Vorlage - VO/2019/08231  

Betreff: Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gemäß § 95 d der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein im Produkt 548001 - Bewirtschaftung Flughafen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Grau, Conja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
11.11.2019 
11. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.11.2019 
24. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

1. Im Produkt 548001 - Bewirtschaftung Flughafen werden im Konto 548001.999.7817000

 1.136.000 € zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 29.02.2009 überplanmäßig bewilligt.

 Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen im PSK 612003.000.6821000 Einzahlungen a.d.Veräuß. v.Grst./Geb.

2. Der bestehende Sperrvermerk für das Konto 548001.999.7817000 in Höhe von 500.000 € wird aufgehoben.   

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung =

 

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

 

 

Begründung: Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  vertragliche Vereinbarung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja

 


Begründung

 

Die Stöcker Flughafengesellschaft mbH hat 2016 den Betrieb des Flughafens Lübeck übernommen.

In der seinerzeit abgeschlossenen dreiseitigen Vereinbarung zwischen der Stöcker Flughafengesellschaft mbH, dem Insolvenzverwalter für die Insolvenz der PuRen GmbH und der Hansestadt Lübeck wurde vereinbart, dass die Hansestadt Lübeck sich an Investitionskosten auf dem Flughafen beteiligt. Vereinbart wurde, dass die Hansestadt Lübeck – längstens bis zum 31.12.2021 – einen Investitionszuschuss in Höhe von 50 % der tatsächlichen Investitionskosten, max. 5,5 Mio. €, an den Flughafenbetreiber, die Stöcker Flughafengesellschaft mbH, auskehrt, der zweckgebunden für Investitionen zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses, der Mediationsvereinbarung und zum Erhalt der Betriebsgenehmigung (insbes. Aufrechterhaltung der Luftverkehrssicherheit) verwandt werden muss.

Mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschluss vom 27.02.2009 am 18.12.2018 hat die Stöcker Flughafengesellschaft mbH mit der Umsetzung erster Maßnahmen aus der Planfeststellung begonnen. In einem ersten Schritt wird die Entwässerung des Flughafengeländes umgebaut sowie das derzeitige Terminalgebäude umgestaltet. Insbesondere die Entwässerung ist vordringlich und soll bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Hierfür werden vom Flughafenbetreiber in 2019 Investitionen in Höhe von 4,2 Mio. € umgesetzt, die in 2019 abzurechnen sind.

Die im Haushalt 2019 vorgesehenen Deckungsmittel in Höhe von 1,0 Mio. € sind nicht auskömmlich. Darüber hinaus besteht für das Konto 548001.999.7817000 derzeit noch ein Sperrvermerk in Höhe von 500.000 €, der parallel aufgehoben werden muss, damit der anteilige Zuschuss in 2019 ausgezahlt werden kann. In 2019 wurde bereits ein Zuschuss in Höhe von 36.000 € ausgezahlt, daher werden zur Finanzierung der 50 % von 4,2 Mio. € nochmals 1,136 Mio. € benötigt. 

Ein besonderer Zeitdruck bei der Durchführung der Investitionen wird ausgelöst durch die Planung des Flughafens, in 2020 erneut erste gewerbliche Flugverkehre aufzunehmen.

 

 


Anlagen

keine