Vorlage - VO/2019/08393  

Betreff: Antwort: Anfrage des stellv. AM Dr. Axel Flasbarth (Bündnis 90/ Die Grünen):
Anlagekriterien der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Beteiligt:1.203 - Beteiligungscontrolling
Bearbeiter/-in: Kaminski, Jörg  1.210 - Buchhaltung und Finanzen
   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.12.2019 
25. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Runderlass2017

Beschlussvorschlag

Die schleswig-holsteinsche Landesregierung hat jüngst ein neues Gesetz vorgestellt, um die

Anlagestrategie des Landes konsequent nach ökologischen und sozialen Kriterien auszurichten (FINISH). Sie wäre damit Vorreiter in Deutschland.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Bürgermeister bitte die folgenden Fragen beantworten:

 


Begründung

Vorab sei angemerkt, dass die individuellen Regelungen des Landes nicht unmittelbar auch für Kommunen gelten. Zudem ist die Hansestadt Lübeck erst seit 2017 nicht mehr bilanziell überschuldet. Weiterhin hat sie auch in den nächsten Jahren ein erhebliches Volumen an Krediten abzubauen. Der Abbau der grundsätzlich höher verzinsten (älteren) Kredite hat Vorrang vor Kapitalanlagen.

 

  1. Welche Anlagerichtlinien bestehen für die Geldanlagen der Hansestadt Lübeck?

Die Hansestadt Lübeck hat keine eigenen Anlagerichtlinien festgelegt. Allerdings ist der Runderlass des Landes zur Anlage von Rücklagemitteln bzw. liquiden Mitteln vom 14.09.2017 zu beachten. Der aktuelle Runderlass ist dieser Antwort beigefügt. Nach § 89 II der Gemeindeordnung ist geregelt, dass bei Geldanlagen auf eine „ausreichende Sicherheit“ geachtet werden muss und ein „angemessener Ertrag“ erzielt werden soll. Nachhaltigkeitskriterien sind nicht vorgegeben.

 

2. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, zukünftig für die Geldanlagen der Hansestadt

Lübeck (d.h. die Investitions-, Anlage- und Finanzierungsgeschäfte) soziale bzw. ökologische

Kriterien mit einzubeziehen?

Aufgrund der Tatsache, dass aktuell und auch künftig zur Liquiditätssicherung Kassenkredite wenn auch mit tendenziell fallendem Volumen in Anspruch genommen werden müssen, gibt es keine Festlegung zu möglichen Anlageformen. Inwieweit auch soziale und  ökologische Kriterien zu beachten wären, ist zum Zeitpunkt möglicher Geldanlagen zu klären.

 

3. Welche Wertpapiere und Fonds hat die Hansestadt Lübeck aktuell gezeichnet (genaue

Auflistung der Produkte)?

Die Hansestadt Lübeck (Kernverwaltung) hat lediglich eine Geldanlage im Zusammenhang mit der Versorgungsrücklage, welche durch die Versorgungsausgleichskasse (VAK) verwaltet wird. Die Anlage resultiert aus einer tarifrechtlichen Einigung. Es handelt sich hierbei um Fondsanteile am  Kommunalen Rücklagenverbund Nord-Fonds (KRN), die zum 31.12.2018 mit 10.660.171,71 € valutierten.

 

4. Welches Anlagekonzept wird für die Rücklagen der Beteiligungsunternehmen der

Hansestadt Lübeck verfolgt?

Beantwortung durch den Bereich Beteiligungscontrolling:

Die Beteiligungsunternehmen weisen Rücklagen gem. Handelsgesetzbuch (HGB) auf der Passivseite der Bilanz aus. Rücklagen stellen ein Mittel der Innenfinanzierung von Unternehmen dar, d.h. Rücklagen sind im Unternehmen gebundenes Eigenkapital.

Im Allgemeinen werden Rücklagen für die Deckung zukünftiger Zahlungen genutzt (z.B. um Investitionen zu finanzieren) oder um eventuellen Verlusten vorzubeugen.

 

5. In welche Aktien, Fonds und Anleihen werden die Rücklagen in welcher Höhe investiert

(genaue Auflistung der Produkte)?

Beantwortung durch den Bereich Beteiligungscontrolling:
Investitionen sind auf der Aktivseite der Bilanz erfasst und können u.a. in Finanzprodukte wie Aktien, Fonds und Anleihen getätigt werden. Ebenso sind Investitionen in GmbH-Anteile oder Unternehmensanteile an Personengesellschaften möglich. Die Zuordnung, ob Investitionen ins Anlagevermögen oder Umlaufvermögen vorliegen, hängt insbesondere von ihrer Dauerhaftigkeit ab, aber auch die Tiefe der Geschäftsbeziehung zwischen den Unternehmen kann ein Indikator sein.

Aktien, Fonds und Anleihen sind vor allem Kennzeichen für einen Bilanzausweis als Wertpapiere des Umlaufvermögens. Eine Abfrage der direkten Beteiligungsunternehmen der Hansestadt Lübeck hat folgendes ergeben:

1. Kein direktes Beteiligungsunternehmen hat Wertpapiere des Umlaufvermögens in seiner Bilanz zum 31.12.2018 ausgewiesen.

2. Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Genossenschaftsanteile gehalten. Anteile an Aktiengesellschaften halten die direkten Beteiligungen der Hansestadt Lübeck nicht.

 

6. Wie stellt sich das Anlagekonzept der Stiftungen öffentlichen Rechts der Hansestadt

Lübeck jeweils dar?

Die Stiftungsverwaltung verwaltet derzeit die öffentlich-rechtlichen Stiftungen Heiligen-Geist-Hospital und St. Johannis-Jungfrauenkloster. Beide Stiftungen kämpfen zurzeit mit der aktuellen, niedrigen Zinslage am Kapitalmarkt. Für sie muss ebenfalls das schleswig-holsteinische Haushaltsrecht angewendet werden.

Die Stiftungsverwaltung bedient sich bei der jeweiligen Neuanlage von Stiftungsmitteln der professionellen Beratung des Bereiches Buchhaltung & Finanzen, die die ohnehin schon restriktiven Vorgaben hinsichtlich der Art der Anlageform zu beachten hat. Insbesondere der Grundsatz „Sicherheit der Anlage geht vor Rentabilität“ ist zu berücksichtigen. Weitere einschränkende Kriterien würden die wirtschaftliche Lage der Stiftungen verschlechtern.

 

7. In welche Aktien, Fonds und Anleihen haben die Stiftungen in welcher Höhe investiert?

Derzeit: in keine

 


Anlagen

Runderlass des Landes zur Anlage von Rücklagemitteln bzw. liquiden Mitteln vom 14.09.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Runderlass2017 (429 KB)