Vorlage - VO/2019/08158  

Betreff: Anfrage des stellv. AM Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Grundstücksgeschäft am ZOB, St. Lorenz Süd (2)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.09.2019 
21. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft hat den Bürgermeister am 18.05.2017 ermächtigt (VO/2017/04949), die Genehmigung zum Eintritt der WKM Development GmbH in den am 04.Oktober 1990 geschlossenen Grundstückskaufvertrag über ein ca. 2463 m² großes Grundstück am ZOB zu erteilen.

 

Auf dieser Basis wurde der o.a. Grundstückskaufvertrag am 29.09.2017 neugefasst mit der WKM Development GbR als kaufender Partei.

 

Am 23.04.2019 hat der stv. AM Axel Flasbarth im Hauptausschuss hierzu schriftlich 7 Fragen gestellt. Trotz mehrfacher Nachfrage wurde ein Teil dieser Fragen bis heute nicht beantwortet:
 

-          In der Sitzung am 07.05.2019 teilte stv. AM Flasbarth laut Protokoll mit, „dass er seine Fragen aufrecht hält.“

-          Am 13.08.2019 wurde ein Teil der Fragen beantwortet. Stv. AM Flasbarth weist erneut darauf hin, dass er eine vollständige Beantwortung erwartet. Daraufhin wird laut Protokoll „Herr Dr. Flasbarth durch den Vorsitzenden gebeten, bestehende Bedenken konkret gegenüber der Verwaltung zu formulieren.“

-          Am 27.08.2019 formuliert stv. AM Flasbarth erneut, dass er eine vollständige Beantwortung aller Fragen wünscht. Der Vorsitzende erklärt daraufhin, die Anfrage sei vollständig beantwortet und fordert den stv. AM Flasbarth auf, die nicht beantworteten Fragen erneut und schriftlich einzureichen.

 

Bisher nicht beantwortet sind die folgenden Fragen:

4)      Die kaufende Partei verpflichtet sich in der Neufassung des o.a. Vertrages, „bis zum 28.02.2018 einen vollständigen und bescheidungsfähigen Bauantrag für den im Vorwege einvernehmlich mit dem Gestaltungsbeirat der Hansestadt Lübeck und dem Bereich der Stadtplanung und Bauordnung abgestimmten Hotelneubau einzureichen.“

 

  1. Wann wurde der Bauantrag der WKM Development GbR eingereicht?
  2. Die Lübecker Nachrichten berichteten am 25.09.2018 von einer wiederholten Ablehnung des Entwurfs für den Hotelneubau am ZOB durch den Gestaltungsbeirat. Ist der von der WKM Development GbR eingereichte Bauantrag „im Vorweg einvernehmlich“ mit dem Gestaltungsbeirat abgestimmt worden?
  3. War der eingereichte Bauantrag „vollständig und bescheidungsfähig“?

 

5)      Welche Möglichkeiten sieht der Bürgermeister bei Rücktritt aus dem o.a. Vertrag wg. Nichterfüllung der Verpflichtungen der WKM Development GbR durch Neuausschreibung der Flurgrundstücke eine Verbesserung zu erzielen durch

 

  1. Den Bau von Wohnungen anstatt eines Hotels?
  2. Die verpflichtende Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs (wie ursprünglich vorgesehen)?
  3. Erzielung eines höheren Kaufpreises (der Kaufpreis pro m² ist in der Neufassung des o.a. Vertrages von 2017 real um ca. 20% geringer als im ursprünglichen Vertrag von 1990)?

 

6)      Warum hat der Bürgermeister die bisherige Nichteinhaltung von Fristen durch die WKM Development GbR – falls vorhanden – nicht zum Rücktritt aus dem Vertrag genutzt?

 


Begründung

 

 

 


Anlagen