Vorlage - VO/2019/07953-01  

Betreff: Änderungsantrag des stellv. AM Heiko Steffen (AfD) zu VO/2019/07953 "Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit"
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2019/07953
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) Bearbeiter/-in: Gaidetzka, Andrea
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Entscheidung
13.08.2019 
19. Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Wiedereinrichtung einer Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit erfolgt mit 3 anstatt 2 Vollzeitstellen

 


Begründung

  1. Die Meisterpflicht, deren Einhaltung durch die Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit der Hansestadt Lübeck (EGS HL) zu kontrollieren sein wird, umfasst z.Zt. 41 Gewerbe gem. Anlage A zur Handwerksordnung:

Maurer und Betonbauer, Ofen – und Luftheizungsbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Brunnenbauer, Steinmetze und Steinbildhauer, Stukkateure, Maler und Lackierer, Gerüstbauer, Schornsteinfeger, Metallbauer, Chirurgiemechaniker, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Feinwerkmechaniker, Zweiradmechaniker, Kälteanlagenbauer, Informationstechniker, Kraftfahrzeugtechniker, Landmaschinenmechaniker, Büchsenmacher, Klempner, Installateur und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Elektromaschinenbauer, Tischler, Boots- und Schiffbauer, Seiler, Bäcker, Konditoren, Fleischer, Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker, Friseure, Glaser, Glasbläser und Glasapparatebauer, Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik.

Es gibt mehrere Initiativen zur Ausweitung der Meisterpflicht im Bundestag.

Zuletzt erfolgte dazu eine Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags am 26.06.19. Es zeichnete sich dabei eine breite Übereinstimmung ab, Gewerbe der jetzigen Anlage B 1 zur Handwerksordnung wieder meisterpflichtig zu machen. Zu den in der Anlage B 1 gelisteten 52 Gewerben zählen u.a. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Raumausstatter, Gebäudereiniger.

Es ist daher davon auszugehen, dass das Prüffeld der wiedereingerichteten EGS HL sich erheblich erweitern wird.

  1. Außenprüfungen sind unabdingbar für eine erfolgreiche Arbeit einer EGS.

Zieht man die verfügbaren Zahlen der EGS des Kreises Ostholstein heran (Lagebericht Schwarzarbeit 2017), dann erfolgte die Festsetzung von Bußgeldern i.H.v. 157.594,00 Euro (tatsächlich vereinnahmt: 100.638,00 Euro) vor dem Hintergrund, dass im selben Jahr 1.298 Ortsermittlungen (Kontrollen) im Außendienst durchgeführt wurden.

Bei nur 2 Beschäftigten in der wiedereinzurichtenden EGS HL droht bei Abwesenheit eines Bediensteten (z.B. durch Urlaub, Dienstausgleich, Lehrgang, Krankheit) eine Minderung der Reaktionsfähigkeit der EGS auf eingehende Hinweise, z.B. auf Bauvorhaben.

Aus verschiedenen Gründen ist aber immer die Mindeststärke von zwei Bediensteten im Außendienst notwendig:

Bei Anfangsverdacht eines Ordnungswidrigkeiten-Tatbestands ist zur Beweissicherung die Anwesenheit von zwei Prüfkräften geboten.

Zudem bietet das Auftreten von mindestens zwei Prüfkräften einen gewissen Schutz vor verbalen und physischen Angriffen auf diese. Die Zahl der Angriffe auf Amtsträger ist allgemein zunehmend und führte z.B. zur Einrichtung einer Schwerpunkstaatsanwaltschaft Lübeck für diesen Deliktsbereich.

Eine stellenmäßige Ausstattung der EGS HL mit einer Zahl, die das Auftreten von mindestens zwei Prüfkräften erlaubt, ist damit auch eine Frage der Fürsorge der Hansestadt Lübeck für ihre Beschäftigten.

Andere Prüf- und Kontrollbehörden, die in vergleichbaren Prüffeldern wirken (Baustellen) treten auch zur Eigensicherung mit mindestens zwei Prüfkräften auf (z.B. Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter, Steuerfahndung).

 


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2019/07953   Antrag von AM Prieur (CDU) und AM Petereit (SPD): Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2019/07953-01   Änderungsantrag des stellv. AM Heiko Steffen (AfD) zu VO/2019/07953 "Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit"   Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)   Antrag eines Ausschussmitgliedes