Vorlage - VO/2019/08016-01  

Betreff: Austauschantrag zu VO/2019/08016 AfD - Stadtbibliothek Lübeck: Umgestaltung zur Offenen Bibliothek ("Open Library")
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Bearbeiter/-in: Gaidetzka, Andrea
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.08.2019 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
11.11.2019 
11. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgezogen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Ausschuss für Kultur und Denkmalschutz bis zu dessen Sitzung im Januar 2020 ein Konzept zur Umwandlung der Stadtbücherei Lübeck in eine Offene Bibliothek (Open Library) vorzulegen. Das Konzept soll

 

  1. die Erfahrungen der Hamburger Bücherhallen und anderer Büchereien mit dem freien Zugang der Nutzer zu den öffentlichen Bibliotheken berücksichtigen,
  2. hinsichtlich der zusätzlichen Öffnungszeiten, die ohne Personaleinsatz durch die Stadtbibliothek, angeboten werden, die Ergebnisse einer bis dahin durchzuführenden Kundenbefragung berücksichtigen,
  3. für die vorgeschlagenen zusätzlichen Öffnungszeiten eine Schätzung der zusätzlich zu erwartenden laufenden Betriebskosten (z.B. Energie, Gebäudereinigung) beinhalten,
  4. die für die Umsetzung des Konzepts erforderlichen Investitionen sowie deren Finanzierung, insbesondere durch Zuwendungen des Landes Schleswig-Holstein, darstellen.

 

Im Haushalt 2020 sind für die Umsetzung des Konzepts 50.000 EUR bereitzustellen.

 


Begründung

Das Nutzungsverhalten von öffentlichen Bibliotheken und die Bedürfnisse der Nutzer ändern sich.

Die letzte Kundenbefragung durch die Stadtbibliothek erfolgte im Jahre 2008. Die Leistungen der Stadtbibliothek wurden gut bis sehr gut beurteilt. Da wo Änderungswünsche gemacht wurden, bezogen sich diese auch auf die Öffnungszeiten (morgens, abends, samstags, sonntags). Da verlängerte Öffnungszeiten im Jahre 2008 nur mit Personalbesetzung denkbar waren, wurden - auch vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage - diese verworfen.

In den letzten Jahren gingen öffentliche Bibliotheken in Dänemark, in den Niederlanden und in Deutschland (z.B. die Hamburger Bücherhallen) dazu über, den Nutzern neben den personalbesetzten Öffnungszeiten zusätzliche Zeiten mit Selbstbedienung ohne anwesendes Personal anzubieten.

In den Hamburger Bücherhallen [1] erhalten die Nutzer ab 18 Jahren in diesen zusätzlichen Öffnungszeiten mit ihrer Kundenkarte Zugang zur Bibliothek und können alle Leistungen in Anspruch nehmen, für die kein Fachpersonal notwendig ist (z.B. Ausleihen und Rückgaben). Diese Leistungen werden an Selbstbedienungsstationen in Anspruch genommen und ggfs. an einem Kassenautomaten bezahlt).

Zur Sicherheit der Kunden erfolgt der Zugang nur über die Nutzung von personalisierten Kundenkarten. Die Bibliothek ist kameraüberwacht.

Der Umstand, dass sich in dieser öffentlichen Bibliothek gleichzeitig die Diebstahlzahlen nicht erhöhten, spricht für einen verantwortungsvollen Umgang der Nutzer mit dem Konzept der Offenen Bibliothek.

Erweiterte Öffnungszeiten, die außerhalb der Arbeitszeiten vieler Nutzer liegen (z.B. Einzelhandel) fördern den Zugang dieser Nutzer zu den durch die Stadtbibliothek Lübeck bereitgestellten Bildungsangeboten.

In Hamburg haben sich die Nutzerzahlen beispielsweise der Niendorfer Bücherhalle im Jahre 2017 um das Zwölffache erhöht.

Öffentliche Bibliotheken verstehen sich zunehmend als „Dritter Raum“ für ihre Nutzer, den diese neben Wohnung und Arbeitsstätte zur Selbst- und Weiterbildung und soziale Aktivitäten nutzen, die über das Ausleihen von Büchern hinausgehen.

Für bereits umgestellte Bibliotheken werden Investitionen zwischen 50.000 und 70.000 EUR genannt. [2]

Das Schleswig-Holsteinische Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur fördert ausdrücklich diese Entwicklung und nennt in seiner Förderungsausschreibung [3] die „Open Library“ als förderungswürdiges Beispiel der Wandlung der Angebote und der Weiterentwicklung des öffentlichen Bibliothekswesens Dabei sind die Maßnahmen zur technischen Ausstattung bis zu 75 % der Gesamtausgaben zuwendungsfähig.

[1] https://www.buecherhallen.de/open-library.html

[2] https://www.abendblatt.de/region/stormarn/article215543531/Reinbeks-Stadtbibliothek-fuehrt-Selbstbedienungsterminals-ein.html

https://www.nw.de/lokal/bielefeld/sennestadt/21684671_Selbstbedienung-in-der-Bibliothek-Sennestadt.html

https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-leseausweise-als-tueroeffner-_arid,1692134.html

[3] https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kulturfoerderung/Downloads/antrag_bibliotheken_anlage_2.html

 


Anlagen