Vorlage - VO/2019/07945  

Betreff: Anfrage der AM Thorsten Fürter und Birte Duggen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Geschlechterverhältnis bei Aufsichtsratsvorsitzen der städtischen Gesellschaften
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
13.08.2019 
19. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Nach der Neuwahl der kommunalen Aufsichtsratsmitglieder durch die Bürgerschaft wurden inzwischen bereits Aufsichtsratsvorsitzende gewählt. Das Gleichstellungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein, das über § 15 auch für kommunale Aufsichtsräte greift, verlangt in § 1 die gerechte Beteiligung von Frauen an allen Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen sowie in Gremien.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bürgermeister:

 

1. Wie viele Wahlen zum Aufsichtsratsvorsitz haben in den kommunalen Gesellschaften seit der Neuwahl der von der Bürgerschaft gewählten Aufsichtsratsmitglieder bereits stattgefunden?

2. In welchen Aufsichtsräten wurde hierbei ein Mann gewählt (bitte einzeln angeben)?

3. In wie vielen Fällen wurde eine Frau gewählt (bitte einzeln angeben)?

4. Sieht der Bürgermeister die vom Gleichstellungsgesetz verlangte gerechte Beteiligung von Frauen an allen Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen sowie in Gremien als gegeben an?

5. Welche Handlungsoptionen stehen dem Bürgermeister zur Verfügung, um ein evtl. entstandenes Ungleichgewicht zu verhindern?

6. Besteht für den Bürgermeister die Möglichkeit, den Wahlen der Aufsichtsräte als Gesellschaftervertreter zu widersprechen (Bitte um rechtliche Kurzbewertung)?

7. Welche Maßnahmen wird der Bürgermeister ergreifen, um künftige Missverhältnisse bei der Zusammensetzung zu vermeiden?

Wir bitten wegen der Dringlichkeit, um mündliche Beantwortung in der Hauptausschusssitzung am 13. August 2019 sowie (aufgrund der rechtlichen Beurteilung) zusätzlich um schriftliche Nachreichung.

 


Begründung

 

 


Anlagen