Vorlage - VO/2019/08286  

Betreff: Über-/außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln sowie außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2019 zur Sicherstellung der Fortsetzung und Finanzierung diverser Investitionsmaßnahmen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Bössow, Dennis
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.11.2019 
24. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

1 Für die folgenden im Haushaltsplan 2019 veranschlagten Investitionsmaßnahmen werden für das Haushaltsjahr 2019 gem. § 95 d (1) Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein Haushaltsmittel - wie nachfolgend aufgeführt – über-/außerplanmäßig bewilligt:

 

  • Marienschule/Umstruk/GebMod – 111029 272.7851000  1.000.000 €
  • Vorwerker Friedhof/Werkplatz – 553001 029.7851000  1.400.000 €
  • Julius-Leber-Schule, Sanierung – 111029 340.7851000     300.000 €
  • Meesenring 8, Brandschutzsanierung – 111029 360.7851000      50.000 €
  • Holzhof Wesloe, Löschwasserbehälter - 555001 014.7851000      80.000 €
  • Skandinavienkai, Umbau Anleger 8 - 552001 544.7852000 1.392.184 €
  • Hafenbahn, BÜ Mecklenb. Str. - 552001 820.7852000     400.000 €

 

Die Deckung erfolgt aus den Produktsachkonten

  • 612003 000.6821000 – Grundstücksan- und –verkäufe / Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von 2.830.000 € sowie
  • 552001 531.7852000 – Wasser und Hafen / Skandinavienkai, Flächenausbau 2. BA / Auszahlungen Tiefbaumaßnahmen in Höhe von 1.792.184 €.

 

 

2 Im Haushaltsjahr 2019 wird für die Maßnahme Kalandschule, Sanierung – 111029 349.7851000 eine Verpflichtungsermächtigung in einer Höhe von 1.200.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 gem. § 95 f (1) i.V.m. § 95 d (1) GO SH außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

Die Deckung erfolgt aus der Verpflichtungsermächtigung auf dem Produktsachkonto 111029 309.7851000 – Umbau Behnhaus Drägerhaus.

 
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

FBC 5

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht

berührt sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 95 d (1) GO SH / § 95 f (1) GO SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Anlass

Zum Ende des Haushaltsjahres 2019 ist es aus haushaltsrechtlichen Gründen erforderlich, die bis dahin aufgelaufenen, aus Vorjahren übertragenen Auszahlungsermächtigungen zu streichen. Bei den nicht kassenwirksam umgesetzten Maßnahmen, für die lediglich Aufträge erteilt wurden, ist es nötig, die Finanzmittelausstattung mit einer Deckung aus dem laufenden Jahr neu zu regeln.

Grundsätzlich erfolgte die Ordnung über die Haushaltsplanung 2020. Für einige wenige – die oben aufgeführten - Fälle war dies seinerzeit nicht absehbar und muss somit jetzt vorgenommen werden.

Hintergrund für das geänderte Verfahren im Umgang mit der Ermächtigungsübertragung auf das Folgejahr sind die damit in Verbindung stehenden Restriktionen bei der Finanzierung/Kreditaufnahme. Die hierfür notwendige, von der Kommunalaufsicht pro Haushaltsjahr erteilte Kreditermächtigung ist grds. lediglich auf das Folgejahr übertragbar und nur in Fällen vorläufiger Haushaltsführung bis zur Genehmigung der Haushaltssatzung auch aus Vorvorjahren nutzbar. In der Vergangenheit kam es regelmäßig zu solchen Interimszeiten aufgrund späterer Haushaltsgenehmigungen, sodass auch die Ermächtigung des Vorvorjahres übertragen werden durfte.

Mit der aktuellen Erwartung einer Haushaltsgenehmigung bereits zum Jahresbeginn entfällt diese Möglichkeit und damit ist auch die Fortsetzung der im Vorvorjahr finanzierten Maßnahmen gefährdet, wenn nicht - wie mit dieser Vorlage vorgesehen - eine alternative Finanzierung erfolgt.   

Begründung

  • Marienschule: 2020 steht ein Urbudget von 300.000 € zur Verfügung. Aktuell wird der Mittelabfluss 2020 auf 1,38 Mio. € geschätzt, da auch gleich die Elektro- und Dachsanierung vorangetrieben werden soll.
  • Werkplatz Vorwerker Friedhof: Die Beauftragung steht noch dieses Jahr , die Umsetzung ab 2020 an. Das Urbudget 2020 von 1,25 Mio. € wird für den Mittelabfluss nicht ausreichen. Denn dieser wird auf über 2,65 € geschätzt. Eine Aufstockung um 1,4 Mio. € ist erforderlich.
  • Julius-Leber-Schule: Die 2019 zur Verfügung stehende VE wird noch ausgenutzt. Es stehen mit 1,75 Mio. € 2020 weniger Echtmittel zur Verfügung als mit der VE beauftragt werden. Die Differenz von 300.000 € muss nun nachgeordnet werden.
  • Meesenring: Es werden dringende Sanierungsmaßnahmen aufgrund von brandschutztechnischen Untersuchungen erforderlich; hierfür müssen zunächst zusätzliche Planungsmittel in Höhe von 50.000 € zur Verfügung gestellt werden.
  • Holzhof Wesloe, Löschwasserbehälter: Dieses Projekt kann entgegen der ursprünglichen Planung nicht mehr in 2019 umgesetzt werden.. Die jetzige Lieferzeit für die Betonfertigteile des 300 m³ - Löschwasserbehälters hat sich gegenüber der Abfrage zum Zeitpunkt der Ausschreibung soweit verlängert, dass erst in der 3. KW 2020 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Die Fertigstellung ist für Ende März 2020 geplant.
  • Skandinavienkai, Umbau Anleger 8: Hier ist die Ertüchtigung und Anpassung einer bestehenden festen Rampe am Anleger 8 des Skandinavienkais an die aktuell abzufertigen Schiffe vorgesehen. Die für den Beginn der Ausschreibung erforderliche Freigabe der Maßnahme durch die LHG soll in Kürze vorliegen, sodass der Baubeginn und Abschluss der Maßnahme entgegen der bisherigen Planung erst in 2020 erfolgen können wodurch Vorjahresreste verfallen und diese Mittelordnung erforderlich wird. Die überjährige Planung und der Projektverlauf lassen eine Verstärkung aus der Maßnahme 552001 531.7852000 – Wasser und Hafen / Skandinavienkai, Flächenausbau 2. BA zu.
  • Hafenbahn, Bahnübergang Mecklenburger Straße: Hier soll der vorgenannte Bahnübergang erneuert werden. Aufgrund der Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen, des aufwendigen Abstimmungsverfahrens sowie einer im Laufe des Planungsprozesses erkannten Kostensteigerung konnte die Umsetzung nicht wie geplant - sondern wird nunmehr erst 2020 - erfolgen, wodurch Vorjahresreste verfallen und diese Mittelordnung erforderlich wird. Die überjährige Planung und der Projektverlauf lassen eine Verstärkung aus der Maßnahme 552001 531.7852000 – Wasser und Hafen / Skandinavienkai, Flächenausbau 2. BA zu.
  • Kalandschule: Der Modulbau wird noch diesen Monat beauftragt. Es ist aus wirtschaftlichen Gründen beabsichtigt auch schon die De- und Remontage der Schule zu beauftragen. Dafür soll mit dieser Vorlage eine VE in Höhe von 1,2 Mio. € vom Projekt Behnhaus verlagert werden

 

 


Anlagen

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