Vorlage - VO/2020/08594  

Betreff: AM Pluschkell (SPD): Schwarzbau Parkhaus Wehdehof
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
03.02.2020 
28. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


In der VO/2019/07000 vom 15.01.2019 hatte die Verwaltung dargelegt, dass beim Neubau des Parkhauses Wehdehof im Oktober 2017 verschiedene Verstöße gegen die erteilte Baugenehmigung festgestellt wurden. Die Verwaltung wollte diese Verstöße dadurch zu „heilen“, indem

  • ein Teil der Schwarzbauten durch den Bauherrn beseitigt werden sollte,
  • für die nicht zurückgebauten Schwarzbauten ein nachträglicher Bauantrag gestellt werden sollte und
  • einige bauliche Veränderungen (z. B. Photovoltaikanlage, Granitpflaster) durchgeführt werden.

 

Hierzu frage ich wie folgt:

  1. Hält die Verwaltung diese Vorgehensweise (nachträgliche Legitimierung eines Schwarzbaus) für rechtlich und moralisch gerechtfertigt? Falls ja, warum?
  2. Entspricht diese besondere Vorgehensweise aus Sicht der Bauverwaltung dem Prinzip einer gerechten Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger? Falls ja, in welchen anderen Fällen wurde ebenso verfahren?
  3. Wann und in welchem Umfang ist der Bauherr den Vorstellungen Bauverwaltung zur „Heilung“ der festgestellten Verstöße gegen die Baugenehmigung gefolgt?
  4. Für den Fall, dass der Bauherr den Vorschlägen der Verwaltung nicht (vollständig) gefolgt ist: Wann und wie will die Bauverwaltung dafür sorgen, dass die beim Parkhaus Wehdehof festgestellten Schwarzbauten durch Rückbau vollständig beseitigt werden?

 

 

 


Begründung

 

 

 


Anlagen