Vorlage - VO/2020/08520  

Betreff: Feuerwerksverbot für Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.01.2020 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
27.02.2020 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Bürgerschaftssitzung im November 2020 eine rechtliche Grundlage für ein Feuerwerksverbot in Form einer Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck zum Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 (Feuerwerkskörper) zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Genehmigung vorzulegen.

 


Begründung

Nach § 23 der 1. Verordnung zum  Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerdem in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ohnehin bereits gesetzlich untersagt.

 

Da durch Bedienung von Feuerwerkskörpern die Sicherheit für alle sich im Stadtgebiet befindlichen Menschen und Tiere nicht gewährleistet bzw. die Gesundheit erheblich beeinträchtigt werden kann, soll zum Schutze aller Personen, ein absolutes Feuerwerksverbot erlassen werden.
 

 


Anlagen

./.