Vorlage - VO/2018/06347-01  

Betreff: Bericht zum Auftrag "SPD + Bündnis 90/Die Grünen: Kunst am Bau VO/2018/06302"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherBezüglich:
VO/2018/06347
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jakubczyk, Nina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
11.11.2019 
11. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (offen)   
09.12.2019    FÄLLT AUS ! ! ! 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
13.01.2020    FÄLLT AUS ! ! ! 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
17.02.2020 
12. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
27.02.2020 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Zum interfraktionellen Antrag in der Vorlage VO/2018/6347 von SPD und „Bündnis 90/Die Grünen“ wird ein Bericht vorgelegt.

 


Begründung

In dem Bericht soll dargelegt werden, wie der gemeinsame Erlass der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, der Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport, des Ministers für Finanzen und Energie sowie des Innenministers vom 15. Juni 1994 - X 403 a - 3506.11 -, geändert durch Bekanntmachung vom 10. Januar 2012 (Amtsbl. Schl.-H. S. 49), zur Förderung von Kunst im öffentlichen Raum im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lübeck und ihrer Eigenbetriebe und Gesellschaften sowie bei größeren Bauprojekten, die durch die Hansestadt Lübeck wirtschaftlich gefördert werden, umgesetzt wird.

 

Des Weiteren soll dargelegt werden, welche Möglichkeiten bestehen, Kunst am Bau auch an nicht-öffentlichen Gebäuden (insbesondere an „prominenten“ Orten) verbindlich herstellen zu lassen, und welche Einflussmöglichkeiten die Hansestadt Lübeck hierbei hat bzw. haben könnte.

 

Die Schaffung von Kunst im öffentlichen Raum ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung. Der gemeinsame Erlass „Kunst im öffentlichen Raum“ der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, der Ministerin für Frauen, Bildung, Weiterbildung und Sport, des Ministers für Finanzen und Energie sowie des Innenminister wurde am 15. Juni 1994 erlassen und am 10. Januar 2012 geändert. Letztere Fassung ist derzeit gültig. Er richtet sich an die Kreise, Ämter und Gemeinden und hat lediglich einen empfehlenden Charakter: „Für die Auftragsvergabe bei Vorhaben „Kunst im öffentlichen Raum“ wird den Kreisen, Ämtern und Gemeinden empfohlen, sachverständige Gremien (Kunstbeiräte, Fachkommissionen und/oder Preisgerichte) zu bilden“(§ 3, Abs. 1 a). Die Größenordnung, die für Kunst im öffentlichen Raum im Rahmen eines vom Land geförderten Bauprojektes zur Verfügung gestellt wird, ist aus dem Erlass entsprechend zu berechnen bzw. wird der Bauverwaltung der Hansestadt Lübeck von der Investitionsbank Schleswig Holstein mitgeteilt.

 

In Lübeck tagte ein solches Gremium bis Ende 2011 regelmäßig unter der Bezeichnung „Kunstkommission“. Die Aufgabe der Kommission war im Wesentlichen die Organisation und Durchführung von Wettbewerben unter Verwendung von bereit gestellten Landesmittel. Die Kunstkommission hat auch über die Versetzung oder Entfernung und Kunst­wer­ken entscheiden, wenn ein Erhalt vor Ort infolge von Umbaumaßnahmen oder energetischen Sanierungen nicht möglich war.

 

Den Vorsitz in der Kunstkommission hatten eine Kunstsachverständige aus dem FB 4 (ehemalige Leiterin des Kulturforums Burgkloster, Dr. Ingaburgh Klatt) und der ehemalige stellvertretende Bereichsleiter des GMHL (Rainer Schellenberger) inne; Geschäftsführung und Budgetverwaltung oblagen ebenfalls dem GMHL. Vertreten waren auch die kulturpolitischen Sprecher und anlassbezogen Mitarbeiter:innen der Bereiche Stadtplanung sowie Schule und Sport. Bei Wettbewerben wurden Fachleuchte wie Künstler und Architekten hinzugezogen. Sobald im Rahmen von vom Land geförderten Baumaß­nahmen Mittel für Kunst im öffentlichen Raum zur Verfügung standen, hat die Kunstkommission die Verfahrensweise und die Auslobung des Wettbewerbes sowie die Preisrichter festgelegt; Preisgerichte wurden für die jeweilige Einzelmaß­nahme gebildet (Vertreter:in von Schule & Sport und Schulleitung).

 

Der letzte Wettbewerb unter der Verwendung von Landesmitteln hat 2009/10 für eine künstlerische Arbeit in der Grund- und Gemeinschaftsschule Moisling stattgefunden. Dafür wurden ein beschränkter Wettbewerb ausgelobt und drei Künstler:innen zum Wettbewerb eingeladen. Der ausgewählte Künstler hat Schüler:innen in den Entstehungsprozess eingebunden, was bei den meisten der Kunst im öffentlichen Raum-Projekte der Fall gewesen ist. Eine Übersicht der im Zeitraum 1994 bis 2010 von der Kunstkommission umgesetzten Kunstwerke im öffentlichen Raum findet sich am Ende des Berichtes. Der letzte von der Stadt ausgelobte beschränkte Wettbewerb für ein Kunstwerk im öffentlichen Raum hat 2012 stattgefunden. Dieser resultierte aus einem Bürgerschaftsauftrag, beim Hauptbahnhof ein Kunstwerk zur Erinnerung an die von Lübeck ausgehenden Deportationen zu realisieren und wurde größtenteils von Drittmitteln und Spenden Lübecker Bürger:innen und Stiftungen ermöglicht.

 

Nach 2012 ist die Kunstkommission aufgrund personeller Schwierigkeiten nicht mehr zusammen gekommen. Für eine sachgemäße Bearbeitung der Aufgabe, Wettbewerbe für Kunst im öffentlichen Raum unter Verwendung von Landesmitteln durchzuführen, müsste aus Sicht der Verwaltung wieder eine Kommission oder ein Arbeitskreis bestehend aus Vertretern der Bau- und Kulturverwaltung gebildet werden. Dies ist aufgrund personeller Engpässe jedoch derzeit nicht möglich. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wettbewerbe entstehen bei der Hansestadt Lübeck Opportunitätskosten, die nicht von den Mitteln der Investitionsbank abgedeckt werden. Eine Wiederaufnahme von Wettbewerben für Kunst am Bau im Rahmen von kommunalen Bauvorhaben wäre aus aktueller Sicht als neue freiwillige Leistung einzustufen. Da die Hansestadt Lübeck eine Konsolidierungskommune ist, kommt eine Ausweitung freiwilliger Ausgaben ohne Kompensation derzeit nicht in Betracht.

 

Nach Kenntnisstand der Verwaltung hat seitens der Eigenbetriebe und Gesellschaften der Hansestadt Lübeck 2015 die TRAVE die Arbeit „Moislinger Gesellschaft“ von der Lübecker Künstlerin Bettina Thierig auf dem Hauses Heinzelmännchengasse 1-3 in Moisling über direkte Auftragsvergabe realisiert. Ebenfalls ohne Wettbewerb entstanden ist die aus mehreren Figuren bestehende Bronzegruppe „Miteinander“ des Lübecker Künstlers Sven Schönung von 2012 auf dem Kaufhof in Marli, beauftragt von der Wohnungsbaugenossenschaft „Neue Lübecker“.

 

Hinsichtlich der Einflussnahme auf nicht-öffentliche Gebäude lässt sich feststellen, dass ohne entsprechende vertragliche Regelungen im Zuge einer Baumaßnahme privater Investoren die Kommune keinen Einfluss auf deren öffentlich zugängliche Kunst nehmen kann. Eine Forderung gegenüber Privaten nach Kunst am Bau durch städtebaulichen Vertrag wird im Regelfall als nicht angemessen beurteilt.

 

 

Übersicht über die Kunstwerke im öffentlichen Raum, welche die Hansestadt Lübeck auf der Grundlage des ministeriellen Erlasses umgesetzt hat:

 

  • 1994: Hansehalle, Eingangshalle, Thorbjörn Lausten: Lichtinstallation
  • 1994: Lutherschule, Treppenhaus, Lee Kozlik: Holztafelrelief
  • 1995: Prenski- Schule, Eingangshalle, Schmidt-Heins: Wortinstallation, Plexiglasrelief
  • 1999: Baltic Gesamtschule, Thomas Helbing: „Kaspar Hauser“, Bronzeplastik
  • 2000: Grund- u. Hauptschule Vorwerk, Rolf Triloff: „Wunschsender“, Objektplastik
  • 2000: Erweiterung Grundschule Schlutup, Lee Kozlik: „eine Rose ist eine Rose ist eine Rose“, Holz und Aluminium
  • 2000: Johanneum, alte Feuerwache, Hanna Jäger: Glastafeln mit Zitaten von Willy Brandt
  • 2002: Hauptschule Moisling, Jochen Schumann: „Abakus“, bewegliche Holzskulptur (nicht mehr erhalten)
  • 2005: Schule Lauerholz, Außenstelle Israelsdorf, Guillermo Steinbrüggen: „Dialog mit dem Wald“
  • 2006: Strakerjahn Schule, auf der Sporthalle, Regine Bonke: „es wird“, Metall
  • 2006: Matthias-Leithof-Schule, Ben Siebenrock: „Handstein“, Tontafeln und Granitsteine
  • 2006: Hochschulstadtteilzentrum, Tamer Serbay: „Mikado“, 50 abgehängte Holzstäbe
  • 2007: Dorothea-Schlözer-Schule, Neubau, Gagel: „miteinander“, 55 Emailetafeln

2010: Heinrich-Mann-Schule, Flur, Arno Neufeld: „Wolkenbildung – Bildungswolke“, bedruckte Aluminiumtafeln

 


Anlagen


 

 

Stammbaum:
VO/2018/06347   SPD + DieGrünen: AT zu TOP 5.24 Kunst am Bau VO/2018/06302   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag
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