Vorlage - VO/2019/08267  

Betreff: Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 5.000,00 ? zugunsten des Bereichs Archäologie und Denkmalpflege
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Anderl, Friedhelm
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
11.11.2019 
11. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
26.11.2019 
24. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Spendenzusage der Possehl Stiftung

Beschlussvorschlag

 

Die Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 5.000,00 € zugunsten des Bereichs

Archäologie und Denkmalpflege wird angenommen.
 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Es handelt sich um eine Spendenannahme

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

§76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

 

Durch Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 5.000,00 Euro zugunsten des Bereichs Archäologie und Denkmalpflege ist das Vorhaben „Lübecker Kolloquium zur Stadtarchäologie im Hanseraum XI – Archäologie im Hier und Jetzt vom 18.11.19 – 21.11.19“ realisierbar.

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 5.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2019 einen Gesamtwert von 481.371,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 5.000,00 Euro zuständig.
 

 


Anlagen

Spendenzusage der Possehl-Stiftung
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Spendenzusage der Possehl Stiftung (41 KB)