Vorlage - VO/2019/08191-01  

Betreff: Änderungsantrag des AM Frank Müller-Horn zur VO/2019/09191: Städtebauförderprogramm "Stadtumbau" -
Ausschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gesamtmaßnahme Lübeck Nord-West
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2019/08191
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Burgdorf, Claudia
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
04.11.2019 
23. Sitzung des Bauausschusses zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Das ehemalige Schlachthofgelände ist aus dem Geltungsbereich der Vorbereitenden Untersuchungen herauszunehmen. Der ehemalige Schlachthofbereich gehört damit lediglich zum Verflechtungsbereich des Untersuchungsgebietes.

 

 


Begründung

Aufgabe der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) ist es gem. § 141 BauGB, die städtebaulichen, baulichen, sozialen, ökonomischen und strukturellen Gegebenheiten im Untersuchungsgebiet „Nord-West“ zu erheben und  zu bewerten, um sie dann in ein Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) einfließen zu lassen. Dabei richtet sich das IEK an dem vorliegenden Stadtentwicklungskonzept (ISEK) aus. Die Geltungsbereiche der VU und des IEK sollen möglichst identisch sein.

Nach Bürgerschaftsbeschluss soll auf dem Gelände des ehemaligen Schlachthofs ein Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. Gegenstand des Wettbewerbes ist vor allem die Unterbringung eines Verbrauchermarktes von 2.900 m² Verkaufsfläche, plus 250 m² Konzessionsfläche sowie 250 Wohnungen.

Damit wird im Vorfeld der VU die Realisierung eines Sanierungskonzeptes auf den Weg gebracht, das einer „einheitlichen Vorbereitung der Sanierung“ (§ 141 BauGB) widerspricht. 

Das Investorenkonzept von Kaufland erfüllt in keiner Weise die Anforderungen eines IEK nach dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau“, das sich an den Zielen des vorliegenden ISEK auszurichten hat (Reduzierung des Verkehrsaufkommens, Minderung der  Barrierewirkung, Beachtung des zentralörtlichen Systems, kumulative Betrachtung der Verkaufsflächen). 

Die wesentlichen Nutzungen für den ehem. Schlachthofbereich sind bestimmt. Sie werden im Rahmen einer Investorenträgerschaft rentierlich durchgeführt. Mit dem IEK im Sinne eines Städtebauförderungsprogrammes ist das Entwicklungskonzept nicht kompatibel.

Die Durchführung von VU ist nicht zielführend und damit entbehrlich.

 

 


Anlagen


 

 

 

Stammbaum:
VO/2019/08191   Städtebauförderprogramm "Stadtumbau" Ausschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gesamtmaßnahme Lübeck Nord-West   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2019/08191-01   Änderungsantrag des AM Frank Müller-Horn zur VO/2019/09191: Städtebauförderprogramm "Stadtumbau" - Ausschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gesamtmaßnahme Lübeck Nord-West   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag eines Ausschussmitgliedes