahren (Dünne Schichten im Kalteinbau) in der Hansestadt Lübeck 2020
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
02.03.2020 
30. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
10.03.2020 
29. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


Mit der Instandsetzung der in der Begründung aufgeführten Straßen durch das DSK-Verfahren wird begonnen.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendli- chen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

§ 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja – Begründung:

 

 

Baustellenbedingte Emissionen (reduziert durch den Einsatz als Kaltbauweise)

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung


Art der Ausschreibung:

 

Beschränkte Ausschreibungen nach VOB

 

 

Kurzbeschreibung der Maßnahmen:

 

Bei dem DSK-Verfahren handelt es sich um das Versiegeln von schadhaften Fahrbahnoberflächen durch das Überziehen mit einer ca. 1 cm dicken kalten Asphaltschicht. Hierdurch wird die Oberfläche neu versiegelt und die Schädigung der Fahrbahnsubstanz durch eindringendes Regenwasser wird verzögert. Je nach Schädigungsgrad der jeweiligen Straße wird bei dem DSK-Verfahren von einer Lebensdauer von fünf bis acht Jahren ausgegangen.

 

Durch die geringe Dicke (ca. 1 cm) der aufzubringenden Schicht ist das Anpassen von Bordsteinen und Nebenanlagen (z. B. Gehwege) in der Regel nicht notwendig.

 

Das gewählte Bauverfahren wird zudem bei Straßen eingesetzt, in denen eine klassische Deckschichtsanierung (Fräsen und Einbau von Walzasphalt) technisch nicht mehr möglich ist (großflächige Fräsdurchbrüche bei zu geringen vorhandenen Asphaltstärken oder „runde Querschnitte“, die den Einsatz von Asphaltfertigern nicht zulassen).

 

Mittlerweile wird das DSK-Verfahren verstärkt auch für sogenannte Verkehrssicherungsmaßnahmen eingesetzt.

Dem Straßenbaulastträger obliegt gemäß Straßen- und Wegegesetz SH die Verkehrssicherungspflicht. Da ausreichende Mittel für fachgerechte Sanierungen nicht zur Verfügung stehen, muss die Oberfläche von verschiedenen Hauptverkehrsstraßen und Nebenstraßen mit dem DSK-Verfahren kurzfristig in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden. Durch die Verkehrssicherungsmaßnahmen werden Straßensperrungen bzw. Beschränkungen für eine gewisse Zeit vermieden.

 

Nach jetzigem Stand erfolgt die Instandsetzung in folgenden Straßen:

 

St. Jürgen/Innenstadt

  • Wahmstraße/Krähenstraße
  • Ratzeburger Allee (Teilbereich Höhe Bahnübergang)

          Plönniesstraße

          Friedrichstraße

          Billrothstraße

          Söllbrock

          Müggenbusch

          Bäckerstraße

 


 

St. Lorenz

  • Dornbreite

          Telemannweg

          Schützweg

          Buxtehudeweg

          Medenbreite

          Sibeliusweg

          Finkenstraße

          Lindenallee (2 Abschnitte)

          Zur Teerhofsinsel

 

 

Kücknitz/Travemünde

  • Vogteistraße

          Paul-Brümmer-Straße

          Außenallee

          Lofotenweg

          Olendiek

          Spegelkamp

 

 

St. Gertrud

  • Hafenstraße
  • Fährstraße
  • Kaninchenbergweg
  • Koppelbarg
  • Im Eichholz
  • Spieringshorster Straße
  • Hirschpaß
  • Zum Gartenbrook
  • Fahrenheitweg
  • Reaumurweg
  • Hohewarter Weg

 

 

Veränderungen der Straßenliste sind möglich, da erst nach dem Winter auf witterungsbedingte Schäden zielgenau reagiert werden kann.

 

Die Instandsetzung ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit unabdingbar. Gleichzeitig erfolgt eine erhebliche Steigerung des Gebrauchswertes für die Nutzenden.

 

 

Zeitplan:

 

Das DSK-Verfahren ist eine „Schönwetterbauweise“, die eine warme und trockene Witterung voraussetzt. Eine Bauausführung in den Sommermonaten wird daher in den technischen Vorschriften empfohlen, um die maximale Lebensdauer zu garantieren. Frühzeitige Vergaben und die Durchführung der Ausschreibungsverfahren im „Winterhalbjahr“ werden somit notwendig.

 

Frühe Ausschreibungen sichern dem Auftraggeber zudem erfahrungsgemäß günstige Preise. Bei den Maßnahmen in Travemünde ist zudem das Saisonbauverbot ab 01. Juni eines jeden Jahres zu berücksichtigen.

 

 

 

Kosten/Finanzierung:

 

Die Kosten werden insgesamt auf ca. 1.800.000,00 € brutto (1.512.605,04 € netto) geschätzt.

 

Die Kosten für die Maßnahmen sind im Ergebnisplan 2020 enthalten und stehen vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe zur Verfügung: 

 

  • 1.000.000,00 € vom PSK 541001 000 5221006 Erhaltung Fahrbahnen/Strategie (Ge-meinde- und Kreisstraßen)
  • 800.000,00 € vom PSK 541001 000 5221005 Unterhaltung Straßen

 

 


Anlagen


1 – Finanzielle Auswirkungen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (70 KB)