Vorlage - VO/2020/08545-01  

Betreff: SPD: Antrag zu "Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck zur Erhebung der Hundesteuer"
Finanzielle Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen bei der Hundesteuer
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/08545
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.01.2020 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
18.02.2020 
12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zurückgezogen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.05.2020 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer in § 5 wie folgt zu ergänzen:
 

§ 5 Abs. 2

 

Auf Antrag des/der Steuerpflichtigen ist die Steuer für den ersten Hund auf die Hälfte zu ermäßigen, wenn ein geringes Einkommen (Leistungsbezieher nach SGB II, SGB IX und SGB XII) nachgewiesen wird.

 

Abs. 2 wird zu Abs. 3.

 

.

 


Begründung

ggf mündlich

 


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2020/08545   Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck zur Erhebung der Hundesteuer   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Antrag Herr Lothar Möller fraktionslos
VO/2020/08545-01   SPD: Antrag zu "Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck zur Erhebung der Hundesteuer" Finanzielle Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen bei der Hundesteuer   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   Antrag der SPD-Fraktion
VO/2020/08545-03   Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck zur Erhebung der Hundesteuer   3.031 - Fachbereichs-Dienste   Empfehlung eines Ausschusses