Vorlage - VO/2019/07994  

Betreff: BM Antje Jansen (GAL) Anfrage gem. § 16 GO zu Priwall Waterfront / Kohlenhof
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
29.08.2019 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
28.05.2020 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Lübeck ist lt. Kaufvertrag mit der Priwall Waterfront AG, vertreten durch das Vorstandsmitglied Herrn Svend Aage Hollesen Basse vom 20.12.2007, beschlossen durch die Bürgerschaft am 31.1.2008, nicht verpflichtet, einen B-Plan für die Teilfläche 1 (ab Kohlenhofspitze bis zum Fährplatz, angrenzend an bestehende Grundstücke) und Teilfläche 2 (Kohlenhofspitze) zu erstellen.

 

Fragen:

 

1. Kann der Bürgermeister die oben gemachte Aussage so bestätigen?

 

2. Hat die Priwall Waterfront AG vertraglich vereinbarte Ansprüche auf Entschädigung, wenn es nicht zur Erstellung eines B-Plans für o.g. Flächen kommt? Wenn ja, woraus ergeben sich diese Ansprüche und in welcher Höhe?

 

3. Wer entscheidet darüber, ob ein B-Plan erstellt wird?

 

4. Werden die Empfehlungen des Fachgutachtens "Schutzwürdigkeit und Schutzbedarf der Küsten- und Waldlandschaft des nördlichen Priwalls - Rickert & Jansen 2018" und die Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarats vom 13.6.1988* bei künftigen Entscheidungen in Bezug auf Änderung des Flächennutzungsplans und (Nicht-)Erstellung eines B-Plans berücksichtigt?

Wenn ja, mit welchen Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan und die weiteren Entscheidungen?

 

* Bedeutung historisch alter Wälder für den Naturschutz

 

5. Wie werden der Ortsrat Travemünde, die Ergebnisse von LÜBECK überMORGEN und die Bevölkerung des Priwalls und Travemündes in die weitere Entscheidung einbezogen?

 

Es gibt eindeutige Signale und einen Beschluss des Ortsrats Travemünde, dass jegliche weitere Bebauung des Kohlenhofs - von der Spitze bis zum Fähranleger - mehrheitlich von der Bevölkerung abgelehnt wird. Die vorhandene Natur soll erhalten und geschützt werden.

 

6. Wie ist der aktuelle Planungsstand? Wie ist die weitere Zeitplanung?

 


Begründung

Am 31.01.2008 hat die Lübecker Bürgerschaft beschlossen, der Priwall Waterfront AG drei Teilflächen entlang der Priwallküste (Passathafen, Waldstück Kohlenhofspitze und Waldstück am Kohlenhof) mit einer Gesamtgröße von ca. 70.000 qm zur touristischen Entwicklung anhand zu geben.

 

Mittlerweile sind die Gebäude von Priwall Waterfront (heute Beach Bay) auf der Teilfläche 1 am Passat-Hafen realisiert.

 

Es liegt seit 2018 ein Fachgutachten vor, dass empfiehlt, die Natur des nördlichen Priwalls als Landschaftsschutzgebiet (bzw. z.T. als Naturschutzgebiet) auszuweisen. Der historische Wald und die Dünen sind aufgrund vorhandener, zum Teil sehr seltener Flora und Fauna unbedingt schutzwürdig. Die UNB der Hansestadt Lübeck arbeitet zur Zeit daran, eine Vorlage für die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet zu erstellen. Die Lübecker Bürgerschaft hat erkannt und beschlossen, dass die Hansestadt Lübeck sich verstärkt für den Klimaschutz engagieren muss. Dazu gehören u.a. Baumpflanzungen, aber auch der Schutz vorhandener alter Bäume, denn diese werden durch Nachpflanzungen junger Bäume in ihrer CO2 absorbierenden Wirkung nicht ersetzt. Es dauert mehrere Jahrzehnte bis die Baumkrone eines jungen Baumes voll entwickelt ist.

Die Küstenlinie des Priwalls hat sich durch die Realisierung von Priwall Waterfront (heute Beach Bay) bereits sehr stark verändert und stößt in der Bevölkerung auf große Ablehnung. Nicht allein aus stadt- und landschaftsplanerischer Sicht, auch aus Sicht des Naturschutzes wird der Erhalt des prägenden Waldes entlang des Kohlenhofs empfohlen. Dazu gibt es ernstzunehmende Hinweise auf die negativen Folgen für die Natur des nördlichen Priwalls durch den stark zunehmenden Tourismus. Deshalb wird von sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern mittlerweile gefordert, keine weitere Bebauung des Kohlenhofs zuzulassen und sich stattdessen für den Erhalt der vorhandenen Natur einzusetzen. Mit dieser Anfrage wollen wir die rechtliche Seite durch den Bürgermeister klären lassen, ob es vertraglich begründete Konsequenzen für die Hansestadt Lübeck hätte, wenn keine weiteren B-Pläne für die o.g. Flächen erstellt und genehmigt werden.

 


Anlagen