Vorlage - VO/2019/07291-04  

Betreff: Änderungsantrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen) zu VO/2019/07291: "Mobilitätskonzept Travemünde"
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2019/07291
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Burgdorf, Claudia
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
19.08.2019 
19. Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1. Das Mobilitätskonzept wird als Teil eines Gesamtverkehrsplanes für Travemünde zur Kenntnis genommen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Gesamtverkehrsplan mit hoher zeitlicher Priorität weiterzuentwickeln, und zwar durch Einbeziehung ergänzender und

übergreifender mittel- und langfristiger Entwicklungsziele, um letztlich zu einem

zukunftsorientierten Gesamtverkehrsplan für Travemünde gem. Bürgerschafts-beschluss von 2015 (VO/2015/02384) zu kommen. Wichtigster Bestandteil des Gesamtverkehrsplans ist dabei eine strategisch-konzeptionelle Ebene bis 2030 mit Zielen und Maßnahmen, die geeignet sind in Travemünde die notwendige Verkehrswende zugunsten einer nachhaltigen urbanen Mobilität herbeizuführen, die sowohl den Bedürfnissen der BürgerInnen Travemündes, der Travemünder Wirtschaft als auch der Touristen entspricht.

3. Wesentlicher Teil eines Gesamtverkehrsplans wird die Erstellung eines strategischen Konzeptes zur Reduzierung des PKW-Verkehrs sein. Dafür wird die Beteiligungsform einer beratenden Arbeitsgruppe vorgeschlagen (AG Verkehrswende). Die Arbeitsgruppe tagt grundsätzlich öffentlich.

4. Die im Mobilitätskonzept angeführten Einzelmaßnahmen sind an den Zielen des Gesamtverkehrsplanes auszurichten. Bis dahin sind ausschließlich Maßnahmen umzusetzen, die notwendig sind, um die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit des Verkehrs aufrechtzuerhalten.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, vertiefende Untersuchungen zur Realisierung einer leistungsfähigen zweiten Haupterschließung Travemündes für den Kfz-Verkehr zu veranlassen.

 


Begründung

Das vorliegende Mobilitätskonzept ist ein bestandsorientiertes verkehrliches Optimie-rungskonzept und damit bestenfalls Teil eines verkehrspolitischen Gesamtkonzeptes für Travemünde. Es ist keine perspektivische Entwicklungsplanung, die den Verkehr im Sinne einer Verkehrswende weiterdenkt. Es fehlt vor allem ein strategisch-konzeptioneller Teil mit einem Maßnahmenkatalog, der einen deutlichen Beitrag zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in diesem Stadtteil leisten kann.

Die dem Mobilitätskonzept 2019 zugrundeliegenden verkehrspolitischen Leitlinien beziehen sich auf den Bürgerschaftsbeschluss von 2015:

„Dabei ist die immer geringere Automobilität der zunehmend älter werden Bevölkerung ebenso zu berücksichtigen wie das Interesse künftiger Neubürgerinnen und Neubürger an einem attraktiven Lebensraum mit einer möglichsten intakten Umwelt und einem nachhaltigen Verkehrsangebot. Ebenso ist dabei zu beachten, dass der immer wichtiger werdende sanfte Tourismus weiter gefördert wird. Travemünde soll ein (er)lebenswerter Ort der kurzen Wege für Fußgänger und Radfahrer werden, der im Halbstundentakt mit der Bahn zu erreichen ist und in dem Autofahrer mit Tempo 30 attraktive Parkplätze in ausreichender Anzahl vorfinden. Bei der stufenweisen Erstellung von Leitbild und Gesamtverkehrsplan sind die Bürgerinnen und Bürger vor Ort frühzeitig zu beteiligen.“ Nun wie folgt ergänzt: “.., das allgemeine Ziel der Verkehrsplanung, die Mobilitätsbedürfnisse von Menschen und Waren sicher, effizient, komfortabel sowie stadt- und umweltverträglich abzuwickeln“.

Um den Herausforderungen des Klimawandels und der sich daraus ergebenden An-forderungen an eine notwendige Verkehrswende gerecht zu werden, sind diese ver-kehrspolitischen Leitlinien nicht zielführend und im Zuge der weiteren Bearbeitung zu modifizieren und zu ergänzen.

Die Aussage einer immer geringer werdenden Automobilität der zunehmend älter werdenden Bevölkerung trifft auf Travemünde nicht zu und entfällt damit als ein, die angestrebte Verkehrsreduzierung unterstützender Trend.

Wesentlicher Bestandteil des Gesamtverkehrsplanes muss ein Handlungskonzept mit einer kurz-, mittel- und längerfristigen Perspektive sein. Dabei kommt dem Teilplan „Nahverkehr“, als Planungsinstrument für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), langfristig eine besondere Bedeutung zu. Von seiner Ausgestaltung erwartet man, in Kombination mit einer entsprechenden Tarifgestaltung, den entscheidenden Beitrag zur Verkehrsreduzierung, z.B. durch die Einführung des nachfragegesteuerten autonom fahrenden Fahrzeuges (NAF).

Bis diese Technik ausgereift und flächendeckend installiert ist, müssen im Vorfeld verschiedene Einzelmaßnahmen (z.B. Tarifgestaltung ÖPNV, gestaffelte Parkgebühren, Großparkplätze mit Shuttleservice, etc.) mit dem Ziel einer Verkehrsreduzierung durchgeführt werden. Je nach Zielerreichungsgrad dieser Maßnahmen kann die verkehrliche Infrastruktur den Erfordernissen angepasst, d.h. reduziert bzw.rückgebaut werden (z.B. Parkflächen) oder auf den Bau neuer Infrastrukturmaßnahmen verzichtet werden. Eine umgekehrte Reihenfolge, nämlich Rückbau der Infrastruktur zur „Erzwingung“ einer Verkehrswende muss vermieden werden. Sie würde die Verkehrssituation verschärfen und der Akzeptanz einer Verkehrswende, sowohl bei den Travemünder*innen als auch bei den Touristen erheblich schaden.

Beratende Arbeitsgruppe mit  Akteuren aus Travemünde

Gem. Bürgerschaftsbeschluss von 2015 sind bei der stufenweisen Erstellung von Leitbild und Gesamtverkehrsplan „die Bürgerinnen und Bürger vor Ort frühzeitig zu beteiligen" (VO/2015/02384). Vor der Erstellung des Mobilitätskonzeptes sind die BürgerInnen Travemündes durch diverse Veranstaltungen einbezogen worden. Eine abschließende Anhörung fand allerdings nicht statt. 

Wesentlicher Teil eines Gesamtverkehrsplans wird die Erstellung eines strategischen Konzeptes zur Reduzierung des PKW-Verkehrs sein. Dafür wird die Beteiligungsform einer beratenden Arbeitsgruppe vorgeschlagen (AG Verkehrswende), in die Akteure aus Travemünde, z.B. aus dem Ortsrat, TWG, Kurbetrieb,  LVG beteiligt sind. Dieses Modell orientiert sich am Stakeholder-Modell der AG Hafenentwicklung (LPA) und umfasst auch eine begrenzte Anzahl von BürgerInnen, die in Travemünde ihren 1. Wohnsitz haben. Die Arbeitsgruppe tagt grundsätzlich öffentlich.

 


Anlagen

 

Stammbaum:
VO/2019/07291   Mobilitätskonzept Travemünde   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2019/07291-01   Änderungsantrag des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zu VO/2019/07291: "Mobilitätskonzept Travemünde"   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2019/07291-02   Änderungsantrag des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zu VO/2019/07291: "Mobilitätskonzept Travemünde"   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2019/07291-03   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Änderungsantrag zu VO/2019/07291: "Mobilitätskonzept Travemünde"   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2019/07291-04   Änderungsantrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen) zu VO/2019/07291: "Mobilitätskonzept Travemünde"   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen
VO/2019/07291-05   Änderungsantrag des AM Detlev Stolzenberg Die Unabhängigen) zu VO/2019/07291: Mobilitätskonzept Travemünde   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen
VO/2019/07291-06   Die Unabhängigen: Änderungsantrag zu VO/2019/07291: Mobilitätskonzept Travemünde   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen