Vorlage - VO/2019/08317  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des BM Antje Jansen gem. § 16 GO betr. Auswirkungen eines Beitritts des Lübecker Busverkehrs in den HVV
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Drochner, Doris
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
30.01.2020 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


Anfrage des BM Antje Jansen in der Bürgerschaft am 31.10.2019 (VO/2019/07079):

 

Welche Auswirkungen hätte ein Beitritt einschließlich des Lübecker Busverkehrs in den HVV

 

1. für den Betrieb der Stadtverkehr GmbH und der LVG

2. für das Tarifgefüge des Busverkehrs im einzelnen

3. für das Fahrpreisniveau innerhalb des Lübecker Stadtgebietes im allgemeinen

4. für die Tarifzonen innerhalb des Lübecker Stadtgebietes

5. für den Haushalt der Hansestadt Lübeck

 

 


Begründung

 

Antwort zu 1 bis 5:

 

Eine Beantwortung der Anfrage kann derzeit nicht erfolgen. Die Verwaltung hat vor dem Hintergrund diverser Bürgerschaftsaufträge zum Thema „ÖPNV-Tarife“ inzwischen ein Gutachten beauftragt. Hierzu wird auf die Vorlage VO/2019/07970 vom 01.08.2019 verwiesen.

 

Der Auftrag zur Beurteilung der Auswirkungen und Kosten bei Veränderungen der Organisationsstrukturen, der ÖPNV-Tarife und Tarifstrukturen in der Hansestadt Lübeck wurde am 11.09.2019 an die Bietergemeinschaft mobilité Unternehmensberatung GmbH & Co. KG und BSL Transportation Consultans GmbH & Co. KG vergeben. Mit Ergebnissen ist frühestens im Herbst 2020 zu rechnen.

 

Alle Fragen aus der vorliegenden Anfrage sind Inhalt des Gutachterauftrages und werden im Rahmen der Bearbeitung beantwortet. Hierbei ist eine umfangreiche Einbindung und Beteiligung der Politik geplant.

 

Die Ergebnisse des Gutachtens werden der Bürgerschaft in einem Bericht zur Kenntnis gegeben. Gleichzeitig bilden diese Ergebnisse die Basis für entsprechende Beschlüsse der Bürgerschaft zur Realisierung von gewünschten tariflichen Veränderungen.

 

Die Beantwortung der Fragen aus der vorliegenden Anfrage erfolgt somit im Rahmen der Bekanntgabe der Ergebnisse des beschriebenen Gutachtens.

 

 


Anlagen