Vorlage - VO/2019/08324  

Betreff: BW005 Mühlentorbrücke - Verkehrliche Maßnahmen Geh- und Radweg -
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
02.12.2019 
25. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Aktuelle Sonderprüfung der Mühlentorbrücke

 

 


Begründung

 


Das Brückenbauwerk 005 Mühlentorbrücke weist erhebliche Schäden in Bezug auf die Dauerhaftigkeit und die Standsicherheit auf. Im Rahmen der Hauptprüfung wurde bereits 2017 eine Zustandsnote 3,8, d.h. ein ungenügender Bauwerkszustand, festgestellt. Hauptgründe für den schlechten Zustand liegen in den Schäden des Überbaus, der Fachwerkträger sowie der Längsträger der Gehwegkonsolen und der Schutzeinrichtung am Fahrbahnrand. Infolgedessen wurde als Sofortmaßnahme der Geh- und Radweg für den Fahrzeugverkehr, z.B. Schneeräumfahrzeuge, gesperrt.

 

Bei einer Sonderprüfung im Juli 2019 wurde deutlich, dass weitere Untersuchungen mit Fokus auf die Hauptknotenpunkte (Bereich der Pylonen) notwendig sind. Die Durchführung dieser partiellen Untersuchung hat im August 2019 stattgefunden. In diesem Zuge wurden zur Gewichtsreduzierung die Betonplatten durch GFK-Platten ersetzt und diverse Längsträger ausgetauscht. Im Ergebnis verdichteten sich jedoch die Hinweise, dass die Tragsicherheit der Gehwegkonsolen aufgrund weiterreichender und erheblicher Schäden in einer der nächsten Sonderprüfungen nicht mehr gewährleistet werden kann. Aus diesem Grunde wurde auch die angekündigte Reparatur an der westlichen Konsole nicht mehr durchgeführt. Die nächste Sonderprüfung findet noch im Dezember 2019 statt.

 

Vorbehaltlich des tatsächlichen Ergebnisses der nächsten Prüfung wird die vollständige Sperrung beider Geh- und Radwegkonsolen vorbereitet. Ein gleichzeitig erarbeitetes Konzept für eine Notinstandsetzung der gesamten Geh- und Radwege ergab, dass diese aus technischen Gründen kurzfristig nicht realisierbar ist. Die Schäden im Kragarmbereich weisen teilweise eine Querschnittsschwächung von >80 % auf, sodass der Austausch von einzelnen Längs- und Querträgern im Geh- und Radwegbereich ohne umfassenden Eingriff in das Haupttragwerk technisch nicht möglich ist. Die Grundinstandsetzung der gesamten Brücke ist ab dem Jahr 2022 geplant.

 

Daraus ergibt sich, dass die Geh- und Radwege längerfristig gesperrt werden müssen. In Abstimmung mit den zuständigen Abteilungen und der Straßenverkehrsbehörde wird einer der drei Fahrstreifen als Übergangslösung für Zufussgehende dienen (vgl. Schematische Verkehrsführung). Hierzu werden die Gehwege beidseitig, abgetrennt durch eine temporäre bauliche Schutzeinrichtung, neben den Fahrstreifen geführt. Somit ist gewährleistet, dass keine Querung mit dem Kfz- und Radverkehr notwendig ist. Der Kfz- und Radverkehr wird mit den verbleibenden Fahrspuren mit entsprechenden Markierungen in die Brückenmitte gerückt und erhält je einen Fahrstreifen in jede Richtung (stadteinwärts und stadtauswärts). Selbstverständlich dürfen gemäß den Regelungen der StVO Kinder, die auf dem Fahrrad unterwegs sind, bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres die Gehwege nutzen.

 

Die Mühlentorbrücke war bislang von einem erhöhten Verkehrsaufkommen betroffen, da für die Dauer des Ersatzneubaus der Possehlbrücke ein Teil des Verkehrs über die Mühlentorbrücke umgeleitet wurde. Die Verkehrsfreigabe der Possehlbrücke erfolgte am 30.10.2019, sodass sich die Verkehrsbelastung auf der Mühlentorbrücke erheblich reduzieren wird.

 

Parallel ist die Planung für eine Behelfsbrücke - die für die Instandsetzung der gesamten Mühlentorbrücke ohnehin notwendig ist - ausgeschrieben. Nach bisherigen Erkenntnissen ist hier eine Geh- und Radwegbrücke vorgesehen, die ca. 30 – 50 m östlich von der Mühlentorbrücke die Kanaltrave quert. Die tatsächliche Lage und Machbarkeit wird sich aber erst im Zuge der Planung herausstellen. Der derzeitige Zeitplan geht von einer Realisierung bis ca. Anfang 2021 aus. Das Vorziehen der Behelfsbrücke wird dann für eine Entlastung der Fahrspuren auf der Mühlentorbrücke sorgen.

 

 

 

 

Schematische Verkehrsführung:

 

 

 

 

 

Draufsicht Verkehrsführung:

 

   

 

 

Zeitplan:

Folgende Zeitschiene und Kommunikationsstrategie ist geplant:

  • 02.12.2019: Pressekonferenz und Bericht im Bauausschuss,
  • 02.12.2019: Infoschreiben an die betroffenen Schulen,
  • 06.12.2019: Aufstellen von Informationstafeln,
  • ab 09.12.19: Sonderprüfung der Brücke als letzte Bestätigung der Notwendigkeit,
  • 13.-14.12.: Nächtliche Vollsperrung der Brücke zum Einrichten der Verkehrsführung auf der Fahrbahn,
  • 16.12.2019: Anrampung der Gehwege zur Fahrbahn (Schrammborde),
  • 18.12.2019: Geänderte Gehwegführung und Sperrung der Kragarme

 

Ausblick:

 

Derzeit wird die Ausschreibung der Planungsleitungen für die Grundinstandsetzung der Brücke vorbereitet. Aufgrund der zu erwartenden Planungskosten ist gemäß den aktuellen Vergabegesetzen eine europaweite Ausschreibung erforderlich. In der dann folgenden Planung wird sich das weitere Vorgehen zur Instandsetzung der Brücke zeigen. Derzeitige Zielvorgabe der Verwaltung ist eine denkmalgerechte Sanierung des gesamten Bauwerks einschließlich der Kragarme. Der tatsächlich erforderliche Aufwand kann erst im Zuge der Planung ermittelt werden.

Die anschließende Sanierung wird derzeit für die Jahre 2022/23 prognostiziert. Ursprünglich sollte für diese Phase die Behelfsbrücke für die Geh- und Radwege sowie für die überführten Versorgungsleitungen eingerichtet werden, diese wird nun vorgezogen, um die Strecke zu entlasten.

 

 


Anlagen