Vorlage - VO/2019/08437  

Betreff: Antwort zur Anfrage des AM Thorsten Fürter zu alternativen Antrieben im Fuhrpark der Stadt
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Manke, Thomas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.12.2019 
25. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des AM Thorsten Fürter zu alternativen Antrieben im Fuhrpark der Stadt
 

 


Begründung

Frage 1:

Wie verteilen sich die Fahrzeugneubeschaffung der Hansestadt Lübeck (Kauf, Miete oder Leasing) im Jahr 2018 auf die verschieden Antriebsklassen:

Antwort:

a) Benzin      6%

b) Diesel    49%

c) Elektro    32%

d) Hybrid      2%

e) Andere   12%

Die Zahlen beziehen sich auf den gesamten städtischen Fuhrpark einschließlich Betriebe und Gesellschaften.

Die Elektromobilität begrenzt sich z. Z. auf den Bereich der Pkw und der leichten Transporter. Diese Fahrzeugauswahl wird sich in den nächsten Jahren auch auf den Bereich der größeren Transporter/Fahrzeuge ausweiten, d.h. Nutzlast und Reichweite werden sich praxisgerecht entwickeln, so dass diese Fahrzeuge auch für den Einsatzbereich bis 3,5 to, ggf. auch bis 5,0 to interessant werden.

Weitere Information und Hinweise zur Förderung und Weiterentwicklung der E-Mobilität in städtischen Unternehmen können ergänzend auch dem ausführlichen Bericht der Verwaltung aus dem Juli 2018 entnommen werden (beraten in der Bürgerschaft am 27.09.2019 unter VO/2018/06206).

Neben den Aktivitäten im Fahrzeugbereich plant die HL auch den Einsatz von Elektrofahrrädern für die städtischen Mitarbeiter:innen, um notwendige dienstliche Aktivitäten innerhalb des Stadtgebietes möglichst autofrei klimaschonend mit dem Fahrrad erledigen zu können.

 

Frage 2:

Wie stark ist die Auslastung der zehn von den Stadtwerken betriebenen Ladesäulen (bitte einzeln aufführen)? Entspricht die Auslastung den Erwartungen der Stadtwerke Lübeck GmbH oder wird sie höher/niedriger eingeschätzt?

Antwort:

Nach einer aktuell im November durchgeführten Erhebung zur Auslastung der seitens SWL betriebenen E-Ladesäulen können hierzu nunmehr fast Ganzjahreszahlen für das Jahr 2019 geliefert werden. Die Beantwortung der Anfrage war vor diesem Hintergrund zeitlich etwas gestreckt worden, um am Ende dann auch vollständig und substanziell die gestellten Fragen beantworten zu können.

Folgende Zahlen zur Auslastung der von den Stadtwerken betriebenen Ladestationen haben sich auf der Grundlage der Erhebung für den Zeitraum vom 1.1. - 18.11.2019 ergeben:

 

Ladesäulen-ID

Name

Adresse

Ladevorgänge gesamt

Durchschnittliche Ladevorgänge pro Tag

Durchschnittliche Zeit (h)

Bemerkungen

DE451EMIL0002

Museum für Natur und Umwelt

Musterbahn 19a

981

3,2

03:58

Durch Dauerbaustelle nur eingeschränkt nutzbar

DE451EMIL0003

Musik- und Kongresshalle

Willy-Brandt-Allee 9

1.182

3,6

03:13

 

DE451EMIL0004

Industrie- und Handelskammer

Konrad-Adenauer-Str. 2

1.336

4,1

05:35

Ein Ladepunkt zur Zeit außer Betrieb

DE451EMIL0005

Marina Travemünde

Trelleborgallee 2a

1.179

3,6

02:36

 

DE451EMIL0006

Parkplatz Kanalstraße

Kanalstr. 18

1.440

4,4

03:51

 

DE451EMIL0007

Am Kaufhof

Schlutuper Str. 16

510

1,5

05:10

 

DE451EMIL0008

Theater

Beckergrube 33

1.625

5,0

03:26

 

DE451EMIL0009

Mühlenstraße

Mühlenstr. 37

1.631

5,0

03:00

 

DE451EMIL0010

Amtsgericht

Am Burgfeld 5

1.029

3,2

04:57

 

Die festgestellte Auslastung entspricht vor dem Hintergrund der noch geringen Dichte an Elektrofahrzeugen durchaus den Erwartungen und ist mit der festgestellten durchschnittlichen Tagesnutzung ein akzeptabler Einstieg. Die E-Mobilität wird ja weiter an Fahrt aufnehmen. So ist bereits 2020 mit spürbar höheren Zulassungszahlen bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen zu rechnen, so dass dann auch die Auslastung der Ladestationen kontinuierlich steigen wird.

Hinzukommen Planungen der SWL für 2020, die das Betanken von E-Fahrzeugen leichter und komfortabler machen sollen. Die Ladesäulen werden dafür in ein Backend überführt, wodurch diese dann in den gängigen Auskunftsmedien (Infotainment im PKW, Navigations- und Ladekartenapps) für den Kunden sichtbar werden. Die Einführung einer Echtzeitstatusanzeige gibt dazu ergänzend einen schnellen Überblick, welche Stationen belegt und welche frei sind.

Zukünftig können damit längere, ggf. auch vergebliche Suchaktionen entfallen. Die Betankungsstellen können seitens der Kunden auf dem direkten Wege angesteuert werden. Auch dieses wird sich positiv auswirken auf die Auslastung der E-Säulen.

Die für die 2020 ebenfalls geplante Einführung eines Tarifs für den jeweiligen Ladevorgang mit zumindest in der Eingewöhnungsphase stagnierenden bzw. auch zurückgehenden Nutzungszeiten wird bei der weiteren Verstetigung und Etablierung der Ladeinfrastruktur mit zu berücksichtigen sein.

Frage 3:

In Lübeck gibt es per Ende 2018 insgesamt rund 20 E-Ladestationen, in Kiel 28 und in Flensburg 23 (Auskunft via www.goingelectric.de/stromtankstellen/Deutschland); nicht alle davon sind öffentlich zugänglich. Sind für das Jahr 2019 weitere öffentlich zugängliche E-Ladestationen geplant (insbesondere in den von der KWL betriebenen Parkhäusern)?

Antwort:

Die KWL hat eine E-Ladestation in ihrer Tiefgarage im März 2019 eingerichtet, die für das hauseigene E-Fahrzeug und einen Gästestellplätz zur Verfügung steht und auch genutzt wird.

Zur Einrichtung von E-Ladestationen in den Parkhäusern wurden bereits Untersuchungen durchgeführt. Aufgrund der überwiegend direkt vor bzw. nahe der Parkhäuser bereits vorhandenen Ladesäulen auf den offenen Parkplätzen wurde eine Erstellung von Ladesäulen in den Parkhäusern bislang allerdings verworfen. Die Ladesäulen auf den offenen Parkplätzen sind parkgebührenfrei und Ladekosten werden ebenfalls nicht berechnet. Zudem sind die Hausanschlüsse der Parkhäuser meist nicht für zusätzliche hohe Elektrolasten ausgelegt, so dass sehr hohe Investitionskosten entstünden.

Seitens der Stadtwerke sind in 2019 keine weiteren Ladesäulen auf öffentlichem Grund eingerichtet worden. Hier wird eher die Strategie verfolgt, in Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugesellschaften - zB. der stadteigenen Trave - im Siedlungsumfeld eine Ladeinfrastruktur aufzubauen.

Bezüglich der städtischen Aktivitäten in Sachen Ladeinfrastruktur für E-Mobilität wird auf den Bericht der Verwaltung aus dem November 2018 verwiesen (VO/02018/06640). Dieser Bericht befasste sich insbesondere auch mit der Möglichkeit, die Lichtmasten im öffentlichen Straßenraum gleichzeitig als E-Ladestationen zu verwenden.

Der Bericht verwirft diese Option nicht per se, zeigt gleichwohl deutliche Einschränkungen auf. So sind die öffentlichen Beleuchtungskörper eher leistungsschwach im Hinblick auf die Anforderungen der E-Betankung und ihre Anordnung im öffentlichen Straßenraum zudem häufig ungeeignet für den Ladevorgang. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, vorrangig den Aufbau einer eigenständigen leistungsstarken E-Ladeinfrastruktur weiterzuverfolgen.

 


Anlagen

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