Vorlage - VO/2020/08582  

Betreff: Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Schlutupkai I, Kaimauer-Ertüchtigung und Flächenherrichtung - 2. Bauabschnitt
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Rostalski, Nadja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
02.03.2020 
30. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
10.03.2020 
29. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2_Übersichtskarte

Beschlussvorschlag

Mit der Umsetzung der Maßnahme Schlutupkai I, Kaimauer-Ertüchtigung und Flächenherrichtung – 2. Bauabschnitt wird begonnen.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Beschreibung der Maßnahme

Der Hafen Schlutupkai I befindet sich in Lübeck-Schlutup in der Schlutuper Wiek. Von der Maßnahme betroffen ist eine Fläche von rd. 9.000 m² im nördlichen Bereich des Schlutup­kais I, welche zum Eigentum der Lübeck Port Authority (LPA) gehört. Die Umschlagfläche entlang der rd. 170 m langen Kaimauer wird intensiv von der Firma Burmann (Pächterin) genutzt. Es findet Schüttgüterumschlag von landwirtschaftlichen Produkten wie Düngemittel und Getreide in wachsendem Maße statt.

Die vorhandene Flächenbefestigung sowie die Entwässerungsanlagen zur Dach- und Ober­flächenentwässerung sind in einem sehr schlechten Zustand und entsprechen zudem nicht mehr den aktuellen Gesetzen und anerkannten Regeln der Technik.

 

Der 1. Bauabschnitt (Teilfäche Süd) wurde bereits von Anfang August 2019 bis Ende Dezember 2019 realisiert. Die Regenwasserentwässerung wurde erneuert sowie eine Sedimentationsanlage erstellt und die Flächenbefestigung mit Asphalt neu hergestellt. Die Anlagen entsprechen jetzt wieder den aktuellen Vorschriften. Des Weiteren wurde in einem Teilbereich eine Kaimauersanierung durchgeführt, sodass die Verkehrssicherheit in diesem Bereich wieder sichergestellt ist.

Der 1. Bauabschnitt (BA) wurde mit Beschluss des HA vom 23.04.2019 (VO/2019/7308) freigegeben. Der 2. BA (Teilfläche Nord), welcher 2020 realisiert werden soll, umfasst die Erneuerung der Kanalisation und der Flächenbefestigung im nördlichen Teil, sodass auch die Anlagen in diesem Bereich wieder den aktuellen Vorschriften entsprechen.

 

Die neue Freifläche, welche durch den Abriss des Zollgebäudes entstanden ist, wird mit Asphalt befestigt und entsprechend entwässert. Diese soll zukünftig als Fläche zum Verladen und Lagern von Gütern genutzt werden. Zur Ausleuchtung wird die Fläche mit einer neuen LED-Außenbeleuchtungsanlage mit zwei Lichtmasten ausgerüstet. Damit entspricht die Beleuchtung, Befestigung und Entwässerung der neuen Freifläche ebenfalls den aktuellen Vorschriften.

 

Im Rahmen der Ausführung des 1. BAs wurde festgestellt, dass der vorhandene Betonholm an der Kaimauer in einem deutlich schlechteren Zustand ist als in der Planung angenommen. Aus diesem Grund soll auch im 2. BA, wie bereits im 1. BA realisiert, eine Sanierung des Betonholms auf der gesamten Länge (rd. 95 m) erfolgen und nicht nur in einzelnen Teilbereichen, um die Lebensdauer des Bauwerks zu erhöhen.

Mit dieser Vorlage soll die Maßnahme des 2. Bauabschnitts freigegeben werden.

 

Hafenbetriebliche Notwendigkeit

Für den Hafenbetrieb sind ausreichende Wassertiefen und eine stand- und verkehrssichere Kaianlage mit versiegelten Verkehrsflächen unerlässlich. Zur Sicherstellung der Verkehrs­sicherheit sowie zur Erfüllung der aktuell geltenden Anforderungen zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein öffentliches Gewässer (Trave, Schlutuper Wiek) muss dieses Projekt fortgeführt werden.

 

Kosten

Gemäß der aktuellen Kostenberechnung vom 19.12.2019 betragen die Gesamtkosten für den 2. BA rd. 870.000 EUR netto.

 

 

 

 

Risiken

Neben dem Baugrundrisiko (Bodenentsorgung bzw. -deponierung) ist auch die Sanierung des Betonholms mit Risiken verbunden. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem 1. Bauabschnitt ist es möglich, dass die Festigkeit des Betons im Bereich des Holms an der Kaimauer durch schädigende Alkali-Kieselsäure-Reaktion (umgangssprachlich „Betonkrebs“) beeinträchtigt ist. Aus diesem Grund soll ein auf Bauwerksprüfungen spezialisierter Baustoffingenieur kurzfristig Untersuchungen am Betonholm durchführen, um die Festigkeit des Betons festzustellen. Aufgrund der Ergebnisse werden die erforderlichen Maßnahmen zur Betonsanierung festgelegt, um die Lebensdauer des Bauwerks zu erhöhen und die Standsicherheit des Bauwerks sicherzustellen.

 

Ausschreibung und Zeitpunkt der Umsetzung

Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung wurde bereits mit dem 1. BA abgeschlossen. Die erforderliche Genehmigung der UWB vom 05.12.2018 für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein öffentliches Gewässer wurde um die Flächenerweiterung im 2. BA ergänzt und liegt mit Datum vom 16.05.2019 vor. Die geforderte Genehmigung der EBL für die geplante Grundstücksentwässerungsanlage wurde am 25.11.2019 erteilt. Weitere Genehmigungen sind nicht erforderlich.

Ziel ist es, nach Freigabe durch die Gremien, den 2. BA im April 2020 auszuschreiben. Die Ausführung ist von August bis Oktober 2020 geplant.

 

Haushaltsmäßige Ordnung

Die Gesamtkosten für den 2. BA werden derzeit mit rd. 870.000 EUR netto veranschlagt. Für den 1. BA werden die Gesamtkosten voraussichtlich rd. 550.000  EUR netto betragen. Damit ergibt sich eine Gesamtsumme von rd. 1.420.000 EUR netto.

Aus dem Produktsachkonto 552001 004.7852000 – Schlutupkai I Erneuerung Kaimauer sind aus den zur Verfügung stehenden Mitteln 2019 rund 275.000 EUR ausgezahlt worden. Rund 600.000 EUR werden voraussichtlich als Rest nach 2020 übertragen. Im Haushalt 2020 sind Mittel in Höhe von 535.000 EUR beschlossen worden. Damit sind Mittel in Höhe von 1.410.000 EUR geordnet. Die Differenz von 10.000 EUR netto zur derzeit geordneten Gesamtsumme ist durch das investive Bereichsbudget der LPA abgedeckt und wird unterjährig rechtzeitig auf dem Produktsachkonto zur Verfügung gestellt.

Den Investitionskosten dieser Maßnahme stehen Mieterlöse für Hafenflächen und Hafenentgelte für die abzufertigenden Schiffe gegenüber. Aus diesen Einnahmen der HL werden grundsätzlich Zinsen und Tilgung des von der HL aufzunehmenden Kredites bezahlt, so dass die Maßnahme für die HL rentierlich ist.


 

 


Anlagen

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2: Übersichtskarte


 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (75 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Übersichtskarte (1255 KB)