Vorlage - VO/2019/08349  

Betreff: Fraktion Freie Wähler und GAL: Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Programm des Landes SH zur Kastration freilebender Katzen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
30.01.2020 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1)      Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich an dem SH-Landesprogramm zur Kastration freilebender Katzen und stellt für das Jahr 2019 und 2020 jeweils einen Betrag von 3.000 € zur Verfügung, damit freilebende Katzen (und Kater) kastriert werden können. Bei Bedarf ist dieser Betrag zu erhöhen.

2)      Der Zuschuss der Hansestadt Lübeck soll auch genutzt werden können, wenn Menschen mit geringen Einkommen ihre Katze/ihren Kater kastrieren oder sterilisieren lassen wollen und diese nicht finanzieren können.

3)      Der zuständige Senator Hinsen wird gebeten, mit der Landesregierung Kontakt aufzunehmen, um anzuregen das Programm wieder so umzustellen, dass es keinen anteiligen Zuschuss der Kommunen und kreisfreien Städte geben muss. Diese Regelung macht das Verfahren so bürokratisch, dass es seit der Umstellung weniger genutzt wird als zuvor und die Anzahl von freillebenden Katzen und sogenannten Katzenhotspots landesweit wieder zugenommen hat.

 

 


Begründung

Bisher ist Lübeck nicht an dem Landesprogramm beteiligt (siehe Liste der teilnehmenden Gemeinden 2019). Deshalb hat sich der Bestand freilaufender Katzen im Stadtgebiet und die Zahl der im Tierheim Lübeck aufgenommenen Katzen erneut stark erhöht. Bis einschließlich 2017 war die Zahl seit Einführung des Landesprogramms zur Kastration von Katzen rückläufig.

 

Von einer nicht kastrierten Katze und deren Jungen kann es innerhalb eines Jahres bis zu 35 Nachkommen geben. Neben Katzen aus Privathaushalten gibt es Populationen freilebender Katzen in örtlich unterschiedlichem Umfang, die nicht an den Menschen gebunden sind, aber ebenfalls von Katzen aus Privathaushalten abstammen und zur Vermehrung der Katzenpopulationen beitragen. Dies ist problematisch, weil freilebende Katzen oft nicht ausreichend Nahrung finden, häufig krank oder verletzt sind und daher auf die Fürsorge von Menschen angewiesen sind. Zu viele freilebende Katzen können außerdem die Populationen von Wildvögeln und anderen Kleintieren beeinflussen.

 

Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen 2019

 

Auch 2019 unterstützt das Land Schleswig-Holstein die Aktion zur Kastration von freilebenden Katzen. Ab dem 19. Oktober 2019 können herrenlose Katzen, die sich nicht in menschlicher Obhut befinden, in Teilen Schleswig-Holsteins kastriert werden. Die dabei entstehenden Kosten werden über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds abgerechnet. Es handelt sich hierbei um ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, der Tierärzteschaft, der kommunalen Familie, des Landesjagdverbands und des Landes Schleswig-Holsteins. Das Angebot richtet sich vor allem an Tierschutzvereine, aber auch an andere Überbringer aufgefundener Katzen.

 

Voraussetzung für die die Teilnahme an der Aktion ist, dass die Katzen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden (siehe untenstehende Gemeindeliste) und dass von denjenigen, die eine Katze zur Kastration bringen, ein dafür vorbereiteter Vordruck ausgefüllt und unterschrieben wird, dass es sich um eine freilebende Katze handelt.

 

Die erforderlichen Dokumente finden Sie hier:

 

Liste der teilnehmenden Gemeinden 2019 (Stand: 12.11.2019) (PDF 222KB, Datei ist nicht barrierefrei)

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tierschutz/Downloads/Gemeindeliste_Katzenkastration.pdf;jsessionid=0DC655DC589DB6F02F5FAD8BD4D76708?__blob=publicationFile&v=12

 

(…)

Die Kosten werden dann in voller Höhe übernommen: 25 Euro durch eine Spende (Honorarverzicht) der durchführenden Tierärztin bzw. des durchführenden Tierarztes, die Restkosten von 59 Euro bzw. 115 Euro - je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt - werden über den Fonds finanziert. Die Katzen müssen nach Durchführung der Kastration wieder an der Stelle des Fangs ausgesetzt werden. Die Kastration ist bis zum 17. November 2019 geplant. Sollten die finanziellen Mittel im Fonds allerdings früher als geplant ausgeschöpft sein, wird die Aktion vorzeitig durch die Tierärztekammer Schleswig-Holstein beendet.

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tierschutz/katzen.html

 


Anlagen


 

 

Stammbaum:
VO/2019/08349   Fraktion Freie Wähler und GAL: Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Programm des Landes SH zur Kastration freilebender Katzen   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
VO/2019/08349-01   Fraktion Freie Wähler & GAL und Die Unabhängigen: AT zu Fraktion Freie Wähler und GAL: Beteiligung der Hansestadt Lübeck am Programm des Landes SH zur Kastration freilebender Katzen   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   interfraktioneller Antrag