Vorlage - VO/2019/08411  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Detlev Stolzenberg betr. Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Meyer, Christa
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.12.2019 
25. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) im Hauptausschuss am 13.08.2019 (VO/2019/08010):

 

Die Bürgerschaft hat am 29.11.2018 die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen beschlossen. Anlieger*innen aus dem Bereich Reet- und Schwalbenweg haben nun gegenüber den Fraktionen und auch gegenüber den Medien ihren Unmut artikuliert, weil sie für lange zurückliegende Arbeiten Beiträge leisten müssen.

Daraus ergeben sich folgende Fragen an die Verwaltung, um deren Beantwortung ich bitte:

 

  1. Wann und wie sind die Anlieger*innen aus dem Bereich Reet- und Schwalbenweg in die Planungen des Straßenausbaubaus einbezogen worden?
  2. Hatten die Anlieger*innen die Möglichkeit, zu den Ausbauplänen Stellung zu nehmen und ihre Bedürfnisse zu formulieren?
  3. Wann und wie sind die Anlieger*innen über ihre Beteiligung an den Ausbaukosten informiert worden?
  4. Sind die Anwohner*innen frühzeitig auf die Höhe der auf sie zukommenden Belastungen vorbereitet worden?
  5. Plant die Hansestadt Lübeck eine Informationsveranstaltung für die Anlieger*innen der Straßen Reetweg und Schwalbenweg, um die bei diesen Bürger*innen offensichtlich noch offenen Fragen in einem Dialog zu beantworten?
  6. An welchen noch abzurechnenden Straßenausbaumaßnahmen werden sich Anlieger*innen finanziell beteiligen müssen?
  7. Wann ist für diese Maßnahmen die Versendung der Bescheide geplant?

 


Begründung

 

Zu 1.: Die erste Information über den geplanten Ausbau der Straßen Reetweg und Schwalbenweg ist in der Lübecker Stadtzeitung am 26.08.2014 erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt waren die Planungen so weit fortgeschritten, dass eine Beteiligung nicht mehr möglich war. Die Baumaßnahme hat im Zeitraum zwischen dem 07.07.2014 und 09.10.2014 stattgefunden. Eine Beteiligung der Anwohner:innen ist bei der Erneuerung von Fahrbahndecken ohne weitere verändernde Auswirkungen bei der Straße generell nicht vorgesehen.

 

Zu 2.: s. Antwort zu 1.

 

Zu 3.: Die Anlieger:innen sind mit Schreiben vom 02.07.2019 über die auf sie zukommende Beitragsbelastung informiert worden. Den Anlieger:innen ist der Herstellungsaufwand und die prozentuale Beteiligung der Hansestadt Lübeck benannt worden. Die genaue Höhe für das einzelne Grundstück ist nicht genannt worden. Einzelne Grundstücke konnten zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend bewertet werden.

 

Zu 4.: s. Antwort zu 3.

 

Zu 5.: Nach der Veranlagung Anfang August ist im Bereich Stadtgrün und Verkehr eine Abordnung der Anlieger:innen vorstellig geworden, der die gesamte Veranlagung ausführlich erläutert worden ist. Es hat danach keine Nachfragen mehr gegeben. Inzwischen ist auch das vorgerichtliche Verwaltungsverfahren so weit abgeschlossen, dass nach der Veranlagung vom 01.08.2019 die Vielzahl der Widersprüche mit den Widerspruchsbescheiden vom 14.10.2019 beschieden worden ist. Klagen sind bisher noch nicht eingegangen.

 

Zu 6.: Eine Beitragspflicht besteht nach der Entscheidung der Bürgerschaft, wonach nach dem 01.01.2019 keine neuen sachlichen Beitragspflichten mehr entstehen können; noch für 33 Maßnahmen, deren Abnahmetermin (beitragsrechtliche Fertigstellung) vor dem 01.01.2019 liegt, mit einer Beitragseinnahmeerwartung von ca. 1,5 Mio Euro haben noch Abrechnungen zu erfolgen.

 

Zu 7.: Die Veranlagungsbescheide müssen spätestens am 31.12.2022 zugestellt worden sein, um die dann eintretende Verjährung abzuwenden.

 

 


Anlagen