Vorlage - VO/2020/08607  

Betreff: AT zu VO/2019/08210 FDP, Bündnis 90/die Grünen, die Linke: Ergänzungsantrag zu VO/2019/08082-22: Verwendung der zusätzlichen vom Land S-H zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für die frühkindliche Bildung und Erziehung (KiTa-Reform 2020): Kompensation des wegfallenden Krippengeldes
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
Bearbeiter/-in: Völker, Astrid  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.01.2020 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
27.02.2020 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
25.06.2020 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1.Der Bürgermeister wird beauftragt, die Elternbeitragssatzung für Kindertagespflegepersonen sowie die Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck mit dem Ziel zu überarbeiten, dass das wegfallende Krippengeld des Landes für alle Eltern durch eine Beitragssenkung kompensiert wird. Eine entsprechende Regelung wird ebenfalls in den Budgetverträgen mit den freien Trägern festgeschrieben. Diese Regelungen werden zur Einführung der Kitareform des Landes Schleswig-Holstein umgesetzt und durch Landesmittel aus der Kitareform finanziert.

 

2. Es werden 8 Vollzeitstellen (Verwaltungsfachkräfte E6) durch die Landesmittel der

Kitareform finanziert, die nur für die KITA-Verwaltung der städtischen KITA zuständig sind (keine Überschneidungen mit schulischen Verwaltungsaufgaben); Bevor diese Stellen an städt. Kindertagestätten installiert werden, muss ein schlüssiges Konzept erstellt werden. Dieses Konzept beinhaltet eine Aufgaben- und Stellenbeschreibung für die zu schaffenden Stellen. Somit werden die Kosten erst im nächsten Haushalt relevant (ca. 300.000€), bis zur Vorstellung und Umsetzung des Konzeptes werden die Mittel eingesetzt, um Leitungen/stellvertretende Leitung in KITA für die neu anfallenden Verwaltungsaufgaben freizustellen. Die Kitaleitungen werden in die Konzepterarbeitung mit einbezogen, da sich Fragen nach Raumnutzung, Aufgabenverteilung etc. ergeben werden.

 

3. Betreuungsverträge und andere relevante Anträge und Verwaltungsformulare werden an städt. Kindertagesstätten, wo nicht schon geschehen, in digitaler Form bereitgestellt und bearbeitet, um eine einfachere und schnellere Bearbeitung zu gewährleisten. Wo rechtlich zulässig und von Eltern gewünscht werden die Elterninformationen auch per Email erfolgen.

 


Begründung


 

 


Anlagen